BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16866 21. Wahlperiode 18.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Erzieher/-innen verzweifelt gesucht – Doch wie sieht es mit der Förderung aus? Der Senat wirbt seit geraumer Zeit mit der Kampagne „Schätze heben“ für eine Ausbildung und Betätigung in Berufen „Sozialpädagogische Assistenz“ (SPA), „Erzieher_in“ und „Heilerziehungspfleger_in“. Dies ist auch richtig und wichtig, weil wir dringend Fachkräfte in diesem Bereich brauchen, um eine gute Kinderbetreuung sicherzustellen. Den breitesten Zugang bietet die Ausbildung zur/zum SPA. Hier wird ein erweiterter erster, ein mittlerer oder ein im Ausland erworbener, hier anerkannter Schulabschluss benötigt. Da es sich um eine schulische Ausbildung (mit Praktikumszeiten) handelt, gibt es zunächst keine Vergütung. Es ist also eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt nötig. Infrage kommen BAföG oder eine Förderung seitens der Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter. Die Fördervoraussetzungen liegen jedoch nicht immer vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) hat im Juni 2017 in einer behördenübergreifenden Initiative und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen der sozialpädagogischen Fachschulen ein Bündel von Maßnahmen zur Ausweitung der Ausbildungskapazität für Berufe in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen, um den wachsenden Bedarf gut qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte insbesondere in Kitas und der Ganztagsschule zu decken. Ziel der Maßnahmen ist es, mehr junge Menschen für sozialpädagogische Berufe zu gewinnen, ohne die gültigen und vereinbarten Ausbildungsstandards abzusenken. Die Maßnahmen umfassen unter anderem erleichterte Zugänge zur Erzieherausbildung, insbesondere zur verkürzten Erzieherausbildung, sowie die Öffnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz für junge Menschen mit dem erweiterten ersten Schulabschluss (SPA-ESA). Damit diese Gruppe die bisherigen Ausbildungsstandards erreichen kann, wurde die SPA-ESA um ein halbes Jahr auf zweieinhalb Jahre verlängert. All diese Maßnahmen gelten seit dem Schuljahr 2017/2018 und haben dazu geführt, dass die Anfängerzahlen insgesamt seit dem Schuljahr 2016/2017 um 38 Prozent (690 absolut) von 1 805 auf 2 495 Anfängerinnen und Anfänger deutlich angestiegen sind. Mit dem Durchwachsen der Maßnahme soll sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzen. Das HIBB setzt systematisch Möglichkeiten um, die auf eine bessere finanzielle Absicherung der Auszubildenden abzielen, sei es im Rahmen von bestehenden Förderan- Drucksache 21/16866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 geboten oder in Form von berufsbegleitenden Angeboten, bei denen die in die Ausbildung integrierten Praxisphasen durch eine entgoltene Berufstätigkeit ersetzt werden. Außerdem wurde die Erzieherausbildung an allen staatlichen Fachschulen so umstrukturiert, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) erhalten können. Dadurch können angehende Erzieherinnen und Erzieher monatlich als Basisunterhalt 708 Euro erhalten und gegebenenfalls weitere Zuschläge zum Beispiel für Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Des Weiteren wird das Programm der Bundesregierung zur zusätzlichen Schaffung von Ausbildungsplätzen mit Vergütung vom HIBB gemeinsam mit der für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständigen Behörde realisiert . Im Übrigen siehe Drs. 21/13666 und 21/13708. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Anmelde- und Zulassungszahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik jeweils zum Februar und zum August seit 2014 bis heute (Stand: 11.04.2019) entwickelt? a. Zur/zum sozialpädagogischen Assistent/in? b. Zur/zum Erzieher/in? c. Zur/zum Heilerziehungspfleger/in? Bitte tabellarisch unter Berücksichtigung der weiteren Fragen auflisten. Es werden grundsätzlich für alle Interessierten, die die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Bildungsangebote in der Aus- und Weiterbildung der sozialpädagogischen Berufe erfüllen, Ausbildungsplätze angeboten. Die erfragten Daten zu den Anmelde- und Zulassungszahlen werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der zugelassenen Anfängerinnen und Anfänger in Erzieherberufen und Sozialpädagogischer Assistenz ist seit dem Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt um rund 30 Prozent von 1 930 auf 2 495 gestiegen. Diese zum Stichtag der jeweiligen Schuljahreserhebung ermittelten Anfängerzahlen für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 sind im Einzelnen der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Eine nach Monaten differenzierte Darstellung ist in der Schuljahresstatistik nicht möglich . Bildungsgang Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 BFS Sozialpädagogische Assistenz 714 632 589 704 1 176 FS Erzieher 1 110 1 176 1 128 1 278 1 179 FS Heilerziehungspfleger/in 106 104 88 117 140 gesamt 1 930 1 912 1 805 2 099 2 495 1) einschließlich der berufsbegleitenden Bildungsgänge Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2018 2. Wie hat sich die Zahl der Schüler/-innen nach den unter 1. genannten Kriterien entwickelt? Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Erzieherberufen und Sozialpädagogischer Assistenz ist seit dem Schuljahr 2014/2015 bis 2018/2019 um rund 15 Prozent von 4 684 auf 5 365 gestiegen. Im Einzelnen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Bildungsgang1) Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 BFS Sozialpädagogische Assistenz 1 307 1 238 1 132 1 202 1 810 FS Erzieher 3 087 3 129 3 087 3 236 3 231 FS Heilerziehungspfleger/in 290 284 274 288 324 gesamt 4 684 4 651 4 493 4 726 5 365 1) einschließlich der berufsbegleitenden Bildungsgänge Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16866 3 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2018 3. Wie hat sich die Zahl der Absolventen/-innen nach den unter 1. genannten Kriterien entwickelt? Die im Sommer 2017 ergriffenen Maßnahmen werden in Abhängigkeit von den unter 1. genannten Anfängerzahlen und der Dauer der jeweiligen Bildungsgänge ab dem Jahr 2020 zu einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Absolventeninnen und Absolventen von qualifizierten Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe führen (siehe Drs. 21/13666). Die nachfolgenden Zahlen beinhalten alle Absolventinnen und Absolventen im jeweiligen Schuljahr. Die Absolventenzahlen des Schuljahres 2018/2019 werden in der Schuljahresstatistik 2019 erfasst und voraussichtlich im Februar 2020 veröffentlicht . Bildungsgang1) Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 BFS Sozialpädagogische Assistenz 523 536 483 432 FS Erzieher 994 1 002 996 1 055 FS Heilerziehungspfleger/in 97 92 94 87 gesamt 1 614 1 630 1 573 1 574 1) einschließlich der berufsbegleitenden Bildungsgänge Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2018 4. Wie viele Personen, die einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, wurden seit Februar 2014 jeweils zur Fachschulausbildung in den drei genannten Ausbildungszweigen zugelassen? Wie viele davon haben jeweils die Ausbildung erfolgreich absolviert? Im Rahmen der Schuljahreserhebung wird nicht erfasst, ob ein Schulabschluss im Ausland erworben wurde. 5. Wie viele Personen mit einem erweiterten ersten Schulabschluss und wie viele mit einem mittleren Schulabschluss wurden seit Februar 2014 jeweils zu einer Ausbildung als SPA zugelassen? Wie viele davon haben jeweils die Ausbildung erfolgreich absolviert? Die Anzahl der Abschlüsse der zugelassenen Schüler und Schüler sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Schulabschluss Schuljahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 mittlerer allgemeinbildender Abschluss 573 590 546 547 501 erweiterter erster allg. Schulabschluss - - - 137 651 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 bis 2018 Im Schuljahr 2014/2015 haben 464 Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss die Ausbildung erfolgreich absolviert. In den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 waren dies 499, 454 sowie 399. Der Ausbildungsgang Sozialpädagogische Assistenz (SPA) wurde ab dem Schuljahr 2017/2018 für junge Menschen mit dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (ESA) geöffnet. Aufgrund der zweieinhalbjährigen Ausbildungsdauer werden die ersten Absolventen frühestens zum Februar 2020 erwartet und mit der Schuljahresstatistik 2020 veröffentlicht. Zu den Zulassungsvoraussetzungen der Ausbildung siehe http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/122i/bs/18/page/sammlung.psml?pid= Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc= yes&doc.id=jlr-SPABerFSchulAPOHA2007rahmen&doc.part=X& doc.price=0.0#focuspoint. 6. Wie viele Personen nach den unter 1. genannten Kriterien erhielten eine Ausbildungsförderung nach BAföG? Wie viele davon mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss, wie viele mit einem erweiterten ersten, wie viele mit einem mittleren Schulabschluss? Drucksache 21/16866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der erworbene Schulabschluss muss gegenüber der aufnehmenden Ausbildungsstätte nachgewiesen werden. Die Festsetzung des Bedarfs bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt aufgrund der Bescheinigung der Ausbildungsstätte, in welcher Ausbildungsstättenart die auszubildende Person ihre Ausbildung aufgenommen hat. Bei der Ausbildungsstättenart wird unter anderem differenziert nach allgemeinbildenden Schulen, Hochschulen, Berufs- oder Fachschulen. Der Besuch welcher Ausbildungsstättenart förderungsfähig nach dem BAföG ist, ergibt sich aus § 2 BAföG. Eine Abfrage nach einzelnen Ausbildungsgängen sowie dem erworbenen Schulabschluss ist daher nicht über das Fachverfahren BAföG möglich. Dies könnte nur über eine individuelle Akteneinsicht vorgenommen werden. Dies war bei über circa 25 000 Akten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie viele Personen nach den unter 1. genannten Kriterien erhielten eine Förderung durch die Agentur für Arbeit? a. Um welche Arten von Förderungen handelt es sich dabei genau? b. Wie viele Anträge auf Förderung wurden gestellt und jeweils abgelehnt ? Bitte differenzieren nach Personen mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss sowie mit erweitertem ersten und mittleren Schulabschluss. 8. Wie viele Personen nach den unter 1. genannten Kriterien erhielten eine Förderung durch das Jobcenter t.a.h.? a. Um welche Arten von Förderungen handelt es sich dabei genau? b. Wie viele Anträge auf Förderung wurden gestellt und jeweils abgelehnt ? Bitte differenzieren nach Personen mit einem im Ausland erworbenen Schulabschluss sowie mit erweitertem ersten und mittleren Schulabschluss. Eine genaue Beantwortung der Fragestellung ist nicht möglich. Ein Bezug der Daten zur Ausgangsmenge der Personen in Ziffer 1. kann nicht hergestellt werden. Auswertbar sind für die genannten Berufe die Eintritte von Teilnehmenden in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, siehe Anlage 1. Bei den Berufen handelt es sich jeweils um landesrechtlich geregelte schulische Ausund Weiterbildungen. Anzahl und Art der Förderung werden statistisch nicht erfasst. 9. Wie viele Migranten/-innen erhielten seit 2014 jeweils von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter t.a.h. eine Förderung, um den Hautschulabschluss , den erweiterten Hauptschulabschluss und den mittleren Schulabschluss zu erlangen? 10. Inwieweit sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Lücke insbesondere in der Förderung von Personen, die eine Ausbildung als SPA machen möchten, und welche Möglichkeiten werden gesehen, um etwaige Lücken in der Förderung zu schließen? Die Förderung der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten erfolgt analog zu allen anderen Berufen, die an einer vollqualifizierenden Berufsfachschule ausgebildet werden, das heißt unter anderem durch die Möglichkeit zum Bezug von Schüler-/Schülerinnen-BAFöG. Um die Attraktivität der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten aufgrund des dringenden Fachkräftebedarfs zu erhöhen, prüft die zuständige Behörde derzeit weitere Möglichkeiten. So wird aufgrund der positiven Erfahrungen mit einem entsprechenden Ausbildungsformat im Beruf Erzieher/ Erzieherin derzeit die Möglichkeit zur Realisierung einer berufsbegleitenden Variante behördenübergreifend geprüft. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16866 5 Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten statistisch nicht erfasst, eine Auswertung im Hinblick auf die differenzierten Schulabschlüsse liegt nicht vor. Darüber hinaus siehe Anlage 2. Förderstatistik Freie und Hansestadt Hamburg (Gebietsstand März 2019) Zeitreihe Jahressummen, Datenstand: März 2019 2014 2015 2016 2017 2018 1 2 3 4 5 8311 Berufe i.d. Kinderbetreuung, -erziehung 17 27 30 44 52 8312 Berufe i.d. Sozialarbeit,Sozialpädagogik - 3 19 28 24 8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. - * - - - 8311 Berufe i.d. Kinderbetreuung, -erziehung 82 89 98 66 85 8312 Berufe i.d. Sozialarbeit,Sozialpädagogik * 3 96 37 42 8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. * - - * - Erstellungsdatum: 12.04.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 283825 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Eintritte von Teilnehmenden in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Aus- und Weiterbildungsziel und Kostenträgerschaft der Teilnehmenden Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. SGB II Kostenträgerschaft Aus- und Weiterbildungsziel (KldB 2010) Jahressumme SGB III Drucksache 21/16866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Förderstatistik Freie und Hansestadt Hamburg (Gebietsstand März 2019) Zeitreihe Jahressummen, Datenstand: März 2019 2014 2015 2016 2017 2018 1 2 3 4 5 SGB III 3 17 15 16 9 SGB II 33 35 35 37 50 Erstellungsdatum: 12.04.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 283825 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Freie und Hansestadt Hamburg (Gebietsstand März 2019) Zeitreihe Jahressummen, Datenstand: März 2019 2014 2015 2016 2017 2018 1 2 3 4 5 SGB III HSA angestrebt, aber nicht erworben 27 19 14 17 15 HSA erworben 15 12 9 8 10 SGB II 1) X X X X X Erstellungsdatum: 12.04.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 283825 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Berufsvorbereitende Maßnahmen sind ausschließlich dem Rechtskreis SGB III zuordenbar. Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Kostenträgerschaft, HSA-Ziel Jahressumme Eintritte von Teilnehmenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, bei denen der Erwerb des Hauptschulabschlusses mitgefördert wird, nach der Kostenträgerschaft der Teilnehmenden Kostenträgerschaft Jahressumme Als Bestandteil von berufsvorbereitenden Maßnahmen kann ebenfalls ein Hauptschulabschluss nachgeholt werden. Ob der Hauptschulabschluss angestrebt war oder erworben wurde, kann bei dieser Maßnahmeart jedoch erst bei Beendigung der Maßnahme festgestellt werden. Daher sind Austritte von Teilnehmenden dargestellt. Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Austritte von Teilnehmenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit in berufsvorbereitenden Maßnahmen, bei denen der Erwerb des Hauptschulabschlusses (HSA) angestrebt/ erreicht wurde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16866 7 Anlage 2 16866ska_Text 16866ska_Anlagen 16866ska_Antwort_Anlage1 16866ska_Antwort_Anlage2