BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16844 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 10.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Verbindliche Voraussetzungen für das Imamat in Hamburger Moscheen – Welche Absprachen hat es im Vorfeld gegeben? Am 27. März 2019 erklärte der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion in der Plenardebatte zu Drs. 21/16477, der zugrunde liegende Antrag zur Festlegung verbindlicher Voraussetzungen, die künftig an die Ausübung des Imamats in Hamburger Moscheen geknüpft sein sollen, sei mit den islamischen Verbänden vorbesprochen worden. Hinsichtlich ihrer Haltung gegenüber der Antragsinitiative konstatierte Wysocki: „Die Verbände wollen dieses; und zwar alle Verbände, mit denen wir Staatsverträge abgeschlossen haben. Das heißt, dass wir jetzt in der Pflicht sind, auszutarieren, unter welchen Bedingungen dieses tatsächlich möglich ist. Aber dass die Verbände jetzt auch mittlerweile so weit sind – SCHURA, DITIB, und auch die alevitischen Vertragspartner, selbst zu sagen, dass sie diesen Zustand selber beenden wollen, (…) das ist der zentrale Unterschied zu 2016, das ist auch der zentrale Unterschied zu 2017 (…) Und dass wir dieses erreicht haben, Herr Wersich, ist ein Ergebnis des Dialoges, den wir hier die letzten Jahre geführt haben.“1 Dass diese Aussage offenbar nicht zutreffend ist, sondern die SCHURA ihre Berufung von religiösem Personal ausdrücklich nicht – wie in Drs. 21/16477 gefordert – von zuvor im Ausland erworbenen Qualifikationen abhängig machen will, belegt eine Pressemitteilung des Verbands, in welcher es heißt: „Skeptisch sieht es der SCHURA-Vorsitzende aber, wenn durch Einreisebestimmungen der Zugang von Moscheegemeinden zu Imamen auch aus dem Ausland beschnitten würde: ‚Die Freiheit der Religionsgemeinschaften, ihr religiöses Personal selbst zu bestimmen, sollte nicht durch staatliche Regulierung eingeschränkt werden.' Im Übrigen hätte es sich erwiesen, dass der Erwerb von Sprach- wie gesellschaftlichen Kenntnissen besser und nachhaltiger funktioniere, wenn nach Einreise von Imamen in Hamburg hierfür umgehend qualifizierte Kurse angeboten würden.“2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Grundsatz der Organtreue und dem daraus folgenden Gebot der Rücksichtnahme der Verfassungsorgane untereinander nimmt der Senat davon Abstand, im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage Tätigkeit oder Äußerungen von Abgeordneten und Fraktionen in der Bürgerschaft zu kommentieren. 1 Redebeitrag von Ekkehart Wysocki am 27. März 2019 in der Bürgerschaft. 2 Pressemitteilung der SCHURA „Qualifizierung von Imamen ist wichtiges Anliegen.“ Abrufbar unter: https://schurahamburg.de/qualifizierung-von-imame/. Drucksache 21/16844 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit Beschluss vom 27. März 2019, Drs. 21/16477, wird der Senat ersucht, der Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 über die in der Drucksache vorgeschlagenen Maßnahmen zu berichten. Die Überlegungen zur Beantwortung dieses Bürgerschaftlichen Ersuchens sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Belege liegen dem Senat für die Aussage vor, alle Verbände, mit denen die Hansestadt Hamburg Staatsverträge geschlossen hat, wollten die Berufung von religiösem Personal von zuvor im Ausland erworbenen Qualifikationen abhängig machen? Bitte hinsichtlich der folgenden Verbände antworten: a) DITIB-Nord; b) SCHURA; c) VIKZ; d) Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. 2. Inwiefern ist die Ausarbeitung von Drs. 21/16477 in Absprache mit den Partnern des Staatsvertrags erfolgt? 3. Wie viele inhaltliche Gespräche hat es im Vorfeld zu Drs. 21/16477 mit einem der nachfolgend genannten Verbände gegeben? a) DITIB-Nord; b) SCHURA; c) VIKZ; d) Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. 4. Wer war auf beiden Seiten daran beteiligt? 5. Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? 6. Welche juristische Verbindlichkeit haben diese Ergebnisse aus Sicht des Senats? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie lautet gemäß den Erkenntnissen des Senats die offizielle Haltung von DITIB-Nord zu den Forderungen von Drs. 21/16477? Zu einer offiziellen Haltung von DITIB-Nord liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, allerdings hat der Vorsitzende von DITIB-Nord in einem Interview gefordert, Imame in Deutschland auszubilden. 8. Ist dem Senat bekannt, welche Positionen das IZH in dieser Sache vertritt ? 9. Wer hat für die SCHURA am 5. April 2019 an dem Gespräch mit den religionspolitischen Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen teilgenommen ? 10. Welche Fragen wurden dabei diskutiert? 11. Welche Positionen haben die Vertreter der SCHURA dabei vertreten? 12. In welchen Punkten bestanden aus Sicht des Senats Uneinigkeiten zwischen den Forderungen von Drs. 21/16477 und den Auffassungen der SCHURA? 13. Hat die SCHURA ihre Haltung aus der oben zitierten Presseerklärung im Gespräch vom 5. April 2019 geändert? Falls ja, inwiefern? 14. Sind für die Zukunft vergleichbare Gespräche mit einem der folgenden Verbände geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 21/16844 3 Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? a) DITIB-Nord; b) VIKZ; c) Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Welche Maßnahmen will der Senat zur Umsetzung der Forderungen von Drs. 21/16477 als nächstes verfolgen? 16. Zu welchem Zeitpunkt sollen die darauf aufbauenden Neuregelungen umgesetzt werden? Die in Drs. 21/10281 dargelegten Sprachförderangebote des Bundes und der Freien und Hansestadt können auch von Religionsgelehrten genutzt werden, wenn sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im Kursangebot der Hamburger Volkshochschule (VHS) werden Kurse in allen Niveaustufen angeboten, die keinen Zugangsvoraussetzungen unterliegen. Der Senat setzt sich ferner dafür ein, dass zugewanderte Religionsbedienstete regelhaft Zugang zu Sprachangeboten des Bundes und der Länder erhalten, ihnen das Angebot und die Möglichkeiten der Teilnahme hinreichend bekannt gemacht werden und bei entsprechender Nachfrage geeignete spezielle Kursformate geschaffen werden sollen. Die zuständige Senatorin hat deshalb bei der 14. Integrationsministerkonferenz am 11. und 12. April 2019 einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht. Die zuständigen Behörden führen darüber hinaus in Kooperation mit islamischen Vertragspartnern seit letztem Jahr eine Exkursionsreihe für Imame zu verschiedenen Themenbereichen in Hamburg durch. Darüber hinaus wird die für das Petitum zu 1. des bürgerschaftlichen Ersuchens Drs. 21/16477 zuständige Behörde die gemäß dem Ersuchen erbetene Prüfung durchführen . Ob danach die bundesgesetzlichen Visumsregelungen geändert werden müssen und wann die gegebenenfalls herbeizuführenden bundesgesetzlichen Neuregelungen beschlossen beziehungsweise umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht absehbar; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Ist geplant, etwaige Neuregelungen im November 2022 in den Verhandlungen über die Fortsetzung des Staatsvertrags zu berücksichtigen? Falls ja, wie haben die Verbände darauf reagiert? Falls nein, warum nicht? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.