BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/168 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 01.04.15 und Antwort des Senats Betr.: „Tagelöhner-Projekt“ beim Beschäftigungsträger „Mook wat e.V.“ Der Beschäftigungsträger „Mook wat e.V.“ bietet neben Beschäftigungsangeboten für Langzeitarbeitslose auch soziale Beratungsangebote, Qualifizierung , Ausbildung und spezielle Projekte für junge Migranten an. Mook wat e.V. war unter anderem von der Reduzierung der bisherigen Arbeitsgelegenheiten betroffen. Weiterhin standen weitere Projekte auf der Kippe, was zu starken finanziellen Einbußen geführt hat. Ich frage den Senat: 1. Was versteht man unter dem Begriff „Tagelöhner-Projekt“ im Rahmen des Projektes „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“? Das Projekt „Tagwerk“ hat zum Ziel, für besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose stundenweise Arbeitsangebote vorzuhalten, die nach individueller Wahl der potenziell Teilnehmenden genutzt werden können. Das Projekt „Arbeitsladen Dulsberg“ des Trägers Mook wat e.V. soll einen niedrigschwelligen, offenen Einstieg für Personen mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen vorrangig aus dem Rechtskreis SGB II in weitergehende beschäftigungsfördernde Maßnahmen oder Hilfen bieten und organisieren. Durch einfach strukturierte Tätigkeiten, welche keinerlei Vorkenntnisse erfordern, können die Teilnehmenden ihre Arbeitsfähigkeiten erproben und ausbauen sowie ihre kognitiven und motorischen Fähigkeiten (re)aktivieren. Damit soll der Aufbau einer Tagesstruktur und eine Veränderung der persönlichen Einstellung zur Arbeit erreicht werden. Nach Projektende sollen die Teilnehmenden: a) ihre Arbeitsfähigkeit erprobt und ausgebaut haben, b) ihre kognitiven und motorischen Fähigkeiten reaktiviert und ausgebaut haben, c) in der Lage sein, eine Tagesstruktur für sich zu entwickeln. 2. Welche Tätigkeiten umfasst das Projekt „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“? Der Träger bietet im Rahmen des Modellprojekts 30 Plätze für Personen an, die als Tagwerker/-innen freiwillig und stundenweise als Einstieg arbeiten wollen. Unter fachlicher und pädagogischer Anleitung sollen die Teilnehmenden im kommunalen Umfeld stundenweise in der Grünpflege, im Bereich der öffentlichen Sauberkeit eingesetzt werden sowie Hilfe (zur Selbsthilfe) für einkommensschwache Bedürftige und/oder öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen im Bezirk leisten. 3. Aus welchen Mitteln wird das Projekt „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“ finanziert und wie hoch sind die eingeplanten zur Verfügung stehenden Mittel? Drucksache 21/168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Mittel werden von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) aus der Produktgruppe 255.02 (Arbeitsmarktpolitik) getragen. Sie betragen 126.375,46 Euro im Jahr 2015. 4. Wie hoch ist der Stundenlohn des Projekts „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“ und wie erfolgt die Auszahlung? Es gibt keinen Stundenlohn im „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“, sondern eine Mehraufwandsentschädigung von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde zuzüglich Fahrgeld. Die wöchentliche Arbeitszeit der Teilnehmer beträgt maximal 25 Stunden und soll monatlich 100 Stunden nicht überschreiten. Die Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung soll täglich erfolgen und ist gegenüber der zuständigen Behörde durch das Führen von Tagesnachweisen zu dokumentieren. 5. Welche Zielgruppen sollen mit dem Projekt „Tagwerk-Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“ angesprochen werden? Siehe Antwort zu 1. 6. Wer nimmt die Zuweisung von Teilnehmer/-innen an das Projekt „Tagwerk -Projekt-Arbeitsladen Dulsberg“ vor und ist diese freiwillig? Eine Zuweisung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg ist nicht vorgesehen. Der Träger akquiriert selbst die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Projektteilnahme ist freiwillig und erfolgt nur auf Wunsch des Hilfeempfängers. 7. Untersteht das in Frage 1. genannte Projekt den allgemeinen Richtlinien nach § 16d SGB II i.V. mit § 18d (2) SGB II und wie lange ist die Teilnahme in Monaten vorgesehen? Nein. Die Teilnahmedauer hängt von den individuellen Voraussetzungen und Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. 8. Wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Handelskammer für wirtschaftliche Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen vor dem Hintergrund der in Frage 2. abgefragten Tätigkeiten eingeholt? Mook wat e.V. hat für alle Arbeitsfelder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Handelskammer eingeholt und erhalten. Dies gilt auch für die Arbeitsfelder des Arbeitsladens. 9. Betreffend Frage 8: Wenn ja, mit welcher Begründung schließt die Handelskammer aus, dass die in dem Projekt genannten Tätigkeiten (betreffend Frage 2.) von keinem gewerblichen Unternehmen als Auftrag übernommen werden können? Der zuständigen Behörde ist die Begründung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht bekannt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.