BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16804 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Dennis Thering (CDU) vom 08.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Bundesregierung macht den Weg frei – Bringt auch der Hamburger Senat die eMobilität nun endlich ins Rollen? Am 30. Mai 2018 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Initiative zur Förderung von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEV) im Straßenverkehr (Drs. 21/13078). Der bis Ende September 2018 erbetene Sachstandsbericht erfolgte nicht fristgerecht. Daraufhin wurde der Senat mit Drs. 21/14947 Anfang November um Auskunft ersucht. Aus der Antwort geht hervor , dass der Senat die bundesweit einheitliche Regulierung als Handlungsgrundlage nutzen will. Die entsprechende Verordnung ist nun bereits länger öffentlich bekannt und tritt im Mai in Kraft. Der Begriff „Modellregion“ ist im Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft bewusst breit gefasst und beinhaltet naturgemäß auch die Forderung, rechtzeitig Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch bei der nun bundesweit einheitlichen Straßenzulassung von Elektrokleinstfahrzeugen die Nutzung eben dieser Geräte in Hamburg befördern. Dies gilt beispielsweise auch mit Blick auf sogenannte Sharing-Dienste. Zahlreiche Städte außerhalb Deutschlands haben teilweise umfangreiche und längerfristige Erfahrungen mit eben diesen Sharing-Anbietern sammeln können. Nationale und internationale Anbieter stehen nun in den Startlöchern , um bereits außerhalb von Deutschland bewährte Geschäftsmodelle mit Inkrafttreten der neuen Regulierung auch in Deutschland auszurollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Deutschland ist die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten Personal Light Electric Vehicles, kurz PLEV), wie zum Beispiel Elektro-Tretrollern, am allgemeinen Straßenverkehr im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch nicht zulässig. Die einzige Ausnahme sind derzeit Segways, deren Nutzung seit dem Jahr 2009 in der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (MobHV) geregelt ist. Die MobHV soll zukünftig durch die Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) abgelöst werden, um die Teilnahme von PLEV am Straßenverkehr gesetzlich zu regeln. Hierzu liegt der Entwurf der Bundesregierung für die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits vor und ist auf der Homepage des BMVI abrufbar. Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für 2019 geplant, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt. Hamburg verfügt über ein vielfältiges und attraktives Mobilitätsangebot. Grundsätzlich werden umweltfreundliche und innovative Mobilitätsformen in Hamburg begrüßt, da Drucksache 21/16804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sie das Potenzial haben, den innerstädtischen Verkehr zu entlasten. Es wird erwartet, dass sich durch PLEV – insbesondere durch Elektro-Tretroller – intermodale Wege zukünftig noch einfacher zurücklegen lassen und die Unabhängigkeit vom eigenen Auto somit weiter gefördert wird. Damit könnten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung motorisierter Verkehre und Verbesserung der Luftqualität leisten. Hamburg hat sich in der Verkehrsministerkonferenz (VMK) als Vorsitzland dafür eingesetzt, dass die rechtlichen Zulassungsbedingungen für den Einsatz von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Nach welchen rechtlichen Rahmenbedingungen können Sharing-Anbieter in Hamburg aktiv werden? Welche regionalen Genehmigungen sind dafür grundsätzlich notwendig? Eine gesonderte Genehmigung zum Start eines Sharing-Dienstes ist nicht erforderlich. Die Fahrzeuge müssen jedoch den gültigen Kriterien einer eKFV entsprechen. 2. Plant der Senat, Lizenzen für einen stationsgebundenen oder stationslosen Verleih von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen zu vergeben? Wenn ja, nach welchen Kriterien soll dies erfolgen? Die Vergabe von Lizenzen oder Konzessionen ist derzeit nicht vorgesehen. 3. Ist es geplant, die Gesamtzahl der E-Scooter sowie anderer Elektrokleinstfahrzeuge von Sharing-Anbietern auf dem Hamburgischen Stadtgebiet zu begrenzen beziehungsweise die Zahl der Anbieter zu limitieren ? Soll mittels einer Untergrenze an E-Scootern oder anderer Elektrokleinstfahrzeuge sichergestellt werden, dass nur ausreichend professionelle Anbieter starten und eine möglichst große Gebietsabdeckung in Hamburg erreicht werden kann? 4. Welche Pläne verfolgt der Senat, bezüglich der Abstellung von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Komplettverbot beziehungsweise Abstellen nur auf Privatgelände, Abstellen nur gegen Gebühr, Abstellen nur auf ausgewiesenen Flächen et cetera)? Das Befahren öffentlicher Wege mit und das Abstellen von Elektro-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (analog zu Fahrrädern) auf öffentlichen Wegen im Rahmen der Teilnahme am Verkehr ist vom Gemeingebrauch umfasst. Die öffentlichen gewidmeten Wege dienen dem Gemeingebrauch; sie dürfen ohne besondere Erlaubnis im Rahmen der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr zum Verkehr benutzt werden, soweit andere dadurch nicht in ihrem Gemeingebrauch unzumutbar beeinträchtigt werden und Sondernutzungen nicht entgegenstehen (§ 16 Absatz 1 HWG). 5. Ist der Senat bereits in Gesprächen mit potenziellen Anbietern beziehungsweise plant der Senat vorab Absichtserklärungen mit Sharing- Anbietern einzugehen? Die BWVI befindet sich derzeit mit diversen Anbieterinnen und Anbietern in Gesprächen über die Ausgestaltung der Angebote. Wesentliche Ziele sind die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Erhalt eines geordneten Stadtbildes. 6. Mit welchen Städten außerhalb Deutschlands ist Hamburg zu diesem Thema bereits im Austausch? Seit wann ist dies der Fall und mit welchem jeweiligen Ergebnis? Der Senat beobachtet die internationale Marktentwicklung von Elektro-Tretrollern. Direkte Kontakte zu Städten außerhalb Deutschlands bestehen derzeit nicht.