BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16843 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 10.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Islamistischer Fußballclub – Was ist dem Senat bekannt? Einem Bericht des NDR vom 3. April 2019 beobachtet das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz seit einiger Zeit den Wilhelmsburger Fußballclub „Adil e.V.“, dessen erste Herrenmannschaft in der Kreisklasse B1 aktiv ist. Wie die Sicherheitsbehörde nun erklärt hat, sollen Hintermänner des Fußballclubs der in Deutschland als Terrororganisationen verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tahrir“ (Hut) angehören. Demnach verfolge der Fußballclub kein sportliches, sondern das politische Ziel, neue Anhänger zu rekrutieren. Sowohl die drei aktuellen Vorstandsmitglieder als auch die Mehrzahl der Gründungsmitglieder seien der islamistischen Organisation zuzurechnen. Auch der weit überwiegende Teil der Herrenmannschaft gehöre demnach der HuT an. Kinder- und Jugendmannschaften gebe es derzeit nicht. Der Verein sei derzeit noch als gemeinnützig anerkannt. Die HuT wurde 1952 gegründet und ist eine international aktive islamistische Organisation. Sie lehnt parlamentarische Demokratien ab und wirbt für die Einführung des Kalifats. Der Staat Israel und die Juden werden von der HuT als „die zu bekämpfenden Grundübel“ bezeichnet. Die HuT soll in den 1960er- und 1970er-Jahren auch an Putschversuchen beteiligt gewesen sein und ist in nahezu allen arabischen Staaten verboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lange ist dem Senat die Unterwanderung des Vereins Adil e.V. durch Angehörige der HuT bekannt? Hinweise auf entsprechende Hizb ut-Tahrir(HuT)-Bezüge wurden dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2018 bekannt. 2. Ist dem Senat bekannt, ob es bereits zu Anwerbungen neuer Mitglieder durch die HuT gekommen ist? Falls ja, wie viele Personen sind davon betroffen? Siehe dazu: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/12393524/ hamburger-verfassungsschutz-hut-potenziale-2018/. 3. Wann wurde der Verein Adil e.V. gegründet? Der Verein wurde am 17.07.2016 gegründet. Die Eintragung beim Amtsgericht erfolgte am 30.08.2016 (Registerblatt VR23008). 4. Wie hat der Senat von islamistischen Aktivitäten der HuT im Umfeld des Vereins Adil e.V. erfahren? Drucksache 21/16843 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe dazu https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/12393550/ verfassungsschutz-hamburg-hut-vorabdruck-vsb-2018/. 5. Plant der Senat, im Falle von Adil e.V. eine vereinsrechtliche Verbotsverfügung zu exekutieren? Der Senat äußert sich generell nicht zu etwaigen vereinsrechtlichen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Nach Kenntnis des Senats hat das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. (HFV) beschlossen, beim HFV-Sportgericht den Ausschluss des Vereins Adil e.V. aus dem HFV zu beantragen. Die Spiele des Vereins werden bis zur rechtlichen Entscheidung abgesetzt. 6. Bei welchen Aktionen sind Vorstandsmitglieder von Adil e.V. in Hamburg als Islamisten in Erscheinung getreten? Siehe Antwort zu 4. 7. Ist in der Vergangenheit bereits strafrechtlich gegen Vorstandsmitglieder von Adil e.V. ermittelt worden? Falls ja, wann und weswegen? 8. Sind Vorstandsmitglieder von Adil e.V. bereits im Rahmen strafrechtlicher Prozesse verurteilt worden? Falls ja, wann und weswegen? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 20. März 2019 zu einem Betroffenen enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen. Im Übrigen liegen keine entsprechenden Auskünfte vor. 9. Ist dem Senat bekannt, wie Hut ihre Aktivitäten bei Adil e.V. finanziert? Hierzu liegen dem Senat derzeit keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viel Geld hat der Verein Adil e.V. infolge seiner anerkannten Gemeinnützigkeit bis heute an Steuern gespart? Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung gehindert , die Frage zu beantworten.