BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16841 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 10.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des Naturcent – Betätigt sich Senator Kerstan als Sparkassendirektor ? Welche Einnahmen wurden erzielt? Welche Maßnahmen wurden gefördert? Der Senat hat im Jahr 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 den sogenannten Naturcent geschaffen. Er hat damit, nach eigenem Verständnis, eine Regelung für einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten eingeführt. Er sollte für alle Bauprojekte gelten, die außerhalb des zweiten grünen Rings in Landschaftsschutzgebieten liegen. Die für die neu bebauten Flächen fällige Grundsteuer sollte demnach in ein Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege fließen. Diese Regelung sollte strukturell und nicht nur einmalig gelten. Ziel sollte es sein, mit dem Geld aus dem Naturcent die Parks und Grünflächen der Stadt besser zu pflegen und die Landschaftsschutzgebiete aufwerten zu können. Mit 3 Millionen Euro wurde das Sondervermögen 2016 aufgefüllt. Damit wollte der Senat der Tatsache Rechnung tragen, dass die meisten Bauprojekte, die 2016 beschlossen worden sind und für die der Naturcent zu zahlen sein wird, erst in einigen Jahren fertiggestellt werden. Das hätte nach damaliger Lesart zur Folge, dass damit auch die Grundsteuer dafür erst in einigen Jahren fällig wird. Laut Aussage von Senator Kerstan sollte der Naturcent allerdings zeitnah wirken und das Sondervermögen wurde daher mit dem Startgeld aufgefüllt . Was ist seitdem geschehen? Wie hat der Naturcent bisher gewirkt? Oder wurde das Sondervermögen gar zum Grundstock der Sparkasse Senator Kerstan!? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat mit dem Naturcent eine Regelung beschlossen, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Der Naturcent soll aufgrund der baulichen Verdichtung der Stadt und der damit einhergehenden Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen zur Verbesserung, zum Erhalt und der Pflege des hamburgischen Naturkapitals beitragen. Die Berechnung der Höhe der im Haushalt für den Naturcent zu veranschlagenden und an das Sondervermögen abzuführenden Haushaltsmittel orientiert sich an dem Anstieg der Grundsteuer, die sich bei einer Bebauung von Frei- und Grünflächen mit Vorhaben der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung nach Fertigstellung der Bauvorhaben ergibt. Die Verwendung der Mittel des Naturcents erfolgt in den Bereichen der Grün- und Erholungsanlagen sowie in Naturschutzgebieten. Die Mittel haben der Umsetzung von zweckgebundenen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsflächen beziehungsweise Naturschutzgebieten zu dienen. Drucksache 21/16841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Über die Verwendung in städtischen Grün- und Erholungsanlagen entscheidet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) auf Antrag der Bezirksämter. Da die Zuständigkeit für den überwiegenden Teil der Naturschutzgebiete (NSG) bei der BUE liegt, werden die Mittel zur Pflege und Entwicklung der NSG zu einem Großteil durch die BUE selbst verwendet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war der Mittelbestand des Naturcents im Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege jeweils zum 31.12. der Jahre 2016, 2017 und 2018? Wie hoch ist der aktuelle Stand zum 31.3.19 gewesen? 31.12.2016 0,00 € 31.12.2017 2 987 038,72 € 31.12.2018 2 554 246,62 € 31.03.2019 2 551 209,57 € 2. Welche Einnahmen hat das Sondervermögen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 für den Bereich Naturcent erhalten? 2016 0 € 2017 3 000 000 € 2018 0 € In 2019 werden 750 000 Euro im Laufe des Jahres zufließen. 3. Wie verteilen sich die jährlichen Einnahmen aus Frage 2. auf a) Zuweisungen durch die Stadt Hamburg, b) städtische Vorauszahlungen für erst später zu zahlende Naturcent- Abgaben und c) Abgaben für den Naturcent? Die Mittel des Naturcents werden aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt, siehe dazu auch Vorbemerkung. 4. Wie groß ist die Gesamtfläche insgesamt gewesen, für die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 der Naturcent fällig wurde beziehungsweise noch wird? Bitte getrennte Angaben. 2016 27 582 m² 2017 13 688 m² 2018 15 823 m² Für 2019 liegen noch keine Daten vor. 5. Welcher Anteil der Flächen aus Frage 4 .befindet/befand sich zum jeweiligen Zeitpunkt der Fälligkeit a) direkt und b) indirekt im städtischen Besitz? Ein Eigentümernachweis wird bei der Ermittlung des Naturcents nicht erhoben. 6. Für wie viele Baumaßnahmen wurden bisher Abgaben zum Naturcent fällig? Bitte jährliche Entwicklung aufführen. 7. Wie verteilen sich die Grundstücke, für die die Naturcent-Abgabe fällig wird, auf die einzelnen Bezirke? Bitte für die Fälligkeiten 31.12. 2016/2017/2018 und 31.3.19 angeben. 2016 2017 2018 Hamburg-Mitte 2 2 2 Altona 10 1 2 Eimsbüttel 0 0 0 Hamburg-Nord 2 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16841 3 2016 2017 2018 Wandsbek 18 29 14 Bergedorf 17 3 12 Harburg 10 0 1 Gesamt: 59 35 31 Dabei stimmen die Anzahl der Grundstücke und Baumaßnahmen überein. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. 8. Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 aus den Mitteln des Naturcents bezahlt und wer war jeweils der Zuwendungsempfänger ? Bitte nach Bezirken getrennt aufführen. 9. Welche Mittel wurden für die einzelnen Maßnahmen jeweils aufgewandt ? Nachdem in 2017 erstmals Mittel zur Verfügung gestellt wurden, siehe dazu auch Antwort zu 2., wurde im Jahr 2018 mit der Maßnahmenumsetzung begonnen. Durch die Bezirksämter wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Kurzbezeichnung der Maßnahme Bewilligungsbetrag 2018 Hamburg-Mitte div. Maßnahmen in der Horner Geest und Personalkosten 190 000,00 € Sanierung Brücke Heuckenlock 16 416,05 € Altona Neophytenbekämpfung 60 000,00 € Personalkosten alle Projekte 30 000,00 € Teichentschlammung 15 000,00 € Eimsbüttel Mahd Langgraswiese 21 000,00 € Obstgehölzpflege 14 500,00 € Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplans - Teilsumme 100 000,00 € Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans 50 000,00 € Herstellung einer Staudenfläche 23 339,76 € Hamburg-Nord Teichentschlammung Eppendorfer Park 24 000,00 € Geophytenpflanzung / Pflanzenlieferung 39 363,60 € Bergedorf Buschkoppel Teichentschlammung 65 000,00 € Eichbaumsee Gehölzpflege 20 000,00 € Freizeitpark Allermöhe Mahd 8 000,00 € Naturnahe Vegetation Schloßpark 40 000,00 € Personalkosten alle Projekte 30 000,00 € Teichentschlammung KgV Langer Grund 43 913,10 € Harburg Göhlbachtal Uferrand 20 644,61 € Mahd Orchideenwiese 2 898,98 € Meyers Park Neophytenbekämpfung 10 000,00 € Personalkosten alle Projekte 30 000,00 € Teichentschlammung Meyers Park 75 000,00 € Durch die BUE wurden folgende Maßnahmen in NSG umgesetzt: Kurzbezeichnung der Maßnahme Bewilligungsbetrag 2018 App Fischbeker Heide 34 452,88 € Lieferung von Kippwehren zur Wasserstandsregulierung 27 828,15 € NSG Boberger Niederung Schafbeweidung 50 000,00 € NSG Höltigbaum Ziegenbeweidung 35 549,53 € Drucksache 21/16841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Was waren die Gründe zur Vergabe der Mittel in den jeweiligen Einzelfällen ? Die beantragten Mittel dienten der Umsetzung von zweckgebundenen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsflächen beziehungsweise NSG, siehe dazu auch Vorbemerkung. 11. Wie viele Anträge auf Zuwendungen aus den Mitteln des Naturcents wurden insgesamt in den einzelnen Jahren 2016 – 2019 gestellt? Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt aufführen. 12. Was war jeweils Inhalt der einzelnen Anträge? Wer war jeweils der Antragsteller? 13. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Was waren jeweils die Ablehnungsgründe ? Wer waren die Antragsteller der abgelehnten Anträge? Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt aufführen. Siehe Antwort zu 8. und 9. Antragsteller waren die Bezirksämter, die Maßnahmen in NSG wurden ohne Antragsverfahren durch die BUE umgesetzt, siehe dazu auch Vorbemerkung. Da die Maßnahmen im Konsens zwischen der BUE und den Bezirksämtern abgestimmt und entwickelt werden kam es zu keinen Ablehnungen. 14. Wer kann Anträge auf Zuwendungen aus den Mitteln des Naturcents stellen? 15. Wer entscheidet über die Anträge? 16. Welche Anliegen/Anträge sind förderungsfähig? Siehe Vorbemerkung. 17. Welche Summen aus den Mitteln des Naturcents wurden bisher für Gutachten aufgewandt? Keine. 18. Wie haben sich seit 2016 die regulären Mittel zur Pflege von Grünanlagen und Naturschutzgebiete in Hamburg entwickelt? Bitte Zahlen für die einzelnen Jahre 2016 – 2019 angeben. 19. Welche Mittel entfielen dabei auf welche Bezirke? Mittel zur Pflege von Grün- und Erholungsflächen: Angaben in Millionen Euro 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte 6,631 6,732 6,761 7,261 Altona 2,894 3,010 3,042 3,042 Eimsbüttel 1,709 1,787 1,806 1,806 Hamburg-Nord 2,731 2,829 2,859 2,859 Wandsbek 2,998 3,092 3,125 3,125 Bergedorf 1,775 1,829 1,849 1,849 Harburg 1,638 1,694 1,712 1,712 Gesamt 20,376 20,973 21,154 21.654 Mittel zur Pflege von Naturschutzgebieten: 2016 868 000,00 € 2017 1 082 000,00 € 2018 1 082 000,00 € 2019 1 082 000,00 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16841 5 Davon entfielen auf die Bezirksämter: 2016 2017 2018 2019 Hamburg-Mitte 15 000,00 € 23 000,00 € 15 000,00 € 15 000,00 € Altona 14 000,00 € 14 000,00 € 14 000,00 € 14 000,00 € Hamburg-Nord 67 485,00 € 121 500,00 € 11 000,00 € 11 000,00 € Wandsbek 66 000,00 € 16 000,00 € 16 000,00 € 16 000,00 € Bergedorf 24 000,00 € 24 000,00 € 24 000,00 € 24 000,00 € Harburg 10 000,00 € 10 000,00 € 10 000,00 € 10 000,00 € 20. Inwieweit sind die Vorauszahlungen der Stadt in den Grundstock des Naturcents aus dem Jahr 2016 mittlerweile durch Zahlung der der Berechnung zugrundeliegenden, damals zukünftigen, Naturcent- beziehungsweise Grundsteuerbeiträge an die Stadt wieder zurückgeflossen? Die Mittel wurden aus dem Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt und werden auf Grundlage des ermittelten Grundsteueraufkommens mit den Haushaltsansätzen der Folgejahre verrechnet. 21. Welche Änderungen an der Grundsteuer in Hamburg wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 vorgenommen? Eine Änderung erfolgte im angegebenen Zeitraum nicht. 22. Inwieweit konnte dadurch der vorhersehbare Grundsteuerverlust durch den Naturcent kompensiert werden? Die Grundsteuererhebung ist durch den Naturcent nicht tangiert, daher tritt kein Grundsteuerverlust durch den Naturcent ein. 23. Welchen Einfluss wird die bundesweite Änderung der Grundsteuerberechnungsmethode auf den Naturcent haben? Der Einfluss der Grundsteuerreform auf die Berechnungsmethode des Naturcents ist zurzeit nicht absehbar.