BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16845 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 10.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (Februar/ März 2019) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im Sommer 2017 bereits 780 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie war die Struktur der salafistischen Szene im Februar/März 2019 in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen? Bitte anhand von Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweils aktuellen Kombinationen einzeln nennen und nicht auf andere Drucksachen verweisen. Salafisten davon Jihadisten Männer Frauen Männer Frauen unter 18 Jahre 8 0 7 0 18-21 Jahre 104 17 82 9 22-25 Jahre 126 19 75 5 26-34 Jahre 228 47 127 13 35 Jahre u.ä. 180 40 85 7 Ohne Geb.datum 2 0 0 0 Summe 648 123 376 34 Gesamtsumme 771 410 Staatsangehörigkeit Salafisten 771 davon Jihadisten 410 Afghanistan 65 55 Deutschland 437 179 nur deutsch 218 70 dopp. Staatsangeh. 219 109 Irak 6 6 1 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2017. Seite 37. Drucksache 21/16845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Salafisten 771 davon Jihadisten 410 Libanon 5 5 Marokko 9 9 Russland 13 5 Syrien 39 31 Tunesien 9 0 Türkei 50 24 Somalia 43 43 Sonstige 93 52 nicht bekannt 2 1 Summe 771 410 Syrienreisende Männer Frauen unter 18 Jahre 2 0 18-21 Jahre 4 3 22-25 Jahre 15 5 26-34 Jahre 37 5 35 Jahre u.ä. 11 4 Summe 69 17 Gesamtsumme 86 Staatsangehörigkeit Syrienreisende Deutschland 58 nur deutsch 23 dopp. Staatsangeh. 35 Libanon 4 Syrien 4 Tunesien 2 Türkei 8 Jordanien 2 Sonstige (bei Grenze 2) 8 Gesamtsumme 86 Stichtag der Abfrage ist der 26. März 2019. Im Übrigen siehe Drs. 21/13488. 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, makedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische, afghanische und russische Staatsbürger waren zum 1. April 2019 in Hamburg registriert? Die im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März 2019 im Ankunftszentrum eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Zugang Bosnien und Herzegowina 7 Serbien 42 Kroatien 1 Nordmazedonien 34 Albanien 52 Kosovo 8 Tunesien 5 Algerien 6 Marokko 14 Libyen 6 Ägypten 27 Irak 97 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16845 3 Herkunftsland Zugang Syrien 135 Libanon 3 Afghanistan 198 Russische Föderation 25 Im Übrigen siehe Drs. 21/10721, 21/12273, 21/14086, 21/14702, 21/15181 und 21/16149. 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. Januar 2019 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln. Zahlen zu Tatverdächtigen aus unterschiedlichen Straftatbeständen werden von der Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der vorstehend beschriebenen ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung, weil eine Datensatzänderung im rechnerischen Sinne eine neue Erfassung ist. In den sogenannten kumulativen Tabellen, die vom ersten bis zum aktuellen Monat des Jahres berichten, wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Das hat zur Folge, dass die Summe von Monatszahlen regelmäßig größer ist als die kumulativen Zahlen dieser Monate. Änderungen in der PKS oder spezielle Kriminalitätsaufkommen , auch in Verbindung mit entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen , können dazu führen, dass monatliche Fallerfassungen beträchtlicher Größenordnung in Folgemonaten erneut gezählt werden. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Validität wird in der nachstehenden Tabelle die Anzahl der in der PKS im 1. Quartal 2019 erfassten Tatverdächtigen der erfragten Staatsangehörigkeiten dargestellt: Staatsangehörigkeit Erfasste Tatverdächtige 01.01.– 31.03.2019 bosnisch 59 serbisch 263 kroatisch 87 makedonisch 168 albanisch 283 kosovarisch 84 tunesisch 85 algerisch 149 marokkanisch 146 libysch 57 ägyptisch 185 irakisch 167 syrisch 391 libanesisch 34 afghanisch 839 russisch 226 Im Übrigen siehe Drs. 21/13488. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten sitzen zum 1. April 2019 in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Bitte die jeweils aktuellen Kombinationen einzeln nennen und nicht auf andere Drucksachen verweisen. Drucksache 21/16845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl Staatsangehörigkeit Stichtag 01.04.2019 Afghanistan 64 Ägypten 16 Albanien 49 Algerien 33 Bosnien und Herzegowina 17 Irak 12 Kosovo 16 Kroatien 7 Libanon 6 Libyen 5 Marokko 34 Mazedonien 22 Russische Föderation 8 Serbien 47 Syrien 15 Tunesien 16 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wurde im Februar/März 2019 in Hamburg ermittelt? Gegen wie viele von ihnen wurde im Februar/März 2019 prozessiert? 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind im Februar/März 2019 im Rahmen strafrechtlicher Prozesse verurteilt worden? 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und anderer Regionen des In- oder Auslands im Februar/März 2019 stärker miteinander vernetzt sind als zuvor? Siehe Drs. 21/16149. 9. Wie viele Verfahren waren im Februar/März 2019 beim Hamburger Staatsschutzsenat anhängig? Ende März 2019 waren beim Hanseatischen Oberlandesgericht drei Staatsschutzverfahren anhängig. 10. Wie viele der Beschuldigten stammten aus Hamburg, wie viele aus anderen Bundesländern? Je ein Verfahren ist Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen zuzuordnen.