BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16826 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Seit‘ an Seit‘ mit Linksextremisten: Solidaritätsdemonstration für die Ida Ehre Schule am 24. März 2019 im Schanzenviertel Am 24. März fand in der Hamburger Innenstadt die Demonstration „Antifaschismus ist kein Verbrechen – Solidarität mit der Ida Ehre Schule!“ statt. Als „Gastgeber“ rief die vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtete und dem gewaltorientierten antifaschistischen Spektrum zugeordnete Gruppierung „Antifa Altona Ost“ zu der Demonstration auf.1 Nach den Angaben der linksextremistischen Gruppierung wollte man mit der Demonstration unter anderem ein Zeichen dagegen setzen, dass „Antifaschismus kriminalisiert“ werde.2 An der Demonstration nahmen nach Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen mindestens die folgenden linksextremistischen Organisationen aktiv teil: Antifa Altona Ost3, DKP4. Der Demonstrationsaufruf der „Antifa Altona Ost“ wurde unter anderem auch von folgenden extremistischen und nicht extremistischen Organisationen/Einzelvertretern des linken Spektrums geteilt, woraus zu schließen ist, dass Vertreter dieser Organisatoren sich mutmaßlich auch an der Demonstration beteiligten: Roter Aufbau Hamburg5, Interventionistische Linke6, Antifa 3097, Projekt Revolutionäre Perspektive8, Christiane Schneider (DIE LINKE MdHB)9, Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE, MdHB)10, Moritz Altner (Spitzenkandidat der SPD, Wahlkreis Eimsbüttel Süd/Hoheluft West) teilte ebenfalls einen Beitrag der linksextremistischen Gruppe11. Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus nahmen 1 https://www.facebook.com/events/2302368023188371/ (abgerufen am 07.04.2019). 2 Ebenda. 3 https://www.facebook.com/afd.hamburg.wandsbek/photos/pcb.2136816573079013/ 2136815849745752/?type=3&theater (abgerufen am 07.04.2019). 4 https://www.facebook.com/afd.hamburg.wandsbek/photos/pcb.2136816573079013/ 2136815943079076/?type=3&theater (abgerufen am 07.04.2019). 5 https://www.facebook.com/roterahh/photos/a.443884719017209/2640281469377512/? type=3&theater (abgerufen am 07.04.2019). 6 https://twitter.com/iL_Hamburg/status/1109760658164322304 (abgerufen am 07.04.2019). 7 https://twitter.com/Antifa309/status/1108883704896782337 (abgerufen am 07.04.2019). 8 https://twitter.com/PRP_Hamburg/status/1109131997069430784 (abgerufen am 07.04.2019). 9 https://twitter.com/christianeschn2?lang=de (Retweet vom 21. März 2019; abgerufen am 07.04.2019). 10 https://twitter.com/s_boeddinghaus (Retweet des Demonstrationsaufrufes der Antifa Altona Ost über Mietenwahnsinn.de am 21. März 2019; ferner Solidaritäts-Retweet der Antifa Altona Ost am 21. März 2019; abgerufen jeweils am 07.04.2019). 11 https://www.facebook.com/moritzaltnerspd/posts/1116694265199119?__xts__[ 0]=68.ARCMZdVveLZbJ5tBjii6GcT32haTniNQw7qmhTJmPb90SztcOo8n3WVynZaGW9CZ uLdUqbzusi3ALUAWCwteCE0pnbdfyIAq98Cv4l1lMTYxKk2F_- Drucksache 21/16826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auch aktiv am Rande der Demonstration am 24. März im Schanzenviertel teil.12 Auf der Demonstration wurden Parolen skandiert, die insbesondere in der linksextremistischen antifaschistischen Szene verbreitet sind, wie: „Alerta , alerta, antifaschista“13 oder „A-, a-, anticapitalista“14. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat die Demonstration angemeldet und welche Kenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) hinsichtlich Mitgliedschaften oder Verflechtungen der/des Anmelder(s) in/mit linksextremistischen Organisationen/Parteien/Gruppierungen oder über mögliche linksextremistische Vorläufe durch frühere oder andauernde Zugehörigkeiten zur subkulturell linksextremistischen Szene? Der Aufzug ist durch eine Privatperson für den Veranstalter „Antifa Altona Ost“ angemeldet worden. Sofern dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Erkenntnisse zu Einzelpersonen vorliegen, ergibt die nach § 18 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) vorgenommene Abwägung, dass hier die Bekanntgabe der nachrichtendienstlich erhobenen Erkenntnisse dem Interesse des Betroffenen und denen des Amtes entgegenstehen. Der durch das Grundgesetz gewährte Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen steht der Beantwortung der Frage ebenso entgegen. 2. Wer hat nach Kenntnis des LfV die Demonstration maßgeblich beworben und organisiert? Insbesondere: Waren Anhänger der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“ hauptsächlich an der Bewerbung und Organisation der Demonstration beteiligt? Die „Antifa Altona Ost“ war maßgeblich an der Mobilisierung und Organisation der Demonstration beteiligt. 3. Welche linksextremistischen Organisationen/Parteien/Gruppierungen/ Einzelpersonen haben nach Kenntnis des LfV an der Demonstration außerdem teilgenommen? Bislang liegen dem LfV Hamburg Erkenntnisse dazu vor, dass sowohl Personen der „Antifa Altona Ost“ als auch Personen der „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP) teilgenommen haben. _aDDrrqbrxccMGT2tiy679h_ApI6PvyCKVF5krxukaduJjLKk79ERNc0dnpBC_ rt3i5pg5DxP1jRUi4isYZjMG7T6Bq5i-NI7iy0WRlBVfyOWJycJ0XSAhfBp7D0VC1An D0xMq3jw1b21spYnRdaWT9mUlV2AL6wgakOTUEAOARYYZKB8ASU5jV4dHS3R3hiin VY6WDErqputKYbMn5dzBgVJw6zntz7bYloCBjlnPB-1dCe9M69B4T9e8Kt6M8dqs9USR- Sfo6rXXneC2tr2yXxZ015AY46LErUOvQPb-ZJjEB- 6Xsev_YnODoARgu53WDmBjfjZq8QDcEcNjDhhbw3zdTQsWGt49BbYWPriMEWolqhGvqJ nz5_GmEYm-9D5qg&__tn__=-R (abgerufen am 07.04.2019). 12 https://twitter.com/LinksfraktionHH/status/1109893757950779392 (abgerufen am 07.04.2019). 13 https://www.facebook.com/afd.hamburg.wandsbek/videos/291783405068834/?__xts__ [0]=68.ARBlKQYaZe-_3VMtXL7oQK1fMEZutAGFTEkJzpIhBhO5PDjh0NwPqyy Y715jxfDWHFt9lzUeh3D9P1wmGc3Sf9afVKeLwfp8YA0EwblK2WI1qWwtt8Y5Yqv5UhWyLT c8cirqhevTsrrbv1Hjhwux7QYU-WpQdXr9JXjx9HYByuXMhSWz5OwNe2gUocALn07- 5znDALLE4QYI0AzwLeWBvZ4Q-eR2sR5J2KD3NHnlRUnfeVCWDTA1EHXZ6xKPz3x aAwHO4bLS3qictWymazsJnjHGB18N2qzKwKsabjIkGgH_KRQWebsp_Va1sz08hC7_44r1d 4Wool4BW2GfjLD5xQGIAt0k1SKDluRD5Q&__tn__=-R (abgerufen am 07.04.2019). 14 https://www.facebook.com/afd.hamburg.wandsbek/videos/1249001278609259/?__xts__ [0]=68.ARBjhKtvYn7_W4HvliB6LzlwoKNWZGvombGnBST6RtCuyyheJhcIpmgSDgUepPgD XzC17TsaV5AleZ_1DtL3C8iny1Jxba3_1EpzEQCX29QC_idI3bYK629fx00QNwm3V6e4O7U o4lKCRP1X59-qrtp-CoAjLwKv8Te-rWfZGCTp-_2w6ZYsOz- NbbQCl3u4IPc89Li8OCLVs1JyxX1jQ-i2I3fQUjjIMbEHLECoRDcs2pPTiPYCdfs 4NRKtjBQjrWq80JjfqpNGbWHsbgn_tvN- JTou1ef15meE5zHzauhc4EMg5wO_6VDlOE8Ubzzx2cvgrPGLvsD3PQcqUUaoMXpN39s97 UL4R5EaQ&__tn__=-R (abgerufen am 07.04.2019). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16826 3 4. Die linksextremistische Gruppierung „Antifa Altona Ost“ veröffentlichte am 29. März 2019 auf ihrem Facebook-Account ein Foto der Ida Ehre Schule. Auf dem Foto sind unter anderem kleine und mittelgroße Plakate an der Fassade rund um den Haupteingang zu sehen, die mutmaßlich von der Solidaritätsdemonstration am 24. März 2019 stammen.15 Wurde in den Räumlichkeiten oder auf dem Schulgrundstück der Ida Ehre Schule für die Demonstration am 24. März 2019 geworben oder durch Lehrkräfte zu dieser aufgerufen? Bitte umfassend erläutern. Nach Auskunft der Schulleitung wurde weder in den Räumlichkeiten noch auf dem Schulgrundstück der Ida Ehre Schule für die Demonstration am 24. März 2019 geworben . Auch hat nach Kenntnis der Schulleitung keine Lehrkraft zur Teilnahme an der Demonstration aufgerufen. 5. Haben nach Kenntnis der BSB oder der Schulleitung Lehrkräfte (einschließlich Mitgliedern der Schulleitung) der IES an der Demonstration teilgenommen, die nachweislich von gewaltorientierten Linksextremisten beworben wurde, und an der Vertreter solcher Gruppierungen teilgenommen haben? Die für Bildung zuständige Behörde und die Schulleitung haben keine Kenntnisse über das Freizeitverhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 6. Wie hoch schätzt das LfV die Anzahl an aktiven Anhängern der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Altona Ost“, die derzeit Schüler an der Ida Ehre Schule sind? Hierzu liegen dem LfV Hamburg keine Informationen vor. Dem LfV ist eine Zuordnung der Eigenschaft „Schüler/Schülerin“ und „Ida-Ehre-Schule“ nicht zu allen bekannten Personen möglich. 7. Warum hat das LfV im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht im Vorfeld auf die Teilnahme mehrerer (auch gewaltorientierter) linksextremistischer Gruppen an der Demonstration hingewiesen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass a) die Vorgänge um linksextremistische Aktivitäten und Anhänger der Gruppierung „Antifa Altona Ost“ an der Ida Ehre Schule sowie die Solidaritätsdemonstration bereits in der Öffentlichkeit debattiert wurden , b) zahlreiche (auch gewaltorientierte) linksextremistische Gruppierungen zu der Demonstration aufgerufen hatten, c) auch nicht extremistische Personen an der Demonstration ihre Unterstützung/Teilnahme signalisierten, die man hätte über die Teilnahme mehrerer (auch gewaltorientierter) linksextremistischer Gruppierungen aufklären können? Das LfV berichtet im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit im Vorwege oder retrograd über verfassungsfeindliche Bestrebungen und mit ihnen in Verbindung stehende Ereignisse, die eine bestimmte Relevanzschwelle überschreiten. Dies war bei der in Rede stehenden Demonstration nicht der Fall. 8. Warum hat das LfV bislang nicht im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit über die Anhänger-/Unterstützerszene extremistischer (auch gewaltorientierter ) linksextremistischer Gruppierungen durch Schüler an Hamburger Schulen informiert? Siehe Antwort zu 6. 9. Plant das LfV, diesbezüglich die Öffentlichkeit zukünftig zu informieren? 15 https://www.facebook.com/215810105824741/photos/a.218051892267229/ 445103446228738/?type=3&theater (abgerufen am 07.04.2019). Drucksache 21/16826 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Das LfV Hamburg macht diese Entscheidung von der zukünftigen Entwicklung abhängig . Im Übrigen siehe Antwort zu 7. a) bis c). 10. Wertet das LfV das Teilen und „Liken“ von Demonstrationsaufrufen linksextremistischer gewaltorientierter Gruppierungen durch ranghohe Vertreter /Funktionäre bislang nicht als extremistisch eingestufter Parteien/ Einzelpersonen sowie die anschließende Teilnahme an solchen Demonstration als einen (von möglicherweise mehreren) Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemäß HmbVerfSchG? Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da es sich hierbei grundsätzlich um Einzelfallentscheidungen handelt.