BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16899 21. Wahlperiode 23.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 15.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Sachstand zur Grundwassersanierung Goldbekplatz 2 Aus Drs. 20/14203 ergibt sich, dass im Grundwasser unterhalb des Grundstücks des alten Maschinen- und Metallwarenwerkes RIECK & MELZIAN (Goldbekplatz 2) trotz einer Sanierung des Grundwassers noch hohe Konzentrationen an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen nachgewiesen werden können. Eine Sanierungsanlage unter dem genannten und dem benachbarten Grundstück, die von 2006 bis 2008 in Betrieb war, erzielte demzufolge keine wesentliche Reduzierung der Schadstoffkonzentrationen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist der aktuelle Stand der Belastung des Grundwassers unter den Grundstücken Goldbekplatz 2 und jeweils darüber hinaus? Bitte Art und Ausbreitung der Belastung jeweils im Vergleich zu Drs. 20/14203 beziehungsweise 21/2027 angeben. 2. Ist es richtig, dass sich die Schadstoffe von dem Grundstück Goldbekplatz 2 inzwischen fast bis zur Straße Poelchaukamp ausgebreitet haben? Wenn nein, bis wohin haben sich die Schadstoffe inzwischen ausgebreitet und wann wurden die letzten Bodenproben entnommen beziehungsweise von wann stammen die letzten verfügbaren Daten bezüglich der Ausbreitung der Schadstoffe? Die Sachstände zur Belastung des Grundwassers unter dem Grundstück und im Abstrom haben sich seit Beantwortung der Drs. 21/2027 im November 2015 nicht grundlegend geändert. Die Belastung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) im Quellbereich hat zwar in den Jahren 2015 bis 2018 kontinuierlich abgenommen, trotzdem ist der Schaden weiterhin sanierungsrelevant. Die umfassende Auswertung der aktuellen Grundwasserdaten und Rekonstruktion der Ausbreitung der Fahne war in der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden, feiertagsbedingt verkürzten Zeit nicht möglich. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Grundwassersanierung Goldbekplatz 2? Wann rechnen die zuständigen Fachbehörden mit der Fortsetzung der Sanierung beziehungsweise mit einem erfolgreichen Abschluss der Grundwassersanierung? Es läuft derzeit keine Sanierungsmaßnahme. Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern des Goldbekplatzes 2 konnte von der zuständigen Behörde in langwierigen Verhandlungen zwischen 2013 und 2016 keine Einigung erzielt werden. Drucksache 21/16899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unter Ausübung ihres behördlichen Ermessens hat die zuständige Behörde im Mai 2017 die Anordnung einer Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung gegenüber den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern als bodenschutzrechtlich unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Zustandsstörerhaftung Verantwortlichen erlassen. Nach Durchführung eines Widerspruchverfahrens mit ablehnendem Widerspruchsbescheid der zuständigen Behörde vom November 2018 haben die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gegen diesen Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erhoben. Wann dieses Verfahren beendet sein wird, ist derzeit nicht abschätzbar. 4. Von wem stammte das Konzept für die Sanierungsanlage, die von 2006 bis 2008 in Betrieb war, von wem wurde dieses Konzept geprüft und aus welchen Gründen hat diese Anlage versagt? Die Entscheidung für das Sanierungsverfahren wurde von der zuständigen Behörde unter Hinzuziehung eines Gutachterbüros zugunsten der seinerzeit für Grundwasserschäden üblichen hydraulischen Sanierung getroffen. Das belastete Grundwasser wurde über Brunnen gefördert, einer Behandlung (Strippung, chemische Oxidation) unterzogen und anschließend in den Mühlenkampkanal geleitet. Trotz guter Abreinigungsleistungen hatten sich die LCKW-Anfangskonzentrationen im Grundwasser nach fünf Jahren Betriebszeit nicht wesentlich verringert. Siehe dazu auch Drs. 20/14203. Der Weiterbetrieb der hydraulischen Sanierungsmaßnahme wäre nicht verhältnismäßig gewesen. Stattdessen wurde der Grundwasserschaden mit neueren Untersuchungsmethoden, die mittlerweile etabliert waren, detaillierter untersucht, um auf Basis dieser neuen Erkenntnisse die Sanierungsuntersuchung und die Sanierungsplanung durchzuführen. 5. Ist die Behörde für Umwelt und Energie (beziehungsweise die BSU als ihre Vorgängerin) zu einem Verhandlungsergebnis mit den Störern/ Grundeigentümern gekommen, die die Grundwasserverunreinigung verursacht haben? Wenn ja, zu welchem? Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis der Verhandlungen zu rechnen beziehungsweise wie stellt sich das weitere Verfahren aus Sicht der zuständigen Behörden dar, wenn es bis Ende Mai 2019 zu keiner Einigung kommen sollte? Siehe Antwort zu 3. 6. Laut Drs. 20/14203 würde eine In-Situ-Sanierung infrage kommen, bei der über die Zugabe von Zusatzstoffen in den Grundwasserleiter der natürliche Abbau der LCKW beschleunigt werden soll. Ist eine In-Situ- Sanierung vorgenommen worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie erfolgreich war die Sanierung? Es ist bisher keine in-situ-Sanierung vorgenommen worden, im Übrigen siehe dazu Antwort zu 3.