BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16830 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Bombendrohung gegen die Ida Ehre Schule: Korrespondenzen der Schulleitung mit der Fraktion DIE LINKE? Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 28. März 2019 über eine Bombendrohung gegen die Ida Ehre Schule. Die Bombendrohung sei per E-Mail eingetroffen und habe rechtsextremistische Drohungen enthalten. Das Blatt stützt sich auf Aussagen eines Sprechers der Behörde für Schule und Berufsbildung, verweist aber auch auf die Schule, die über einen Twitter- Eintrag am gleichen Vormittag bekannt gab, dass eine Bombendrohung mit rechtsextremem Hintergrund eingegangen sei. Der entsprechende Twitter- Eintrag der Schule datiert auf den 28. März 2019, um 06.05 Uhr.1 Außerdem berichtet das „Hamburger Abendblatt“, dass zuerst die Linke-Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Schneider die Drohung per Twitter öffentlich gemacht habe. Der entsprechende Twitter-Eintrag der Abgeordneten Schneider datiert auf den 28. März 2019, um 05.41 Uhr.2 Um 06.39 Uhr twittert die vom Verfassungsschutz beobachtete und dem gewaltorientierten antifaschistischen Spektrum zugeordnete „Antifa Altona Ost“ über die Bombendrohung .3 Kurze Zeit später, um 07.48 Uhr des gleichen Vormittages twittert außerdem die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE über die Drohung gegen die Ida Ehre Schule.4 In der Ausgabe der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 5. April 2019 wird in einem Artikel zu den Vorgängen an der Ida Ehre Schule berichtet, dass „eine Politikerin der Linkspartei schon über die Bombendrohung getwittert habe, bevor die Behörde überhaupt davon gewusst habe“.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Annahme, dass die für Bildung zuständige Behörde erst nach den Meldungen via Twitter Kenntnis von der Bombendrohung erhalten hat, trifft nicht zu. 1 https://twitter.com/IES_Eimsbuettel/status/1111252966915358721 (abgerufen am 06.04.2019). 2 https://twitter.com/ChristianeSchn2/status/1111246914304045057?ref_src=twsrc%5Etfw% 7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1111246914304045057&ref_url=https%3A%2F %2Fwww.abendblatt.de%2Fhamburg%2Farticle216769891%2FBombendrohung-gegen-Ida- Ehre-Schule.html (abgerufen am 06.04.2019). 3 https://twitter.com/AntifaAltonaOst/status/1111261415388655621 (abgerufen am 07.04.2019). 4 https://twitter.com/LinksfraktionHH/status/1111278831690829826 (abgerufen am 06.04.2019). 5 „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 5. April 2019, Seite 3. Drucksache 21/16830 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei dem Aufruf eines Tweets von einer nicht bei Twitter angemeldeten Nutzerin beziehungsweise einem nicht bei Twitter angemeldeten Nutzer wird statt der lokalen Zeitzone des Users (in Hamburg MEZ) regelhaft die lokale Zeitzone des Twitter- Servers in Pacific Standard Time (PST) angezeigt. Der Zeitunterschied betrug am 28. März 2019 acht Stunden. Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit der Ida Ehre Schule hatte im Auftrag der Schulleitung um 14.05 Uhr via Twitter den Vorfall kommuniziert. Dieser Tweet wird, wie bereits ausgeführt, für nicht bei Twitter angemeldete Nutzerinnen und Nutzer mit dem Zeitstempel 06.05 Uhr PST angezeigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welches Datum ist die E-Mail mit der Bombendrohung an die Ida Ehre Schule datiert? Bitte den Tag und die genaue Uhrzeit angeben. 2. Wann haben welche Mitarbeiter der Ida Ehre Schule Kenntnis von der E-Mail mit der Bombendrohung gegen die Ida Ehre Schule erhalten? Bitte den Tag und die genaue Uhrzeit angeben. Am 28. März 2019 fand an der Ida Ehre Schule eine Ganztagskonferenz des Lehrerkollegiums statt, die um 08.30 Uhr begann. Die Bombendrohung ging am 28. März 2019 um 10.17 Uhr per E-Mail ein und wurde gegen 10.45 Uhr von der Büroleitung der Schule zur Kenntnis genommen. Daraufhin wurde umgehend die Schulleitung informiert, die um circa 10.50 Uhr anordnete , dass alle in beiden Schulstandorten befindlichen Personen die Schulgebäude verlassen sollten. 3. Welche Korrespondenzen fanden zwischen Mitgliedern der Schulleitung und Abgeordneten oder Mitarbeitern der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE nach Eingang der Bombendrohung zu diesem Vorfall statt? Bitte umfassend darlegen sowie Daten und Uhrzeiten der Korrespondenzen angeben. 4. Insbesondere: Hat ein Mitglied der Schulleitung oder eine Lehrkraft der Ida Ehre Schule der Abgeordneten Christiane Schneider oder einem/ einer ihrer Mitarbeiter/-innen den Inhalt der E-Mail wörtlich oder sinngemäß mitgeteilt oder weitergeleitet? Bitte das Datum und die genaue Uhrzeit angeben. Nein, es gab keine Korrespondenz. 5. Ist die Information aus der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 5. April 2019 richtig, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung über die E-Mail zur Bombendrohung erst erfuhr, nachdem die Abgeordnete Christiane Schneider bereits dazu getwittert hatte (28. März 2019, um 05.41 Uhr)? Wenn ja: Ist es zulässig, als Lehrkraft oder Mitglied einer Schulleitung einen Vorfall wie den einer Bombendrohung gegen die eigene Schule überhaupt oder bereits vor der Meldung an die BSB an eine Abgeordnete mitzuteilen? 6. Hat die BSB von der Bombendrohung auch erst zu einem Zeitpunkt erfahren, nach dem bereits die vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg beobachtete und dem gewaltorientierten Spektrum zugeordnete Gruppierung „Antifa Altona Ost“ um 06.39 Uhr am 28. März 2019 über die Bombendrohung in einer „Eilmeldung“ twitterte? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wann hat die Schulleitung der BSB mitgeteilt, dass per E-Mail eine Bombendrohung gegen die Ida Ehre Schule eingegangen sei? Bitte das Datum und die genaue Uhrzeit angeben. 8. Wie hat die BSB nach Kenntnisnahme der Bombendrohung reagiert? Insbesondere auch: Welche Anweisungen gab es hinsichtlich der Kom- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16830 3 munikation des Vorfalls und etwaiger politischer Hintergründe gegenüber dritten Personen und der Öffentlichkeit durch die Schulleitung? Während der Wartezeit auf den Streifenwagen hat die Schulleitung um circa 10.55 Uhr telefonisch den Pressesprecher der für Bildung zuständigen Behörde informiert und ihm die E-Mail mit der Bombendrohung um circa 11.00 Uhr weitergeleitet. Anweisungen hinsichtlich der Kommunikation des Vorfalls und etwaiger politischer Hintergründe gegenüber dritten Personen und der Öffentlichkeit hat die für Bildung zuständige Behörde nicht erteilt. 9. Wann ist bei der Polizei von wem die Information eingegangen, dass es gegen die Ida Ehre Schule eine Bombendrohung gebe? 10. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand hinsichtlich der Bombendrohung und möglicher politischer Hintergründe? Insbesondere: Belegen die Ermittlungen einen tatsächlichen rechtsextremistischen Hintergrund der Bombendrohung? Die Bombendrohung gegen die Ida Ehre Schule ist Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Landeskriminalamt Berlin geführten Ermittlungsverfahrens . Die Tätigkeiten dieser Behörden unterliegen nicht dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft.