BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16812 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 08.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Drogen und Sucht im Vollzug – Ergebnisse der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtmittelproblematik im Justizvollzug für Hamburg Der Strafvollzugsausschuss der Länder hat 2014 eine bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug beschlossen , nachdem zuvor die zu erhebenden Kategorien (Hauptsubstanz der Abhängigkeit, Anzahl Substituierte und Entgiftungen, Anzahl der Entlassenen in eine stationäre beziehungsweise ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG und so weiter) von einer Länderarbeitsgruppe erstellt wurden. Die erste Stichtagserhebung wurde bundesweit zum 31. März 2016 umgesetzt ; seitdem erfolgten weitere Stichtagserhebungen jeweils zum 31. März eines Jahres. Auch in Hamburg kündigte die Justizbehörde an, die Erhebung durchzuführen und im Herbst 2018 mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu treten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine entsprechende Ankündigung über die Veröffentlichung von dem Ergebnis im Herbst 2018 ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit erfolgt eine dauerhafte Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im hamburgischen Justizvollzug? a. Wer ist mit der Erhebung in Hamburg beauftragt worden? Wie ist das genaue Vorgehen? b. Seit welchem Jahr hat Hamburg daran teilgenommen? Auf der 115. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder im Mai 2012 wurde durch die Vertreter der Länder eine bundeseinheitliche Erhebung relevanter Daten zur Thematik Drogen und Sucht in den Justizvollzugsanstalten veranlasst. Auslöser des Vorhabens war, dass keine oder nur wenig valide Zahlen aus den deutschen Justizvollzugsanstalten vorliegen und somit eine länderübergreifende Darstellung und Bewertung der Situation nur unzureichend möglich ist. Ein entsprechendes Erhebungsmanual wurde im Rahmen einer hierfür einberufenen Länderarbeitsgruppe erarbeitet und für alle 16 Länder abgestimmt. Die Beschlussfassung zur Umsetzung erfolgte auf der 119. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder im Mai 2014. Drucksache 21/16812 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erste Stichtagserhebung wurde zum 31. März 2016 umgesetzt, die zweite Stichtagserhebung und eine erste Jahresverlaufserhebung zu ergänzenden Daten erfolgten zum 31. März 2017 und zum 31. März 2018. In Hamburg wird seit Januar 2018 die stoffgebundene Suchtdiagnose vom Ärztlichen Dienst in Basis-WEB eingepflegt. Für Gefangene, die vor dem 1. Januar 2018 in Haft genommen wurden, wird wie in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe stoffgebundene Suchterhebung abgestimmt, eine retrospektive Bestandserhebung (Anzahl der nacherhobenen Datensätze 1 471) anhand des Erhebungsmanuals vom Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung des Universitätsklinikums Hamburg (ZIS) durchgeführt . 2. Liegen die Ergebnisse für Hamburg der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug vor? Falls ja, für welche Jahre seit jeweils wann und warum wurden diese noch nicht veröffentlicht? Falls nein, weshalb nicht? 3. Welche konkreten Ergebnisse haben die Erhebungen für Hamburg erbracht? Bitte detaillierte jährliche Darstellung entsprechend den Kategorien der bundeseinheitlichen Erhebung. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Ergebnisse? 4. Welche konkreten Konsequenzen ziehen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus den Ergebnissen, welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen und welche sollen bis wann ergriffen werden? Welche Schlüsse werden aus den Ergebnissen insbesondere für die Versorgung der Inhaftierten mit Suchtberatung (extern/Intern) gezogen? Im Mai 2019 findet zunächst in der Justizbehörde eine überbehördliche Tagung zum Thema Behandlung von süchtigen Gefangenen/Untergebrachten statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft, dem Fachamt für Straffälligen- und Gerichtshilfe, der Suchtberatungsstellen (externe Suchtberater der Justizvollzugsanstalten ), der zuständigen Behörden, des Zentrums für interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätskrankenhaus Eppendorf und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt a. M. teilnehmen, sich vernetzen und erste Schlussfolgerungen ziehen. Die Zusammenführung der Rohdaten (Ärztlicher Dienst Basis-Web und ZIS Erhebung) wird aktuell durchgeführt und anlässlich dieser Veranstaltung behördenübergreifend vorgestellt. Im Weiteren findet die nächste Tagung der bundesweiten stoffgebundenen Suchterhebung Ende Mai 2019 in Hamburg statt und dient der Abstimmung des Berichts, der auf der Tagung des Strafvollzugsausschusses im September 2019 vorgelegt werden soll. Darin werden auch die Hamburger Ergebnisse enthalten sein.