BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1681 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 22.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (III) Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 15. September 2015, Drs. 21/1498, haben ergeben, dass alle Hafenbereiche von hohen Sedimentablagerungen betroffen sind. Darüber hinaus gibt es bisher keinen neuen Sachstand zum Sedimentmanagement. Eine Verbringung von Sedimenten von den Liegeplätzen in die Nordsee zur Tonne E3 ist von Schleswig-Holstein bisher nicht genehmigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Hat die zuständige Behörde die Möglichkeit der Verbringung des Baggerguts auf See außerhalb der 12-Meilen-Zone geprüft? a. Wenn ja, wann? b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wird demnach eine Verbringung des Baggerguts außerhalb der 12- Meilen-Zone aus dem Hafenbecken in Betracht gezogen? c. Wenn ja, wie aufwendig wäre diese Verbringung des Baggerguts außerhalb der 12-Meilen-Zone (Kostenaufwand, technischer Aufwand , zusätzliche Genehmigungen)? Welche Kosten sind damit bei den Baggergutmengen des Jahres 2014 verbunden? d. Wenn ja, warum ist bisher nicht die Möglichkeit der Verbringung außerhalb der 12-Meilen-Zone von der zuständigen Behörde in Betracht gezogen worden? e. Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen)? Die Optionen der Verbringung von Baggergut außerhalb der 12-Meilen-Zone in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wurden im Rahmen des Forums Strombauund Sedimentmanagement, das die HPA zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) initiiert hatte (siehe hierzu Drs. 21/77 sowie Drs. 21/1379), geprüft und zudem im Rahmen einer Systemstudie der Bundesanstalt für Gewässerkunde (siehe http://www.bafg.de/DE/08_Ref/U1/03_Projekte/04_Sedimente/ systemstudie_tideelbeII_zusammenfassung.pdf?__blob=publicationFile) sowie durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) fachlich bewertet. Ausführungen hierzu, auch hinsichtlich Kosten, technischer Realisierbarkeit und Genehmigungslage , sind im Ergebnisbericht des Dialogforums dargelegt. Siehe hierzu: http://www.dialogforum-tideelbe.de/7-sitzung/. Im Rahmen einer angestrebten Neuausrichtung des Sedimentmanagements werden derzeit in Zusammenarbeit mit WSV und den Fachbehörden der Länder alle Optionen geprüft und bewertet. Ein neues Drucksache 21/1681 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gesamtkonzept für die Wassertiefenunterhaltung in der Tideelbe wird voraussichtlich Ende 2015 vorgelegt werden. Im Übrigen ist die Frage, welche Kosten bei einer Verbringung der Baggergutmengen des Jahres 2014 in die AWZ angefallen wären, hypothetischer Natur und wird als solche grundsätzlich nicht vom Senat beantwortet. 2. Welche weiteren Alternativen zur Verbringung von Sedimenten aus den Hafenbecken werden derzeit geprüft? Welche genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen dafür jeweils erfüllt sein? Geprüft werden Verbringoptionen in der Tideelbe und der Nordsee wie sie im Rahmen des Dialogforums Tideelbe diskutiert wurden. Teil dieser Prüfung ist auch die noch nicht abgeschlossene Klärung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbringung von Sedimenten. 3. Wie hoch ist die derzeit in Hafenbecken befindliche Menge an Schlick, die aufgrund von Anfragen an die HPA ausgebaggert werden müsste? Die HPA bereitet sich aktuell darauf vor, in der kommenden Umlagersaison circa 7 Millionen Kubikmeter Sediment (Laderaumvolumen) aus der Delegationsstrecke und den Hafenbecken umzulagern. Eine exakte volumenmäßige Zuordnung zu den Hafenbecken ist dabei aufgrund der fortlaufenden natürlichen Dynamik der Sedimentation derzeit nicht möglich. 4. Wie viele Anträge zur Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Wassertiefe an Liegeplätzen liegen der HPA derzeit vor? Beim Immobilienmanagement der HPA liegen sechs Anschreiben im Sinne eines Antrags vor. Darüber hinaus haben außerdem verschiedene Nutzer auf die Sedimentation an den Liegeplätzen und in deren Zufahrten aufmerksam gemacht und eine zeitnahe Wiederherstellung der Wassertiefen erbeten. 5. Welche Prognose hat die HPA zur in 2016 zu verbringenden Baggergutmenge aus dem Hamburger Hafen? Die zu baggernden Mengen sind abhängig von hydrologischen Randbedingungen (zum Beispiel Niederschlag im Elbeeinzugsgebiet) und können daher nicht vorhergesagt werden. 6. Wie gewährleistet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Wassertiefe für den Fall, dass die Vereinbarung mit Schleswig-Holstein zur Sedimentverbringung scheitert? Gibt es einen Plan B, falls eine Vereinbarung scheitert? Ziel ist es, zusammen mit der WSV und den Ländern ein neues Umlagerkonzept für die Tideelbe vorzulegen, das auch Hamburg eine größere Handlungssicherheit bei der Wassertiefenunterhaltung bietet. Die Wiederherstellung der Wassertiefen erfolgt im Rahmen der regelhaften Gewässerunterhaltung von Anfang November (beziehungsweise Anfang Oktober bei entsprechend günstigen hydrologischen Bedingungen) bis Ende März (sogenannte Baggersaison) und ist unabhängig von Schleswig-Holstein. Ansonsten siehe auch Antwort zu 1. 7. Welche Prüfungen müssen vonseiten der zuständigen Behörde für Hamburg noch durchgeführt werden beziehungsweise welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zu einer Einigung über die Verbringung der Sedimente mit Schleswig-Holstein oder den unter 6. genannten Lösungen zu gelangen? Die Festlegung der Voraussetzungen für mögliche zukünftige Verbringungsoptionen befindet sich in der Abstimmung mit den Fachbehörden der Nachbarländer und des Bundes. Für die regelhafte Umlagerung in die Hamburger Stromelbe gelten die Bestimmungen der „Übergangsregelung zum Handlungskonzept Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in der Stromelbe“ (siehe dazu auch Antwort zu 6. sowie Drs. 21/1379). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1681 3 8. Plant der Senat eine Überprüfung des derzeitigen Sedimentmanagements , um flexiblere Lösungen für die Verbringung der Sedimente aus dem Hafenbecken zu schaffen? Wenn ja, wann wird die Prüfung beendet sein? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1.