BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16870 21. Wahlperiode 18.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Flächenbedarfe in Hamburger Kitas Hamburg hat inzwischen über 1 100 Kitas. Vor dem Hintergrund des Rechtes auf einen Kita-Platz für jedes Kind und steigender Zahlen von Kindern in der wachsenden Stadt Hamburg wird der Kita-Ausbau in Hamburg weitergehen. So gibt der Senat in Anfrage 21/16112 an, dass von 2015 – 2017 14 135 Kinder unter sieben Jahren mehr in der Stadt leben. Das erfordert neben der besonders wichtigen Frage nach der Verbesserung der Qualität der Arbeit, dass auch der Ausbau der Kindertageseinrichtungen weiterlaufen muss. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Über Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Konzeptausschreibungsverfahren und/oder Direktvergaben steuert der Senat die Verwendung von Grundstücken und hat somit maßgeblichen Einfluss auch auf die Lage, Anzahl und Größe der Kitas bei Neubauvorhaben. Die Finanzierung der Kitas wird über den Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV)“ mit dem Teilentgelt Gebäude (TEG) gesichert. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde kann Trägern eine ergänzende Finanzierung anbieten, wenn aus ihrer Sicht in einem Quartier ein erheblicher Bedarfsüberhang besteht und dieser nicht über bauliche Maßnahmen oder Anmietungen auf Basis des pauschalen TEG für Gebäude (TEG1) vermindert werden kann. Die ergänzende Finanzierung für die Schaffung einer Kita wird auf Grundlage des LRV mittels eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) angeboten. Standorte von Kitas, die im Zusammenhang mit Bebauungsplänen entstanden sind oder geplant werden, sind durch entsprechende Festsetzungen oder Regelungen im jeweiligen Bebauungsplan gesichert. Werden im Zusammenhang mit Bebauungsplänen städtebauliche Verträge mit Investoren zum Bau einer Kita abgeschlossen, wird darin grundsätzlich vereinbart, dass die Miete im Rahmen des Kita-Gutscheins refinanzierbar sein soll. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Flächenbedarfe für den Kita-Ausbau 1. In welchen Quartieren hat die zuständige Behörde seit Inkrafttreten des Kita-Gutscheinsystem 2003 einen „erheblichen Bedarfsüberhang“ festgestellt ? Bitte tabellarisch auflisten unter Angabe des Quartiers, des Datums der Feststellung des Bedarfsüberhanges und des Umfanges des Bedarfsüberhanges. 2. Welche Interessensbekundungsverfahren sind mit welchem Ausgang durchführt worden? Es wird um Angabe des Quartiers, des Jahres des Drucksache 21/16870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Interessensbekundungsverfahrens, der Anzahl der Teilnehmer am Verfahren und des Trägers, der den Zuschlag erhalten hat, gebeten. Im Zusammenhang mit der Realisierung von Wohnungsneubauvorhaben oder der Einrichtung von Wohnunterkünften wurde seit Inkrafttreten des Kita-Gutscheinsystems von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in insgesamt 16 Fällen von einem erheblichen Bedarfsüberhang an Kita-Plätzen ausgegangen. In diesen Fällen standen städtische Flächen für eine Kita-Nutzung oder für den Bau einer Kita zur Verfügung . Für diese Flächen wurden jeweils IBV durchgeführt. In fünf der insgesamt 16 Fälle wurde im IBV eine ergänzende Finanzierung gemäß des LRV in Aussicht gestellt. In zwei Fällen wurde die Förderung in Anspruch genommen. Im Übrigen siehe Anlage 1. 3. Der neugefasste Landesrahmenvertrag sieht vor, dass „die ergänzende Finanzierung dem Anbieter gewährt (wird), der den geringsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf geltend macht.“ Führt diese Festlegung auch dazu, dass der Träger mit dem geringsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf auch den geringsten Standard anbietet? Wenn nein, wie stellt der Senat sicher, dass mit „dem geringsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf“ nicht auch die geringste Raumqualität geboten wird? Alle Kita-Träger sind zur Einhaltung des LRV verpflichtet, der die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bildet und auch entsprechende Aussagen zur Raumqualität trifft. Demzufolge führt die Festlegung auf den geringsten zusätzlichen Finanzierungsbedarf nicht zu einem geringeren Standard der Raumqualität. 4. Welche Gemeinbedarfsflächen, die für den Kita-Bau geeignet sind, sind derzeit noch unbebaut? Bitte tabellarisch auflisten nach Bezirk und Stadtteil und Größenumfang 5. Liegen dafür schon Bebauungspläne vor und sind da auch Flächen für Kitas vorgesehen und in welchem Umfang? Wenn keine Pläne vorliegen, warum wurden in den entsprechenden Stadtteilen bisher noch keine Kitas gebaut? Siehe Anlage 2. 6. Welche seit Beginn der Jugendhilfeplanung mit dem Jugendbericht 1973 in Hamburg aufgestellten Bebauungspläne sahen keine Gemeinbedarfsflächen für Zwecke der Kindertagesbetreuung vor? Welches waren in jedem einzelnen Fall die Gründe dafür, dass keine solchen Gemeinbedarfsflächen vorgesehen waren? Für ganz Hamburg bestehen 2 911 Bebauungspläne sowie Baustufenpläne, Teilbebauungspläne und Durchführungspläne. Hiervon wurden in 219 Bebauungsplänen Flächen für den Zweck der Kindertagesbetreuung festgesetzt. Flächen für Kindertageseinrichtungen werden planungsrechtlich gesichert, wenn die fachliche Sach- und Abwägungslage zum Zeitpunkt der Planfeststellung entsprechende Festsetzungen erfordert. Für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung ist nicht immer eine Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich, da Kindertageseinrichtungen auch allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten , allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten , urbanen Gebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten. Die Zahl der in Hamburg tatsächlich vorhandenen rund 1 100 Kindertageseinrichtungen übersteigt die Zahl der in Bebauungsplänen dafür festgesetzten Flächen erheblich . Die zur Feststellung der Gründe erforderliche Auswertung mehrerer Tausend Verfahrensvorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Der Senat wurde ermächtigt, Überlassungsvereinbarungen mit den Elbkindern zu verlängern. Welche Vereinbarungen wurden verlängert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16870 3 8. Für welche Einrichtungen stehen Verlängerungen an? 9. Gab es (öffentliche) Ausschreibungen für die Verlängerungen? Wenn ja, bitte die Daten für diese Verlängerungen auflisten. Wenn nein, warum gab es keine Ausschreibungen? Die Grundstücke wurden der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH ohne zeitliche Begrenzung zur unentgeltlichen Nutzung durch eine Kita überlassen. Eine Verlängerung von Überlassungsvereinbarungen ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 12/491. 10. Es bestehen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hamburg und Investoren , dass Kita-Träger sich – unter Beteiligung der BASFI – Investoren auswählen. a) In welchen Fällen ist dies vorgesehen? b) In welchen Fällen wurden welche Investoren durch welche Träger ausgewählt? Bitte auflisten nach Grundstückskaufverträgen, Überlassungsverträgen , städtebaulichen Verträgen sortiert nach Bezirken und Jahren 2015 – 2019. Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist kein Fall bekannt, in dem ein Investor durch einen Kita-Träger ausgewählt wurde. Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Investoren bestehen keine diesbezüglichen Vereinbarungen . 11. Wie sichert die Stadt Hamburg langfristig die bestehenden und zu bauenden Kitas? Welchen Einfluss hat sie auf die Höhe des Mietzinses? Siehe Vorbemerkung. 12. Ist der dauerhafte Betrieb einer Kita an den jetzigen Standorten gesichert ? Für welche Standorte ist der Betrieb unsicher, und wenn es solche Standorte gibt, was sind die Gründe? Der dauerhafte Betrieb einer Kita an einem Standort ist von vielfältigen Einflussfaktoren wie zum Beispiel Laufzeiten privatrechtlicher Mietverträge, dem Wunsch eines Trägers nach Standortveränderungen oder der Qualität des jeweiligen Angebotes der Kita abhängig. Es liegt nicht im Einflussbereich der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde, den Betrieb der Kitas an ihren jeweiligen Standorten zu sichern. In jedem Fall hilft und berät sie Kitas und Träger gegebenenfalls bei der Suche nach Ersatzstandorten und unterstützt im Umgang mit Eltern, um die Betreuung der Kinder sicherzustellen. Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sind nur wenige Einzelfälle bekannt, an denen Kitas ihren Standort aufgeben oder ihren Betrieb einstellen werden. Bei den erfragten Informationen handelt es sich gemäß §§ 35 Absatz 1 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X um geschützte Sozialdaten der betroffenen Träger oder um diesen gleichstehende Geschäftsgeheimnisse (bei juristischen Personen als Trägern) gemäß §§ 35 Absatz 4 SGB I, 67 Absatz 2 S. 2 SGB X, die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchst. a DS- GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 fortfolgende SGB VIII, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Beantwortung der Frage gehindert. 13. Gibt es ein Vorkaufsrecht der Stadt über die Aufgaben der Kinderbetreuung ? Wenn ja, für welche Standorte? Nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch steht der Freien und Hansestadt Hamburg ein Vorkaufsrecht an Flächen zu, für die in einem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Darunter fallen auch ausgewiesene Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung. Drucksache 21/16870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ein Vorkaufsrecht für diese Standorte kommt erst zum Tragen, wenn der für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Behörde ein Kaufvertrag vorgelegt wird. Eine Auflistung der Standorte im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, weil diese nicht statistisch erfasst werden. Eine manuelle Auswertung von mehreren Hundert Bebauungsplänen der Bezirksämter ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Zum Bundesprogramm Kita-Einstieg: Wie hoch ist der Anteil der Bundesmittel , der Hamburg zur Verfügung steht? 15. Für welche Zwecke (Kita-Qualität, Beitragsfreiheit, Kita-Ausbau) wird der Senat beziehungsweise die Fachbehörde diese Mittel einsetzen? Das Bundesprogramm Kita-Einstieg wird in Hamburg von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) koordiniert und gemeinsam von den Kita-Verbänden in Kooperation mit der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde durchgeführt. Dem Projektträger AGFW wurden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 3 767 734,27 Euro an Bundesmitteln bewilligt. In Hamburg stellt die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde im Projektzeitraum 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten als Kofinanzierung zur Verfügung. Die Mittel werden von den Projektbeteiligten für folgende Zwecke eingesetzt: Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ werden Angebote entwickelt und erprobt, die den Einstieg von Kindern in das deutsche System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und ermöglichen sollen. Familien mit Fluchterfahrung sowie mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung werden an bestehende Regelsysteme herangeführt und die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien gefördert . Schließlich soll durch das Programm auch die Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Vielfalt gestärkt werden. Im Zuge des genannten Bundesprogramms werden in Hamburg folgende Angebotssäulen von den am Projekt beteiligten Akteurinnen und Akteuren umgesetzt: a) Angebote, die dem Ziel dienen, die Zugänge zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erleichtern und/oder b) niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, die sich an Kinder und ihre Familien richten und das Ziel verfolgen, den Einstieg in das Regelsystem vorzubereiten . c) Qualifizierungsmaßnahmen. Die Angebotstypen a) und b) werden durch programmbezogene Kita-Kulturlotsinnen und -lotsen in den Sozialräumen begleitet. Dabei wird mit sogenannten Anker-Kitas kooperiert, die in den jeweiligen Sozialräumen die Basis der vernetzenden Kita- Kulturlotsinnen und -lotsen darstellen. 16. Wie viel Prozent der Bundesmittel kommen der Arbeit in der Kita zugute und wie viel Prozent der Mittel gehen in Bereiche der Verwaltung (zum Beispiel der Kita-Träger für zentrale Tätigkeiten/Verwaltung)? Bitte aufschlüsseln nach Bereichen wie Öffentlichkeitsarbeit oder allgemeine Verwaltung. 17. Welche Stellen des Programms wurden neu ausgeschrieben? Welche Mitarbeiter/-innen waren bereits vormalige Mitarbeiter/-innen? (Bitte für jede Stelle aufschlüsseln!) Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde liegen die für die Beantwortung notwendigen Informationen nicht vor. Sie hat daher die AGFW als Koordinierungsstelle für das Bundesprojekt Kita-Einstieg gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hat die AGFW folgendes zurückgemeldet: Von den im Projekt bewilligten Bundesmitteln entfallen 20 Prozent auf die Verwaltung. Diese Aufwendungen umfassen Personalkosten im Projektmanagement der Koordinierungsstelle und allgemeine Verwaltungskosten. Der Anteil für Öffentlichkeitsarbeit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16870 5 beträgt 3,6 Prozent. 76,4 Prozent entfallen auf Maßnahmenkosten (Personalkosten Fachkräfte und Projektmittel), die für den in der Antwort zu 15. genannten Zweck eingesetzt werden. Im Zuge des genannten Bundesprojektes wurden fünf Stellen in der Hamburger Koordinierungsstelle der AGFW neu ausgeschrieben und besetzt. Bei Projektpartnern wurden acht Stellen für den Angebotszweig der Qualifizierungsprojekte neu ausgeschrieben , davon wurden zwei intern besetzt.13 Stellen wurden als Kita-Kulturlotsinnen und -lotsen neu ausgeschrieben, davon wurden vier intern besetzt. 18. Die Stadt Hamburg verbürgt sich für Pensionsrückstellungen bei einigen Trägern. Welche Träger sind das? Wie haben sich die Rückstellungen entwickelt? Warum gilt diese Regelung nicht für alle Träger? Gibt es Abzüge im Entgelt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wie kann vor diesem Hintergrund die Chancengleichheit gewahrt werden? Im Jahr 1987 hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine unwiderrufliche Garantie hinsichtlich der unverfallbaren Versorgungsanwartschaften der Beschäftigten der damaligen Vereinigung städtischer Kinder- und Jugendheime der FHH e.V. (heute Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) übernommen. Dies war notwendig, um trotz der damaligen Umstellung der Finanzierung auf ein Pflegesatzsystem die Ansprüche der Beschäftigten zu sichern, denen Versorgungszusagen gegeben worden waren. Im Übrigen siehe Drs. 12/491. Im Jahr 1992/1993 hat die Freie und Hansestadt Hamburg aus haushaltstechnischen Gründen gegenüber der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. (RBS) ebenfalls eine unwiderrufliche Garantie hinsichtlich der unverfallbaren Versorgungsanwartschaften der Beschäftigten mit Versorgungszusagen übernommen. Im Gegenzug wurde die Übertragung der bei RBS zurückgelegten Beträge für Pensionsverpflichtungen liquiditätswirksam an den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg vorgenommen. Wegen des geringen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen in den letzten Jahren gestiegen. Abzüge im Entgelt sind im LRV nicht vorgesehen, denn die genannten Kita-Träger erhalten keine Zahlungen aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern leisten ihre Versorgungszahlungen aus ihrem laufenden Budget. Die Freie und Hansestadt Hamburg garantiert lediglich für den Fall der Zahlungsunfähigkeit , um die Versorgungszusagen der Beschäftigten zu sichern. 19. Über welche Grundstücke, die zum Kita-Bau geeignet sind, verfügt die SAGA? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirken.) Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Auswertung von über tausend Akten des gesamten Grundstücksbestands der SAGA ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 20. Welchen Einfluss hat der Senat auf die Verwendung dieser Grundstücke ? Siehe Vorbemerkung. Lf d. N r. Q ua rt ie r Ja hr d er Ve rö ffe nt lic hu ng U m fa ng d es re ch ne ris ch en B ed ar fs üb er ha ng s in P lä tz en An za hl B ew er bu ng Zu sc hl ag er gä nz en de Fi na nz ie ru ng in A us si ch t ge st el lt er gä nz en de Fi na nz ie ru ng in A ns pr uc h ge no m m en 1 Ei ffe st ra ße 20 19 ca . 1 50 5 In te rn at io na le r B un d - Fr ei er T rä ge r d er J ug en d- , S oz ia lun d Bi ld un gs ar be it e. V. ne in ne in 2 O hl en di ek sh öh e II 20 19 ca . 1 20 7 TS G B er ge do rf 18 60 e .V . ja ne in 3 H ol st ei ne r C ha us se e 20 18 ca . 70 6 Bi lin gu al e Ki nd er ta ge ss tä tte ne in ne in 4 H ör ge ns w eg 20 18 ca . 75 4 D as R au he H au s ne in ne in 5 Av er ho ffs tra ße 20 18 ca . 60 3 Lo re nz in i K un st -K ita A ve rh of fs tra ße G m bH ja ja 6 O hk am p/ Fl ug ha fe ns tr. 20 18 ca . 75 5 D eu ts ch es R ot es K re uz K in de r- u nd Ju ge nd hi lfe g G m bH ne in ne in 7 Al be rt- Ei ns te in -R in g 20 17 60 b is 8 0 11 D eu ts ch es R ot es K re uz K in de r- u nd Ju ge nd hi lfe g G m bH ne in ne in 8 Ki rc he np au er st ra ße 20 16 ca . 80 1 St er ni Pa rk G m bH ne in ne in 1) ca . 5 0 un d ca . 7 5 1) P M P Pr oj ek tm an ag em en t P ar tn er G m bH ne in ne in 2) ca . 7 5 2) P es ta lo zz i-S tif tu ng H am bu rg ne in ne in 3) ca . 7 5 3) R ud ol f-B al lin -S tif tu ng e .V . ne in ne in 10 O hl en di ek sh öh e I 20 16 ca . 50 12 D eu ts ch es R ot es K re uz K in de r- u nd Ju ge nd hi lfe g G m bH ne in ne in 11 Bu tte rb au er ns tie g 20 16 ca . 1 00 7 R ud ol f-B al lin -S tif tu ng e .V . ne in ne in 12 R is pe ng ra sw eg 20 16 m in . 6 0 0 ne in ne in 13 O xp ar k 20 12 ca . 1 00 5 W ab e e. V. ne in ne in 14 St üf fe lk op pe l 20 08 m in . 9 0 3 D eu ts ch es R ot es K re uz K in de r- u nd Ju ge nd hi lfe g G m bH ja ne in 15 Kl ei ne H or st 20 07 60 b is 7 0 8 El bk in de r V er ei ni gu ng H am bu rg er Ki nd er ta ge ss tä tte n gG m bH ja ne in 16 Jo ha nn -M oh r- W eg 20 06 60 b is 8 0 4 El bk in de r V er ei ni gu ng H am bu rg er Ki nd er ta ge ss tä tte n gG m bH ja ja 9 M itt le re r L an dw eg 20 16 12 Drucksache 21/16870 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Unbebaute Gemeinbedarfsflächen Bezirk Stadtteil Bebauungsplan Kita-Fläche Billstedt Billstedt 34 969 m² Billstedt Billstedt 90 1.769 m² Finkenwerder Finkenwerder 32 1.625 m² HafenCity HafenCity 14 3.474 m² Wilhelmsburg Wilhelmsburg 7 3.919 m² * Wilhelmsburg Wilhelmsburg 18 3.071 m² Wilhelmsburg Wilhelmsburg 72 4.613 m² Wilhelmsburg Wilhelmsburg 72 5.030 m² * Allermöhe Allermöhe 25 4.600 m² Allermöhe Allermöhe 25 6.000 m² Neuengamme Neuengamme 7 1.650 m² Eimsbüttel Lokstedt Lokstedt 37 5.870 m² Wandsbek k.A. Altona Lurup Lurup 56 2.240 m² Hamburg-Nord Barmbek-Nord Barmbek-Nord 11 2.350 m² Harburg k.A. * davon 50% bebaut Hamburg-Mitte Bergedorf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16870 7 Anlage 2 16870ska_text 16870_Anlagen 16870ska_Antwort_Anlage1 16870ska_Antwort_Anlage2