BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1688 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Hausaufgaben – Welche Vorgaben bestehen für unsere Grund- und Stadtteilschüler? In der Grundschule Richardstraße sollen auf Initiative der Schulleitung die Hausaufgaben abgeschafft werden; stattdessen sollen diese nun im Rahmen der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag von den Schülern erledigt werden . Hintergrund für diese Entscheidung sei der Umstand, dass die Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag nicht funktioniere. Abgesehen davon, dass Hausaufgaben bereits begrifflich voraussetzen, dass die erteilten Aufgaben in der unterrichtsfreien Zeit von den Schülern erledigt werden, birgt diese Praxis die Gefahr in sich, dass dadurch der regulär während der letzten Unterrichtsstunde durchzunehmende Lernstoff auf der Strecke bleibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Vorgaben für Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des Gymnasiums sind in der „Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums“ enthalten. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für die Erteilung von Hausaufgaben in Grundschulen und in Stadtteilschulen? Über die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben entscheidet die Schulkonferenz gemäß § 53 Absatz 4 Nummer 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). In der Entscheidung sind die Vorgaben aus Kapitel 1.2 der Bildungspläne für die Grundschule beziehungsweise die Stadtteilschule „Organisatorischer Rahmen und Gestaltungsaufgaben der Schule“ (www.bildungsplaene.hamburg.de) zu berücksichtigen . 2. Ist es richtig, dass die Hausaufgaben in der Grundschule Richardstraße „abgeschafft“ wurden? Ist es richtig, dass diese nun Teil der letzten Unterrichtsstunde sind? Nein. a. Falls ja, wann wurde dies von wem aus welchem Grund so entschieden ? b. Gemäß § 53 Absatz 4 S. 2 Nummer 5 HmbSchulG entscheidet die Schulkonferenz über die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen im Rahmen der Vorgaben der zuständigen Behörde. Wann wurde ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz getroffen? Drucksache 21/1688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Falls ja, wann wird der Lernstoff, der eigentlich in der letzten Schulstunde unterrichtet wird, vor- beziehungsweise nachgeholt? d. Falls ja, welche Maßnahmen wurden von wem zuvor eingeleitet, um die Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag zu verbessern? Entfällt. e. Falls nein, wie stellt sich die Hausaufgabensituation an der Grundschule Richardstraße aktuell dar? Die Schülerinnen und Schüler erhalten von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben. Die Hausaufgaben sind Übungs- und Anwendungsaufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern eigenständig bearbeitet werden müssen. Sie werden regelhaft im Unterricht aufgegriffen und besprochen. Jeweils von Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15 Uhr bietet der GBS-Träger eine Hausaufgabenbetreuung an. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selbstständig , ob und wann sie in diesem Zeitraum ihre Hausaufgaben machen wollen. Wünschen Eltern, dass Kinder verbindlich an der Hausaufgabenbetreuung teilnehmen , gewährleistet dies der GBS-Träger. 3. Sind der zuständigen Behörde weitere Schulen bekannt, an denen die Hausaufgaben im eigentlichen Sinne abgeschafft wurden? Falls ja, an welchen Schulen jeweils zu welchem Zeitpunkt? Falls ja, liegen jeweils entsprechende Beschlüsse der Schulkonferenz vor? Bitte pro Schule darstellen. Nein. Im Rahmen der ganztägigen Betreuung in der GBS- oder Ganztagsform, die in unterschiedlicher Weise an allen Grund- und Stadtteilschulen praktiziert wird, wird von der Mehrheit der Schulen eine Hausaufgabenbetreuung angeboten, sodass ein großer Teil der Hausaufgaben in der Schule erledigt wird. Die zuständige Behörde erfasst in diesem Zusammenhang keine weiteren Daten. 4. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Umstand, dass Schulen Hausaufgaben im eigentlichen Sinne abschaffen? Entfällt.