BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16884 21. Wahlperiode 18.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 11.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Anti-Terror-Razzia Die Polizei hat am 10.04.2019 in neun Bundesländern etwa 90 Razzien durchgeführt, um gegen Einrichtungen eines bundesweiten islamistischen Netzwerks vorzugehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen die in Nordrhein- Westfalen ansässigen Vereine WWR Help und Ansaar International, die im Verdacht stehen, die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas finanziell und propagandistisch zu unterstützen. Auch in Hamburg hat es nach Angaben des Bundesinnenministeriums Durchsuchungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Hamas-Unterstützern gegeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Einleitungsverfügung vom 27. Februar 2019 gemäß § 4 VereinsG ein Ermittlungsverfahren gegen die Vereinigungen WWR Help e.V. und Ansaar International e.V. eingeleitet und die Behörde für Inneres und Sport für den Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg mit Vollzugsersuchen vom 12. März 2019 gebeten, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwei Objekte – eins in der Reinholdstraße (Harburg) und ein weiteres im Dahlgrünring (Wilhelmsburg) – zu durchsuchen sowie Gegenstände zu beschlagnahmen , die als Beweismittel von Bedeutung sein können. Die Behörde für Inneres und Sport ist für die Durchführung des VereinsG und damit auch die für das Verfahren hinsichtlich der Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln zuständige Vollzugsbehörde (vergleiche Abschnitt I Absatz 1 Nummer 2 VersammlZustAnO HA). Das Vollzugsersuchen wurde am 10. April 2019 durch die Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes Hamburg umgesetzt. Zu den Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren einschließlich der Durchsuchungsmaßnahmen und Ergebnisse kann keine Aussage getroffen werden, da die Behörde für Inneres und Sport nur in Amtshilfe für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als der zuständigen Ermittlungsbehörde tätig ist. Soweit die Fragen Inhalte dieses Verfahrens berühren, muss von einer Beantwortung abgesehen werden, da die Tätigkeit des BMI außerhalb des Kontrollrechts der Hamburgischen Bürgerschaft liegt; zudem würden Auskünfte über dieses laufende Verfahren die Ermittlungen gefährden. Zum Sachverhalt siehe im Übrigen die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. April 2019 unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/04/ermittlungsverf ahr-hamas-unterstuetzer.html. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Durchsuchungen wurden am 10.04.2019 im oben genannten Zusammenhang in Hamburg durchgeführt? 2. Wo wurden in Hamburg Durchsuchungen durchgeführt? Bitte Straße und Stadtteil angeben. 3. Welche Behörden waren an der Planung und Durchführung der Durchsuchungen beteiligt? Bitte Umfang der Beteiligung (insbesondere Anzahl der Einsatzkräfte) und Aufgabenbereiche der jeweiligen Behörden darlegen . 4. Aus welchem Grund wurden die unter Frage 1. genannten Durchsuchungen durchgeführt? 5. Inwieweit wurde im Zuge der Planung sowie der Durchführung der Durchsuchungen mit anderen Bundesländern zusammengearbeitet? Bitte ausführlich darlegen mit welchen Bundesländern auf welche Art und Weise kooperiert wurde. 6. Welche Informationen wurden dem Senat und den an den Durchsuchungen beteiligten Behörden im Vorfeld des 10.04.2019 zuteil? Woher stammen diese Informationen? 7. Welche Erkenntnisse haben die zuständigen Behörden im Zuge der Durchführung der Durchsuchungen in Hamburg gewonnen? 8. Kam es im Zuge der Durchführung der Durchsuchungen zu Sicherstellungen und/oder Beschlagnahmen? Wenn ja, was wurde sichergestellt und/oder beschlagnahmt? 9. Kam es im Rahmen der Durchsuchungen zu Festnahmen? Wenn ja, wurde anschließend Haftbefehl erlassen? Siehe Vorbemerkung. 10. Inwiefern sind die Vereine Ansaar International und WWR Help auch in Hamburg aktiv? Bitte sowohl Standorte als auch Aktivitäten auflisten. Hinsichtlich der Vereinigung Ansaar International e.V. siehe Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre, insbesondere die Berichte aus den Jahren 2015, 2014 und 2013. Die Berichte stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse berühren das laufende Ermittlungsverfahren, siehe daher Vorbemerkung. Im Hinblick auf die Vereinigung WWR Help e.V. liegen keine Erkenntnisse vor. 11. Stehen diese Vereine unter Beobachtung des Verfassungsschutzes? Ja. 12. Werden in Hamburg Maßnahmen ergriffen, um ein extremistisches oder verfassungsfeindliches Handeln dieser Vereine zu unterbinden? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu 10. Im Übrigen treffen die zuständigen Behörden die im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegenden straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. 13. Sind in Hamburg weitere Vereine aktiv, die im Verdacht stehen, die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas finanziell und propagandistisch zu unterstützen? Wenn ja, um welche Vereine handelt es sich? Es sind keine weiteren Vereine bekannt.