BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16799 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 08.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Vertretungs- und Organisationsstellen an Hamburger Schulen Vertretungs- und Organisationsmittel (VOrM) sind in der formellen Unterrichtsplanung maßgeblich dafür, Unterrichtsausfall durch Krankheit oder sonstigen Ausfall von Lehrkräften zu kompensieren. VOrM-Stellen werden auch zur Abdeckung des regulären Unterrichts genutzt. Angesichts zunehmender Belastungen der Lehrkräfte durch multiple Anforderungen an ihren Beruf und das unauskömmliche Lehrer-/-innenarbeitszeitmodell (LAZM) erlangen VOrM eine besondere Aufmerksamkeit im schulischen Alltag. Der dramatische Lehrkräftemangel an Hamburger Schulen führt zu einer drastischen Umnutzung von VOrM-Stellen für den regulären Unterricht und verschärft so die angespannte Lagen an den Schulen. In den letzten Jahren ist das Zuweisungsmodell vermehrt in die Kritik geraten. Verbesserungsmaßnahmen seitens der zuständigen Behörde haben nicht zu einer Entspannung der Situation geführt – im Gegenteil! Ich frage den Senat: Der von der Anfragenstellerin hergestellte Kontext ist für die für Bildung zuständige Behörde nicht nachvollziehbar. Auf der Grundlage der von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan (vergleiche Haushaltsplan 2019/2020, Anhang 1 zu Anlage 1) erhält jede Schule pro Schulhalbjahr eine entsprechende Zuweisung an Lehrerstellen im IT-Fachverfahren KSP (Kapazitäts- und Strukturplanung). Dabei wird als personalwirtschaftlicher Puffer zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bei Krankheit oder anderen Ausfallzeiten auch eine „Vertretungs- und Organisationsreserve “ als Teil der Gesamtzuweisung zugewiesen. So werden den Gymnasien und Stadtteilschulen rund 104 Prozent ihres eigentlichen Bedarfs zugewiesen, bei den Grundschulen und Sonderschulen beträgt die Zuweisung in Abhängigkeit von ihrer Größe zwischen 104 Prozent und 110 Prozent. Darüber hinaus verfügen alle Schulen über weitere Vertretungsmöglichkeiten über 4 Prozent, weil grundsätzlich jede Lehrkraft mit einer vollen Stelle pro Woche eine Vertretungsstunde geben muss. Das schulische Vertretungsbudget wird mithilfe der IT-Fachanwendung VOrM (Vertretungs - und Organisationsmittel) für jede Schule bewirtschaftet. Grundlage für die Befüllung des schulischen Vertretungsbudgets (auch als sogenannte VOrM-Mittel bezeichnet) ist ein schulbezogener Abgleich zwischen der Gesamtzuweisung (einschließlich Bedarf „Vertretungs- und Organisationsreserve) für das jeweilige Schulhalbjahr gemäß Bedarfsgrundlagen und dem vorhandenen strukturellen Personalbestand von Lehrkräften an zwei Stichtagen pro Schulhalbjahr (15. September, 15. November beziehungsweise 15. Februar und 15. Mai). Nicht durch Einstellungen genutzte Zuweisungen an Lehrerstellen kommen den Schulen also im schulischen Drucksache 21/16799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vertretungsbudget zugute. Hierzu bedarf es keines gesonderten Antrags durch die Schulen. Diese Mittel können zur Vermeidung von Unterrichtsausfall im schulischen Vertretungsbudget für Lehraufträge, befristete Aufstockungen und Mehrarbeit von Lehrkräften verwendet werden. Bei der Bewirtschaftung der schulischen Vertretungsbudgets entstandene Überschüsse stehen den Schulen grundsätzlich über das Jahresende hinaus zur Verfügung, Defizite sind in den Folgejahren auszugleichen. Die Befüllung des schulischen Vertretungsbudgets und seine Verwendung erfolgen in Verrechnungseinheiten, nicht als Stellen oder VOrM-Stellen oder Ähnliches. Im Übrigen siehe Drs. 21/5940, 21/14091 und 21/15859. Der Stand der Zuweisungen aufgrund nicht genutzter Stellen in das schulische Vertretungsbudget bis April 2019 (siehe Anlage 1) weist nicht darauf hin, dass es steigende strukturelle Engpässe an den Schulen gibt. Mit den schulischen Vertretungsbudgets erhalten die Schulen eine größere Flexibilität bei Gewinnung und Einsatz des Personals. Andererseits lässt der Stand der schulischen Vertretungsbudgets – anders als von der Anfragenstellerin dargestellt – keine Rückschlüsse auf die Vertretungssituation der Schulen zu. Die dargestellten Grundlagen des Schulpersonalmanagements gelten im Wesentlichen unverändert seit dem Schuljahr 2008/2009, das heißt nach Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells und in Folge der Umsetzung des Konzepts der „Selbstverantworteten Schule“ gemäß Drs. 18/3780. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie veränderte sich die Berechnung der VOrM-Stellen in den letzten 15 Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Einführung des LAZM und der selbstverwalteten Schule? (Bitte detailliert im Zeitverlauf darlegen .) 2. Wie veränderte sich die Berechnung und Vergabe von VOrM-Stellen im Rahmen der selbstverwalteten Schule? (Bitte detailliert darlegen.) 3. Wie wurden wann welche Stellen als VOrM-Stellen in die Bedarfsplanung der Schulen eingestellt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Schulformen differenziert chronologisch angeben.) 4. Wurden Teile des Gesamtbedarfs zu VOrM-Mitteln umgewandelt? a. Wenn ja, wie wirkte sich dies auf das Verhältnis der Gesamtbedarfsstellen und VOrM-Stellen aus? (4. und 4. a. bitte in einer Excel- Tabelle chronologisch angeben und nach Schulformen differenzieren .) Siehe Vorbemerkung. 5. Wie verliefen in den letzten 15 Jahren die schulischen Gesamtbedarfe und wie die VOrM-Bedarf? (Bitte in relativen und absoluten Zahlen sowie in einer Grafik gesamt und je nach Schulformen differenziert in einer Excel-Tabelle angeben.) Zur Entwicklung der Zuweisungen in die schulischen Vertretungsbudgets für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 siehe Anlage 1. Für frühere Schuljahre siehe Drs. 21/3829, 21/8008 und 21/12803. Zur Bedarfsentwicklung gemäß Personalorganisation siehe Anlage 2. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Steigerungen in absoluten Zahlen bei den schulischen Gesamtbedarfen lagen in den letzten 15 Jahren vor? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16799 3 Siehe Anlage 2. 7. Welche Steigerungen in absoluten Zahlen lagen in den letzten 15 Jahren bei den VOrM-Stellen vor? (Bitte in einer Excel-Tabelle angeben.) 8. Wie können selbstverwaltete Schulen ihre VOr-Mittel planen und welche Möglichkeiten haben Schulen VOr-Mitteln bei der zuständigen Behörde anzufordern? a. Welche Schulen haben wie viele VOr-Mittel in den letzten 15 Jahren bei der zuständigen Behörde angefordert und in welchem Umfang wurden sie gewährt? (Bitte in einer Excel-Tabelle unter Differenzierung der Schulformen und unter Angabe des Bezirks und KESS- Faktors chronologisch angeben.) Siehe Vorbemerkung. 9. Wie hat die zuständige Behörde die 2016 vom Rechnungshof geforderte „stärkere Steuerung“ umgesetzt?1 Siehe Drs. 21/3829. 10. Zu wann genau avisiert der Senat/die zuständige Behörde einen neuen aktuellen Schulentwicklungsplan? Siehe Drs. 21/16633. 1 Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, Jahresbericht 2016, Seite 73. Zu w ei su ng in d ie s ch ul is ch en V er tr et un gs bu dg et s in d en S ch ul ja hr en 2 01 7/ 18 u nd 2 01 8/ 19 ab so lu t pr oz en tu al ab so lu t pr oz en tu al ab so lu t pr oz en tu al ab so lu t pr oz en tu al ab so lu t pr oz en tu al 20 17 /1 8 1 5 .1 9 9 .8 8 3 ,4 4 € 33 ,6 % 1 .1 1 8 .4 2 5 ,8 3 € 2, 5% 1 6 .9 9 0 .3 5 0 ,1 1 € 37 ,7 % 1 1 .8 0 8 .3 7 4 ,8 4 € 26 ,2 % 4 5 .1 1 7 .0 3 4 ,2 2 € 10 0, 0% 20 18 /1 9 9 .9 3 7 .9 5 6 ,8 5 € 31 ,6 % 7 5 4 .5 0 0 ,0 0 € 2, 4% 1 2 .6 0 4 .2 5 9 ,0 4 € 40 ,1 % 8 .1 0 7 .3 7 3 ,0 3 € 25 ,9 % 3 1 .4 0 4 .0 8 8 ,9 2 € 10 0, 0% Q ue lle : 2 01 7/ 18 : B ud ge t-R ep or t, S ta nd : 1 0. A pr il 20 19 ; 2 01 8/ 19 : B ud ge t-R ep or t, S ta nd : 1 1. A pr il 20 19 Sc hu lfo rm in sg es am t Sc hu lja hr G ym na si um St ad tte ils ch ul e So nd er sc hu le G ru nd sc hu le Drucksache 21/16799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 B ed ar fs en tw ic kl un g Le hr er st el le n an A llg em ei nb ild en de n Sc hu le n G ru nd sc hu le n So nd er sc hu le n St ad tte ils ch ul en G ym na si en ab so lu t ab so lu t ab so lu t ab so lu t 20 07 /0 8 3. 94 1 98 1 2. 64 6 3. 32 3 10 .8 91 20 08 /0 9 3. 91 8 98 5 2. 76 9 3. 44 0 11 .1 12 20 09 /1 0 3. 85 3 99 6 2. 89 0 3. 60 0 11 .3 39 20 10 /1 1 3. 84 0 99 4 3. 59 8 3. 23 2 11 .6 64 20 11 /1 2 3. 67 9 92 3 4. 01 8 3. 25 9 11 .8 79 20 12 /1 3 3. 73 5 82 1 4. 34 8 3. 30 2 12 .2 06 20 13 /1 4 3. 84 4 88 8 4. 59 3 3. 33 6 12 .6 61 20 14 /1 5 3. 84 1 83 3 4. 64 7 3. 38 7 12 .7 08 20 15 /1 6 3. 98 7 80 0 4. 75 2 3. 43 1 12 .9 70 20 16 /1 7 4. 07 5 78 3 4. 82 2 3. 51 2 13 .1 91 20 17 /1 8 4. 47 5 77 5 4. 87 1 3. 54 4 13 .6 65 20 18 /1 9 4. 54 1 78 8 4. 95 0 3. 55 6 13 .8 35 Q ue lle : D at en d er fü r B ild un g zu st än di ge n Be hö rd e zu r P er so na lo rg an is at io n je w ei ls z um 1 . Fe br ua r In sg es am t Sc hu lja hr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16799 5 Anlage 2 16799ska_text 16799_Anlagen 16799ska_Antwort_Anlage1 16799ska_Antwort_Anlage2