BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16828 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 09.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Ausleuchtung von öffentlichen Wegen Bereits durch meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 1. November 2016 (Drs. 21/6521) wurde auf die teilweise prekäre Beleuchtung im Hamburger Stadtpark hingewiesen. Erst kürzlich wurde wieder Protest mehrerer Vereinigungen laut, die sich gegen eine unzureichende Ausleuchtung der öffentlichen Wege wenden. Gerade sogenannte Stolperfallen seien bei schlechten Lichtverhältnissen kaum wahrnehmbar, was sich in einer erhöhten Unfallgefahr niederschlage. Daneben werde durch eine unzureichende Ausleuchtung auch das eigene Sicherheitsgefühl herabgesetzt. Das „Hamburger Abendblatt “ berichtete in seiner Ausgabe am 26. März 2019 über den Protest der Senioren gegen zu dunkle Wege. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt: 1. Wie viele Beleuchtungsanlagen (Straßenlaternen) hat es in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 in den Bezirken jeweils gegeben? Bitte nach Jahren und Bezirken jeweils zum Stichtag 31. Januar und 31. Juli aufgliedern. Zu den genannten Stichtagen 31. Januar und 31. Juli ist keine statistische Erhebung möglich, da sich der Anlagenbestand unterjährig in fortlaufender Aktualisierung befindet . Eine stichtagsbezogene jährliche Erhebung erfolgt von daher kalendarisch zum 31. Dezember eines Jahres: Anzahl „Straßenlaternen“ je Bezirk und Jahr Jahr Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2017 18 973 14 694 11 899 14 152 24 670 9 329 10 485 2018 19 096 14 769 11 955 14 213 24 770 9 331 10 585 2. Welche Kosten gingen mit der Beleuchtung in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 in den einzelnen Bezirken jeweils einher? Bitte nach Jahren und Bezirken aufgliedern. Eine separate Betrachtung der anteiligen Betriebskosten erfolgt nicht. 3. Wie viele Beschwerden haben die einzelnen Bezirksämter – mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zu der Thematik „unzureichender Straßenbeleuchtung“ – in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 jeweils erreicht? Bitte nach Jahren und Bezirken aufgliedern. Die Bezirksämter haben dazu in den Vorjahren keine Daten erhoben. Eine Statistik aufgeschlüsselt nach Bezirken wird nicht geführt. Die Daten müssten alle aus einzel- Drucksache 21/16828 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nen Akten manuell ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine kurzfristige Auswertung ist, seitdem die Aufgabe durch die HHVA wahrgenommen wird, für die Jahre 2018 und folgende möglich. Im Jahr 2018 sind für Hamburg insgesamt 65 Meldungen und 29 Meldungen für das Jahr 2019 eingegangen. 4. Welche Richtlinien gibt es hinsichtlich der Straßenbeleuchtung durch die Behörden zu beachten? a. Wann sind diese jeweils formuliert worden? b. Zu welchen Zeitpunkten wurden diese in welcher Form überarbeitet beziehungsweise ergänzt? c. Gibt es Überlegungen beziehungsweise Planungen des Senats, die geltenden Richtlinien zu überarbeiten? Wenn ja, in welcher Form? Die Straßenbeleuchtung erfolgt in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nach Maßgaben, welche die Grundsätze der einschlägigen Normen als auch die Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit, den Klimaschutz sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der FHH beachten. Der innerstädtische Standard ist Ergebnis einer langjährigen Entwicklung. Die zuletzt grundlegend konsolidierte Neufassung der Planungsgrundsätze stammt aus dem Jahr 1997. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Umbruches der Produktentwicklung von Außenleuchten in Richtung der LED werden die Standards überarbeitet. 5. Welche durchschnittlichen Laternenabstände sind in den einzelnen Bezirken jeweils verwirklicht worden; gibt es diesbezüglich (interne) Vorgaben ? Die Lichtpunktabstände werden für alle Bezirke nach den gleichen Maßstäben geplant. Sie sind abhängig von Straßentyp und -geometrie sowie von den sich daraus ergebenden Masthöhen. Die typischen Regelabstände sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Straßenkategorie Straßenverlauf Lichtpunktabstände (m) Hauptverkehrsstraßen Gerade und Kurve 30 - 45 Sammel- und Anliegerstraßen Gerade 60 Kurve 30 Im Übrigen siehe Antwort zu 4. bis 4. c. 6. Nach Kenntnis des Fragestellers reichen die Bezirksämter Prioritätenlisten bei der Behörde für Umwelt und Energie ein, um die Errichtung von Anlagen zur Straßenbeleuchtung zu erreichen. a) Wie viele Projekte hinsichtlich der Errichtung beziehungsweise Erneuerung von Anlagen zur Straßenbeleuchtung wurden in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 jeweils eingereicht? Bitte nach Jahren, Bezirken sowie Art und Inhalt der Projekte aufgliedern. b) Welche der Projekte wurden in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 bereits abgearbeitet? c) Wie viele der Projekte wurden in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 bereits umgesetzt? d) Wie viele Projektanträge (aus welchen entsprechenden Jahren) sind derzeit noch unbearbeitet beziehungsweise noch nicht umgesetzt? e) Weshalb wurden die noch offenen Anträge noch nicht bearbeitet beziehungsweise noch nicht umgesetzt? Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) prüft keine Anträge zur Errichtung von Anlagen der Straßenbeleuchtung. Die jährlich von den Bezirksämtern im Frühjahr eingereichten Anträge bei der BUE betreffen die Beleuchtung von Wegen in öffentlichen Grünanlagen, siehe dazu Drs. 21/14637. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16828 3 7. Laut dem genannten Artikel im „Hamburger Abendblatt“ wollten die Behörden die Bäume beschneiden, um eine bessere Ausleuchtung sicherzustellen. a) Auf welche Art und wie häufig wird in den einzelnen Bezirken jeweils kontrolliert, dass die Straßenbeleuchtung nicht „zugewachsen“ (und auch sonst noch funktionstüchtig) ist? Im Rahmen der regelhaften Baumkontrolle durch die Baumkontrolleurinnen und Baumkontrolleure sowie durch Hinweise von Polizei, Wegewarten und der HHVA wird veranlasst, dass zugewachsene Straßenbeleuchtungskörper baldmöglichst wieder freigestellt werden. Alle vier Jahre erfolgt im Rahmen der regulären Wartung eine grundlegende Kontrolle durch die HHVA. b) Wurden die Bäume – wie im Artikel angekündigt – bereits zurückgeschnitten ? Wenn nein, bis wann ist jenes geplant? Bei Beschwerden wird geprüft, ob ein Baumrückschnitt baumverträglich durchgeführt werden kann. Im Übrigen nimmt der Senat zu Presseberichtserstattungen grundsätzlich keine Stellung. 8. Aus der Drs. 21/6521 geht hervor, dass gegen eine weitergehende Ausleuchtung der öffentlichen Wege auch die Störung von Insekten (und anderen Tieren) durch Lichtemissionen vorgebracht wird. Gleichzeitig wird eine Studie zitiert, die aufzeigt, dass der Einfluss der Lichtemissionen auf die Fauna abhängig von der Ausführung der Beleuchtungsanlage sei: Leuchtentyp, Lichtverteilung, Lichtpunkthöhe, Lichtspektrum und Lichtstrom seien zu berücksichtigen. Hat der Senat diesbezüglich bereits geprüft, ob das genannte Argument durch neuartige Anlagen entkräftet werden könnte? Die Begrenzung vermeidbarer Lichtemission wird als eine der maßgeblichen Kriterien bei der Produkteinführung von neuen Straßenleuchten durch die HHVA regelmäßig geprüft. 9. In dem genannten Artikel wird vorgeschlagen sogenannte Teststrecken mit besseren Lichtanlagen auszuweisen. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen Vorschlag? Neue Leuchten werden grundsätzlich vor dem flächendeckenden Einsatz in entsprechenden Testinstallationen erprobt. Derzeit sind im Bezirk Hamburg-Nord keine Pilotierungen vorgesehen, da im Bezirk keine außergewöhnlichen Straßenquerschnitte auffällig sind, die eine zusätzliche Pilotierung notwendig erscheinen lassen.