BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16798 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 08.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Abwassersituation in Hamburgs Kleingärten: Nachfragen zu den Drs. 21/15949 und 21/15965 Die Antworten zu den genannten Drucksachen geben Anlass zu weiteren Fragen. Daher frage ich den Senat: 1. In Bezug auf die Vorbemerkung zu Drs. 21/15949: Aus welchen Gründen kann „die weitere Auswertung der Fragebögen vom LGH nicht mehr geleistet werden“? Welche Änderung ist eingetreten, dass er es ehedem leisten konnte und nun „nicht mehr“ leisten kann? 2. Wenn der LGH nach Auskunft des Senats in der Drs. 21/15949 nicht mehr in der Lage ist, Fragebögen auszuwerten, wie kommt es dann, dass er nun doch wieder mit einer neuen Fragebogenaktion dazu in der Lage ist? Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) hat sich entschieden, den eingeschlagenen Weg der ersten Fragebogenaktion aus Datenschutzgründen nicht weiter zu beschreiten, jedoch eine zweite Fragebogenaktion zu starten. Die ursprüngliche erste Fragebogenaktion sah vor, dass die Auswertung bis Ende Juni 2019 von den Vereinsvorständen der Kleingartenvereine durchgeführt werden sollte. Eine Übernahme der Auswertung durch den LGH hätte jedoch bis Ende Juni 2019 nicht geleistet werden können. Die Auswertung der zweiten Fragebogenaktion des LGH soll dagegen bis Ende des Jahres 2019 erfolgen. 3. In der Antwort zu Frage 3. in Drs. 21/15949 gibt der Senat an: „Bisher wurden vom LGH Daten in aggregierter Form an die BUE weitergegeben .“ Wie sieht diese aggregierte Form genau aus? Welche Daten genau werden dabei übermittelt? Die übermittelten Daten betrafen fünf Vereine in Wasserschutzgebieten. Zu diesen Vereinen wurden folgende Daten geliefert: Anzahl der Parzellen im Verein, Anzahl der von den Pächter/innen zurückgesandte Fragebögen, Anzahl der zurückgesandte Fragebögen ohne Besichtigung durch den Vereinsvorstand , Anzahl der Fragebögen bei denen Klärungsbedarf besteht. Für einen Verein wurde mitgeteilt, dass die Fragebogenaktion vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Drucksache 21/16798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Weiter führt der Senat in der Antwort zu Frage 3. in 21/15949 aus: „Irrtümlich an die BUE gesendete Fragebögen wurden vernichtet.“ a) Wie viele Kleingartenpächter/-innen beziehungsweise deren Fragebögen waren von diesen Datenschutzverstößen betroffen? b) Laut DSGVO besteht die Pflicht, Betroffene von Datenschutzverstößen darüber zu informieren. Wann, von wem und in welcher Form wurden die Betroffenen informiert? Falls nicht informiert wurde: Warum wurden die Betroffenen nicht informiert? Nach Artikel 34 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die betroffenen Personen über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nur dann zu informieren, wenn durch diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestand beziehungsweise besteht. Erwägungsgrund 75 zur DSGVO konkretisiert das Risiko in dem Sinne, dass durch den Verstoß erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile für den Betroffenen entstehen könnten. Ein hohes Risiko in diesem Sinne lag zu keinem Zeitpunkt vor. Die an die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) irrtümlich gesendeten Fragebögen wurden vernichtet, ohne deren Daten zu verarbeiten. Daher können keine Angaben dazu zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen liegen in den Fällen, in denen Kleingartenpächterinnen und Kleingartenpächter den Fragebogen nicht wie vorgesehen an den LGH, sondern irrtümlich an die BUE gesendet haben, keine behördlich verursachten Datenschutzverstöße vor. 5. Leider hat der Senat die Frage 17. a) der Drs. 21/15965 übersehen und nicht beantwortet: Dem Vernehmen nach hat ein Mitarbeiter der BUE gegenüber Teilnehmern (Kleingärtnern/-innen) auf Schulungs- Veranstaltungen des LGH mehrfach erklärt, er habe das Recht, „in jede Laube hineinzugehen“, und dass eine Weigerung des Pächters oder der Pächterin einen kostenpflichtigen Polizeieinsatz („bis 50 000 Euro“) zur Folge habe und dass dies „zur Not mit Waffengewalt“ geschehe. Trifft es zu, dass die in der Frage genannten oder ähnliche Aussagen von einem oder mehreren Mitarbeitern/-innen der BUE gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern , Wertermittlern/-innen oder Fachberatern/-innen von Kleingartenvereinen getroffen worden sind? Siehe Drs. 21/15965. Dementsprechend wurden die in der Fragestellung genannten Ankündigungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BUE so nicht geäußert. Bei Schulungsveranstaltungen und in Einzelgesprächen werden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern die behördlichen Betretungsrechte und die bereits in der Antwort beschriebenen Möglichkeiten der behördlichen Durchsetzung erläutert. 6. Mit Schreiben vom 4.03.19 an seine Mitgliedsvereine hat der LGH einseitig das Ende der gemeinsam von BUE und LGH initiierten Befragungsaktion erklärt. Es fehlt allerdings nach wie vor eine entsprechende offizielle Stellungnahme der BUE. Distanziert sich die BUE von der gemeinsam mit dem LGH initiierten Befragungsaktion oder erhält sie die Aktion als Mitinitiatorin weiterhin aufrecht? Als Ergänzung der behördlichen Kontrollen und der Beschleunigung der Beseitigung von bestehenden Abwassermissständen ist die BUE weiterhin von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Selbstauskunft der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu abwassererzeugenden Einrichtung in ihren Lauben gegenüber dem LGH zur Stärkung der verantwortlichen Selbstverwaltung des Kleingartenwesens in der FHH überzeugt. Nachdem der LGH sich dafür entschieden hat, eine zweite Fragebogenaktion zu starten , hält auch die BUE nicht an der Fortsetzung der ersten Fragebogenaktion fest Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16798 3 sondern unterstützt im behördlichen Interesse der Beseitigung von Abwassermissständen in Kleingartenvereinen die Ziele der zweiten Fragebogenaktion des LGH.