BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16834 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf und Dennis Thering (CDU) vom 09.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Hygienesiegel – Top oder Flop? Es erscheint verständlich, wenn hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards in Gastronomiebetrieben Transparenz gefordert wird. Schließlich kann der Verbraucher über die Einhaltung regelmäßig nur mutmaßen. Während in anderen Bundesländern über die Einführung einer „Hygieneampel“ noch diskutiert wird (https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/Mehr- Transparenz-gefordert-Linke-fuer-Hygieneampel-in-MV-id22613562.html), wird in Hamburg seit Mai 2018 ein Hygienesiegel vergeben, welches Aussagen über die hygienischen Zustände treffen soll. Der aktuellen Presse ist indes zu entnehmen, dass das „Hamburger Hygienesiegel offenbar ein Flop“ sei (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Hygienesiegeloffenbar -ein-Flop,hygienesiegel108.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Hamburger Hygienesiegel ist ein geeignetes Instrument, der Öffentlichkeit das Ergebnis der amtlichen Überprüfung der Lebensmittelhygiene für ihre Entscheidung anzubieten. Vorbildliche Betriebe können freiwillig eine gute Bewertung bei der amtlichen Prüfung auch für Werbung nutzen. Das Hamburger Hygienesiegel wird seit seiner Einführung immer mehr von Gastronomie-Anbietern nachgefragt. Ziel muss es aber weiterhin sein, eine bundeseinheitliche verbindliche Regelung herbeizuführen , die eine Bewertung an der Lokaltür oder etwa dem Internet zur Vorschrift macht und auf diese Weise bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach bundeseinheitlichen Bestimmungen für Transparenz sorgt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie vielen Unternehmen (welcher gastronomischen Art) wurde 2018 und bisher 2019 in welchen Bezirken ein Hygienesiegel verliehen? ab Mai 2018 2019 Eimsbüttel 2 2 Hamburg-Nord 22 2 Wandsbek 27 11 Altona 8 5 Harburg 4 1 Bergedorf 3 2 Hamburg-Mitte 2 5 2. Wie viele dieser Unternehmen– aus welchen Bezirken – haben 2018 und bisher 2019 das Hygienesiegel beantragt? Bezirksamt 2018 2019 Eimsbüttel 18 6 Drucksache 21/16834 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt 2018 2019 Hamburg-Nord 29 4 Wandsbek 48 14 Altona 14 9 Harburg 10 1 Bergedorf 5 5 Hamburg-Mitte 22 20 3. Wie viele dieser Unternehmen – aus welchen Bezirken – wurden in den Jahren 2018 und bisher 2019 daraufhin auch tatsächlich geprüft? Bezirksamt 2018 2019 Eimsbüttel 2 3 Hamburg-Nord 29 4 Wandsbek 28 10 Altona 10 7 Harburg 4 5 Bergedorf 2 1 Hamburg-Mitte 2 5 4. Laut der Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) vom 3. April 2018 „können sich (für das Siegel) zunächst alle gastronomischen Betriebe in Hamburg anmelden, bei denen die Besucherinnen und Besucher direkt in den Räumlichkeiten speisen. Hierzu gehören unter anderem Restaurants und Speisegaststätten, Kantinen , Imbisse, Cafés, Bäckereien und Backfilialen mit eigenem Café, Eisdielen sowie Fleischereien, die warme Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten“. Wie viele so definierte gastronomische Betriebe gibt es aktuell in Hamburg? Betriebsart Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Altona Harburg Bergedorf Hamburg- Mitte Speisegaststätten 407 485 339 480 158 148 848 Großküchen, Großkantine (>100 Essen) 61 89 111 64 54 33 116 Küche, Kantine (<100 Essen) 64 121 112 334 84 127 126 Imbissbetriebe einschl . mobile Einrichtungen 136 197 148 155 104 41 493 Bäckerei/Konditorei 133 100 154 100 13 51 200 Café/Eisdiele ohne eigene Herstellung 72 120 43 92 17 31 165 Café/Eisdiele mit eigener Herstellung 18 27 25 16 8 2 24 Fleischerei/Metzgerei 13 2 11 9 19 3 15 5. Erfolgt die Prüfung – nach Antragstellung – gesondert oder lediglich im Rahmen der Routinekontrollen? Die Prüfung zur Vergabe des Hygienesiegels erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer planmäßigen Routinekontrolle und wird vom für den Betrieb zuständigen Lebensmittelkontrolleur durchgeführt. In einigen Bezirken erfolgt die Prüfung aber auch zu einem früheren Zeitpunkt. 6. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, das Hygienesiegel verpflichtend einzuführen? Wenn ja, zu wann und wie genau soll die Verpflichtung umgesetzt und kontrolliert werden? Wenn nein, was spricht dagegen? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16834 3 7. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) sind hinsichtlich des Vergabeprozesses des Hygienesiegels in den Jahren 2018 und 2019 in welchen Bezirken zuständig beziehungsweise zuständig gewesen? Wie viele Stellen konnten in welchen Bezirken in den Jahren 2018 und bisher 2019 nicht besetzt werden? Bezirksamt Zuständige Mitarbeiter Nicht besetzte Stellen 2018 2019 2018 2019 Eimsbüttel 4,9 4,9 0,7 0,7 Hamburg-Nord 6,4 6,4 0 0 Wandsbek 5,6 5,6 0,7 0,7 Altona 6,13 6,13 0 0 Harburg 4,9 4,9 0 0 Bergedorf 2,8 2,8 0 0 Hamburg-Mitte 7,7 7,7 5* 5* Die Stellen befinden sich derzeit im Wiederbesetzungsverfahren.