BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16871 21. Wahlperiode 18.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 11.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamas Unterstützer? Razzien gegen islamistisches Netzwerk Nach Angaben der Presse (vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/ article216904019/Razzien-gegen-islamistisches-Netzwerk-in- Norddeutschland.html) ging die Polizei gestern Morgen in neun Bundesländern gegen Einrichtungen eines bundesweiten islamistischen Netzwerkes vor und durchsuchte 90 Objekte. Zwei Objekte befanden sich in Hamburg – im Stadtteil Harburg und im Stadtteil Wilhelmsburg. Kopf dieses Netzwerkes sollen unter anderem dem Verfassungsschutz bekannte Vereine „Ansaar international e.V.“ und „WWR Help“ sein, denen insbesondere eine finanzielle Unterstützung der als terroristisch eingestuften Hamas vorgeworfen wird. Bei „Ansaar International e.V.“ handelt es sich um einen salafistischen Spendensammelverein mit Vereinssitz in Düsseldorf, der auch in Hamburg Strukturen geschaffen hat. Die Vertreter dieses Vereins rekrutieren sich überwiegend aus Angehörigen der gewaltbereiten islamistischen Szenen. In Hamburg tritt der Verein in den sozialen Medien als Sammelstelle für Spenden unter „Ansaar International Team Hamburg“ auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Einleitungsverfügung vom 27. Februar 2019 gemäß § 4 VereinsG ein Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen WWR Help e.V. und Ansaar International e.V. eingeleitet und die Behörde für Inneres und Sport für den Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg mit Vollzugsersuchen vom 12. März 2019 gebeten, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwei Objekte – eins in der Reinholdstraße (Harburg) und ein weiteres im Dahlgrünring (Wilhelmsburg) – zu durchsuchen sowie Gegenstände zu beschlagnahmen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können. Die Behörde für Inneres und Sport ist für die Durchführung des VereinsG und damit auch die für das Verfahren hinsichtlich der Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln zuständige Vollzugsbehörde (vergleiche Abschnitt I Absatz 1 Nummer 2 VersammlZust AnO HA). Das Vollzugsersuchen wurde am 10. April 2019 durch die Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes Hamburg umgesetzt. Zu den Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren einschließlich der Durchsuchungsmaßnahmen und Ergebnisse kann keine Aussage getroffen werden, da die Behörde für Inneres und Sport nur in Amtshilfe für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als der zuständigen Ermittlungsbehörde tätig ist. Soweit die Fragen Inhalte dieses Verfahrens berühren, muss von einer Beantwortung abgesehen werden, da die Tätigkeit des BMI außerhalb des Kontrollrechts der Hamburgischen Bürgerschaft liegt; zudem würden Auskünfte über dieses laufende Verfahren die Ermittlungen gefährden. Drucksache 21/16871 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zum Sachverhalt siehe im Übrigen die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. April 2019 unter: https://www.bmi.bund.de/ SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/04/ermittlungsverfahr-hamasunterstuetzer .html und Drs. 21/16884. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitglieder welches Alters sind nach Erkenntnis des Hamburger Senates Teil der oben genannten Strukturen („Ansaar international Team Hamburg“/„Ansaar international e.V.“/„WWR Help“) in Hamburg? 2. In welchen Räumlichkeiten treffen sich die oben genannten Strukturen? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Hamburger Senat über die durchsuchten Objekte in der Reinholdstraße und dem Wohnkomplex am Dahlgrünring vor? 4. Laut Verfassungsschutzberichtes aus NRW soll es enge Kooperationen zwischen „Ansaar International e.V.“ und „WWR Help“ geben. Zudem soll es von seitens „Ansaar“ personelle Überschneidungen mit dem mittlerweile verbotenen Verein „Die Wahre Religion/LIES!“ geben. Sind dem Senat solche Entwicklungen in Hamburg bekannt? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Veranstaltungen, Spendenkampagnen und Infostände hat „Ansaar International Team Hamburg“ seit 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt? a. Welche Informationen hat der Senat über die genannte Veranstaltung ? Wer waren die Gäste, und wie viel Geld konnte dort für welchen Zweck gesammelt werden? Siehe Verfassungsschutzbericht 2015 https://www.hamburg.de/contentblob/6294598/0cfeabcde6da1a1ce2311f39b70f7621/ data/verfassungsschutzbericht-2015-bericht.pdf. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen den zuständigen Sicherheitsbehörden nicht vor. b. Sind dem Hamburger Senat noch weitere Strukturen von „Anssar International e.V.“ neben der Sammelstelle für Spenden in Hamburg bekannt (zum Beispiel Aktivität in Sportvereinen)? 6. „Ansaar international e.V.“ sammelt unter anderem Spenden durch den Online-Verkauf von Pflege und Beauty-Produkten sowie Kleidung und Bücher. Sind dem Hamburger Senat Aktivitäten solcher Art durch „Ansaar International Team Hamburg“ bekannt? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Stadtteilen findet dies statt? 7. Welche weiteren Strategien verfolgt der Senat, um die Spendenkampagnen von „Ansaar International Team Hamburg“ in Hamburg seinerseits einzudämmen? 8. Sind dem Senat Aktivitäten des Vereins „WWR Help“ in Hamburg bekannt? Wenn ja, welche und in welcher Form? Siehe Vorbemerkung.