BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16869 21. Wahlperiode 18.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 11.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Asbestbelastung an Hamburger Schulen Asbest in Schulen ist erneut in die Diskussion geraten, unter anderem nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger Schulhausmeister möglicherweise eine Asbestose erlitt.1 Bereits seit 1987 untersucht die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Schulen auf Asbest und veranlasste diverse Sanierungen. Diese Untersuchungen wurden nach Asbestfunden in den Lüftungsanlagen bestimmter älterer Schulsporthallen, auch in schulischen Versammlungsräumen oder Unterrichtsräumen, ab 2009 wieder aufgenommen und systematisiert . So wurde unter anderem auch asbesthaltiger Wandputz gefunden. Die damit zusammenhängenden Sanierungsmaßnahmen waren nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft der Elternräte an Hamburger Gesamtschulen im März 2010.2 Die Bürgerschaftsfraktion der SPD fragte im Februar 2010 im Rahmen einer Großen Anfrage nach, um den Risiko-Status der Hamburger Schulen genauer definieren zu können und teilte unter anderem mit: „Weil auch niedrigste Dosen Krebs verursachen können, gibt es im Hinblick auf das gesundheitliche Risiko für die Asbestkonzentration keinen Grenzwert. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 21.08.1991 zu folgender Aussage veranlasst (Az: Bs II 67/91, Textziffer 12): Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe geht davon aus, dass für Stoffe, die beim Menschen bösartige Geschwülste verursachen können (sog. A-I-Stoffe), keine Konzentrationswerte angegeben werden können, die noch unbedenklich sind. Asbeststaubfasern gehören zu dieser Gruppe der A-I-Stoffe.“ Der Senat antwortete: „Zusammenfassende Unterlagen für die Heizungsanlagen des gesamten Hamburger Schulgebäudebestandes liegen nicht vor. Im Zuge des Abbaus des Sanierungsstaus und der Einrichtung einer ganzheitlichen Objektbewirtschaftung ist geplant, sukzessive Bestandserhebungen und -unter-suchungen zur Feststellung des baulichen Zustandes aller betroffenen Gebäude durchzuführen. Hierbei sollen regelhaft auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt werden.“3 1 Siehe „Hamburger Abendblatt“ vom 08.04.2019, https://www.abendblatt.de/region/stormarn/ article216869507/Asbest-Reinbek-Schule-Asbestlunge-schwer-krank-Gift.html. 2 Siehe http://www.arge.schule-hamburg.de/Archiv/STIAsbest.html. 3 Drs. 19/5354. Drucksache 21/16869 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ich frage den Senat: Mit der Umstellung von Bau und Bewirtschaftung der Hamburger Schulen auf das aktuelle Mieter-Vermieter-Modell (siehe Drs. 20/5317) wurde ein umfassendes Neubau - und Sanierungsprogramm beschlossen, das immer noch andauert. Damit einher ging eine umfassende Begutachtung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudebestandteilen , auch im Hinblick auf Schadstoffe. So wurden Wand- und Deckenputze an allen vor 1994 gebauten Gebäuden in den Jahren 2012 bis 2014 systematisch begutachtet . Hierbei galt es die Gebäude zu identifizieren, in denen tatsächlich Asbest verbaut wurde. Die Gutachten sind Bestandteil der Gebäudeakte. Gebundener Asbest wird als ungefährlich eingestuft und darf deshalb in den Bauten belassen werden, eine Asbestsanierung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Im Rahmen von größeren Baumaßnahmen (Umbauten, Sanierungen oder Abrissen) wurden und werden Gebäude, die vor dem generellen Asbestverbot 1994 gebaut wurden , zudem regelhaft auf Asbest gutachterlich untersucht. Das Gutachten wird im Rahmen der Ausschreibung für die Abriss- beziehungsweise Sanierungsarbeiten veröffentlicht und ist Bestandteil des Auftrags. Wird bei der Beprobung Asbest gefunden, wird aus Sicherheitserwägungen bei den anstehenden Arbeiten davon ausgegangen, dass alle gleichartigen Bauteile des gesamten Gebäudes Asbest enthalten, auch wenn dies nicht der Fall sein muss. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen hängen vom Umfang der Sanierungs- beziehungsweise Abrissarbeiten ab. Das beauftragte Unternehmen muss für diese Arbeiten besonders zertifiziert sein und im Anschluss an die Arbeiten die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Generell finden weder die Untersuchung noch nachfolgende Arbeiten im laufenden Schulbetrieb statt. Die Beauftragung von Untersuchungen im Rahmen von Baumaßnahmen erfolgt bei den Realisierungsträgern im Schulbau grundsätzlich dezentral. Eine zentrale Erfassung der Gutachten, ihrer Ergebnisse sowie der nachfolgenden Arbeiten erfolgt jedoch nicht. Für eine Darstellung dieser Daten müssten die Bau- und Bewirtschaftungsakten aller infrage kommenden mehrerer Hundert Schulgebäude manuell durchgesehen und ausgewertet werden. Dabei müsste auch Berücksichtigung finden, dass in einem Teil der Fälle nur gegebenenfalls belastete Bauteile ausgebaut wurden, während in anderen Fällen das betroffene Gebäude komplett durch einen Neubau ersetzt wurde. Diese Aufbereitung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Hamburger Schulgebäuden wurden in dieser und der vorangegangenen Legislaturperiode die angekündigten Untersuchungen auf Asbestbelastung durchgeführt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Standorten chronologisch aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex angeben.) 2. Waren darunter Gebäude, in denen während der Untersuchungen Schulbetrieb stattfand? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Standorten chronologisch aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex sowie den Untersuchungszeitraum und den Zeitraum des Schulbetriebs angeben.) 3. Wenn Schulbetrieb während der Untersuchung stattfand, wie wurde der umfassende gesundheitliche Schutz von der Schüler/-innen, der Hausmeistereien , der Lehrkräfte und sonstigen schulischen Bediensteten sichergestellt? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Standorten chronologisch aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex angeben.) 4. Welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen? (Bitte in einer Excel- Tabelle nach Standorten chronologisch aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex angeben.) Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16869 3 5. Sind die Mängel an den jeweiligen Standorten jetzt behoben? (Bitte die Ergebnisse in einer Excel-Tabelle nach Standorten chronologisch aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex sowie den Endpunkt der Mängelbehebung angeben.) Festgestellte Mängel wurden im Rahmen der Baumaßnahmen soweit erforderlich behoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wurden diese Untersuchungen von der Freien und Hansestadt Hamburg , durch landeseigene Betriebe wie Schulbau Hamburg SBH, durch die SAGA, die SAGA GWG oder Drittfirmen durchgeführt? (Bitte in einer Excel-Tabelle jeden Standort – inklusive Bezirk, Schulform, KESS-Faktor und Schadensumfang – mit den beauftragten Firmen gleich welcher Rechtsform mit dem Auftragsdatum, Zeitablauf, Auftragsvolumen angeben .) Untersuchungen wurden ausschließlich durch qualifizierte Gutachter/Sachverständige extern vergeben und durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Gibt es nach Erkenntnissen des Senats Schulen mit bestätigtem oder unbestätigtem Asbestverdacht, in denen zum Stichtag 01.04. 2019 ein Schulbetrieb stattfand? In Bezug auf gebundene Asbeste: Ja, zum Umgang siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 5. 8. Gibt es nach Auffassung des Senates eine Veranlassung, zu vermuten, dass auch heute noch Kinder, Lehrkräfte, Hausmeister/-innen oder externe Baufirmen oder Dienstleister in einer Hamburger Schule asbestbegründeten Belastungen ausgesetzt sein könnten? Falls ja, an welchen Schulen und wie plant der Senat/die zuständige Behörde, in welchem Zeitraum Abhilfe zu schaffen? (Bitte in einer Excel- Tabelle nach Standorten aufführen und dabei den Bezirk, die Schulform und den Sozialindex sowie die geplanten Maßnahmen angeben.) a. Falls nein, kann der Senat/die zuständige Behörde dies zu 100 Prozent sicherstellen? Siehe Vorbemerkung.