BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16848 21. Wahlperiode 16.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Besitz und Anbau von Cannabis in Hamburg (IV) Auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen, zuletzt vom 24. April 2018 (Drs. 21/12818), berichtet der Senat über Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und Marihuana. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Sowohl Haschisch als auch Marihuana sind Erzeugnisse, die aus der Cannabispflanze gewonnen werden. Straftaten im Zusammenhang mit Cannabisprodukten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt unter dem Begriff „Cannabis“ erfasst; eine Unterscheidung in Produktgruppen erfolgt nicht. Der Senat geht davon aus, dass in den Fragetexten mit der Bezeichnung „Cannabis“ Cannabisharz (Haschisch) gemeint ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft wurde im Jahr 2018 und laufend bis 31. März 2019 der Anbau von Cannabis-Pflanzen in Hamburg in welchen Stadtteilen festgestellt? 2. Wie viele Cannabis-Pflanzen und wie viel Kilogramm Cannabis und Marihuana wurden dabei festgestellt? 3. Wie viel Cannabis und Marihuana wurden im Jahr 2018 und laufend bis 31. März 2019 jeweils beschlagnahmt? Seit dem Jahr 2018 wird die statistische Erfassung der erfragten Daten von der bisherigen Falldatei Rauschgift (FDR) auf den sogenannten Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) umgestellt. Hierbei kommt es bundesweit zu Defiziten bei der Datenübernahme. Aus diesem Grund sind valide Angaben im Sinne der Fragestellungen nicht möglich. 4. Wie viele weitere Verstöße wegen des Besitzes oder der Zubereitung von Cannabis sowie der Abgabe in nicht geringer Menge (PKS- Schlüssel 731800 und 734818) wurden im Jahr 2018 und laufend bis 31. März 2019 festgestellt? Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung . In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Drucksache 21/16848 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten PKS-Daten sind in den beiden folgenden Tabellen dargestellt: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen (PKS-Schlüssel 731800) Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut in % 2018 6 151 5 563 90,4 01.01. bis 31.03.2019 1 803 1 654 91,7 Unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von Cannabis und Zubereitungen (PKS-Schlüssel 734818) Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut in % 2018 45 41 91,1 01.01. bis 31.03.2019 11 10 90,9 5. Zu wie vielen Verurteilungen welchen Strafmaßes ist es jeweils wegen des Anbaus von Cannabis, der Abgabe und des Besitzes von Cannabis im Jahr 2018 und laufend bis 31. März 2019 gekommen? Siehe Drs. 21/12818. Im Hinblick auf den hier abgefragten Erfassungszeitraum wäre eine fünfstellige Zahl von Verfahren beizuziehen und auszuwerten. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Welchen aktuellen Sachstand haben die aus den Medien bekannten Bestrebungen zur etwaigen Legalisierung der geregelten Abgabe von Cannabisprodukten (Stichwort Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe)? 7. Wie positioniert sich der Senat hierzu? Wie im Regierungsprogramm des Hamburgischen Senats für die 21. Legislaturperiode vorgesehen, hat der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ergebnisoffen beraten, ob und gegebenenfalls wie ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Hamburg durchgeführt werden sollte. Im Ergebnis ist der Senat seitens der Bürgerschaft gebeten worden, zu beobachten, ob und mit welchem Erfolg entsprechende Modellprojekte in anderen Städten durchgeführt werden und diese in Bezug auf die Frage einer Umsetzung in Hamburg auszuwerten. Der zuständigen Behörde ist kein von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigtes Modellprojekt in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4738 und 21/12818.