BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16797 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 08.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Naturschutzgebiete in Rahlstedt Der Stadtteil Rahlstedt weist einen hohen Anteil an Grünflächen auf. Mit den drei Naturschutzgebieten Höltigbaum, Stellmoorer Tunneltal und Stapelfelder Moor stehen in Rahlstedt Flächen in einem Umfang von insgesamt rund 490 Hektar sogar unter Naturschutz. Am 24. Juli 2018 hat die Behörde für Umwelt und Energie angekündigt, das Naturschutzgebiet Höltigbaum mit seiner in Hamburg einmaligen, steppenartigen halboffenen Weidelandschaft um 8,4 Hektar erweitern zu wollen. Außerdem ist die Erweiterung des grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes Stapelfelder Moor um 17 Hektar geplant, um den Nordosten Hamburgs ökologisch aufzuwerten. Damit werden zukünftig insgesamt 18,4 Prozent der Fläche des Stadtteils Rahlstedt unter Naturschutz stehen. Mehr als doppelt so viel wie hamburgweit . Hierzu frage ich den Senat: 1. Wie weit sind die Pläne für die Erweiterung der Naturschutzgebiete Höltigbaum und Stapelfelder Moor gediehen? Was sind diesbezüglich die nächsten Schritte? Es liegt ein Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 2. Juli 2018 mit der vorläufigen Abgrenzung der Erweiterungsflächen vor. Das Verfahren zur Erweiterung der Naturschutzgebiete (NSG) ist durch die zuständige Behörde in Vorbereitung. 2. Inwieweit ist eine einstweilige Sicherstellung der vorgesehenen Erweiterungsflächen möglich, erforderlich und beabsichtigt? Eine einstweilige Sicherstellung nach § 22 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist nicht möglich, da nicht zu befürchten ist, dass durch Veränderungen oder Störungen der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet ist. 3. In welchem Umfang (Hektar und prozentual) befinden sich die Flächen der drei im Stadtteil Rahlstedt belegenen Naturschutzgebiete jeweils im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)? Das NSG Höltigbaum hat eine Größe von 261,3 ha. Davon sind 254,78 ha im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Dies entspricht 97,5 Prozent. Das NSG Stapelfelder Moor hat eine Größe von 11,9 ha. Davon sind 100 Prozent im Eigentum der FHH. Drucksache 21/16797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das NSG Stellmoorer Tunneltal hat eine Größe von 217,7 ha. Davon sind 143,93 ha im Eigentum der FHH. Dies entspricht 66,12 Prozent. 4. Welche in Rahlstedter Naturschutzgebieten gelegenen Flurstücke von jeweils welcher Größe hat die FHH seit 2011 jeweils in welchem Jahr erworben? Gemarkung Meiendorf: Flurstück Nr. FLAECHE (ha) Jahr 1278 4,15 2011 1432 2,10 2011 1475 0,30 2012 1476 0,22 2012 1275 1,32 2018 5046 0,35 2019 5045 0,40 2019 5. Welche generelle Zielsetzung verfolgt die FHH mit dem Erwerb von Grundstücken in Naturschutzgebieten? Die Stellung als Eigentümer erleichtert die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungspläne und damit die Erreichung der Schutzzwecke und Erhaltungsziele der NSG- Verordnungen.