BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1690 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 23.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Großunterkunft für Flüchtlinge in Neugraben In Hamburg-Neugraben soll es eine Großunterkunft für mindestens 3.000 Flüchtlinge geben. Bürger haben dazu Fragen formuliert, die wir hiermit zur Beantwortung an den Senat weiterreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann kam es zur Inaugenscheinnahme des Geländes, zu dessen Prüfung und zum Entschluss, die Unterkunft zu bauen? Siehe Drs. 21/1666. 2. Welche Faktoren wurden bei der Prüfung berücksichtigt? Welche Punkte gaben letztlich den Ausschlag für die Entscheidung? Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die Größe, die eine Unterbringung einer großen Zahl von Menschen ermöglicht, sowie die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf eine schnelle Verfügbarkeit der Flächen. 3. Für wie viele Personen wird die angekündigte Großunterkunft geplant? Siehe Drs. 21/1666. 4. Wie viele Menschen wohnen im Stadtteil? Wie viele Menschen wohnen in einem Umkreis von 5 beziehungsweise 10 Kilometern? Im Stadtteil Neugraben-Fischbek leben 27.579 Einwohner mit Hauptwohnsitz (Stand: 30. Juni 2015). Im Umkreis von fünf Kilometern der Großunterkunft leben 46.334 Einwohner und im Umkreis von zehn Kilometern 180.501 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Hamburg (Stand: 31. Dezember 2014), Quelle: Melderegister. 5. Welche Kapazitäten zur Flüchtlingsaufnahme hat die ehemalige Röttiger -Kaserne? Die Bestandsbauten der ehemaligen Röttiger-Kaserne sind zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft nicht geeignet. Eine Besichtigung hat ergeben, dass die Gesamte Gebäudeinfrastruktur (alle Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung, Heizkörper und Elektroleitungen) ausgebaut ist, die Fenster größtenteils fehlen und die Innen- und Außentüren fehlen oder defekt sind. Das Gebäude ist baulich als abgängig zu bewerten . Die Kosten der Wiederinstandsetzung stünden außer Verhältnis zur Zahl der zu schaffenden Unterbringungsplätze. Insofern können auch keine Angaben zu eventuellen Kapazitäten gemacht werden. 6. Wann ist Baubeginn, wann Bauende? Ab wann sollen die Menschen einziehen? Für welchen Zeitraum ist die Unterkunft geplant? Siehe Drs. 21/1666. Drucksache 21/1690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie viele Stockwerke sollen die Gebäude haben? Um welche Art von Gebäuden handelt es sich? Als Wohngebäude sollen zweigeschossige Gebäude in Holzrahmenbauweise (Pavillons ) errichtet werden, die über je vier Wohneinheiten mit je drei Zimmern, Küche und Bad verfügen und in gleicher Bauart und Aufteilung bei verschiedenen Folgeunterkünften in Hamburg mit Erfolg im Einsatz sind. Zudem werden nach derzeitigem Planungsstand mehrere Bauten für zentrale Zwecke (Verwaltung, Begegnungsstätte, Angebote Ehrenamtlicher und ähnliche) errichtete werden, die auch dreigeschossig sein können. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen . 8. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die geplante Flüchtlingsunterkunft hinsichtlich ihrer Integration in den Stadtteil ? Wie wird einer Ghettoisierung entgegengewirkt? 9. Welche Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um soziale Schwierigkeiten im Stadtteil zu vermeiden ? Siehe Drs. 21/1666. 10. Sind im Rahmen der Großunterkunft Spiel- und Sportplätze geplant? Ja. 11. Welche Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um die benachbarten Bildungseinrichtungen (Schulen , Kitas) auf die wachsende Anzahl an Kindern vorzubereiten? Hamburgs umfassendes schulisches Aufnahmesystem für alle Flüchtlingskinder und -jugendlichen wird kontinuierlich an die steigenden Bedarfe angepasst. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt, betroffene Schulen werden stets einbezogen. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 12. Wie soll das bestehende Polizeikommissariat 47 in Neugraben-Fischbek für die Sicherheit des bestehenden Wohngebietes und der Flüchtlingsunterkunft sorgen? Wird das Kommissariat gegebenenfalls personell verstärkt ? Die Polizei setzt ihre personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Insofern ist vorgesehen, das Wohngebiet und damit auch das direkte Umfeld der Flüchtlingsunterkunft wie bisher regelmäßig im Rahmen des Streifendienstes durch die Polizei zu bestreifen. Darüber hinaus wird der örtlich zuständige Beamte des besonderen Fußstreifendienstes sowohl in der Unterkunft als auch im Umfeld regelmäßig präsent sein und in ständigem Kontakt mit der Unterkunftsleitung stehen. Zusätzlich wird das Umfeld durch die Dienstgruppe „Operative Aufgaben“ bestreift. Eine personelle Verstärkung des Polizeikommissariats 47 ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht vorgesehen. 13. Wie wird die medizinische Grundversorgung sichergestellt? Der Aufnahmeprozess von Flüchtlingen beinhaltet auch, diese – sofern sie für das weitere Verfahren in Hamburg bleiben, zügig bei der AOK Bremen/Bremerhaven anzumelden, damit diese das Regelsystem in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus baut der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Auftrag der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in den Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahmen ein Angebot der medizinischen Erstversorgung auf. 14. Wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Erschließung des Bauabschnittes III im Vogelkamp kommt und die Bauherren ihr Eigenheim ohne Verzögerung bauen können? Die Maßnahmen zur Erschließung des dritten Bauabschnitts laufen wie geplant weiter. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1690 3 15. Wird nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde durch die Flüchtlingsunterkunft der Wohnwert der bestehenden Immobilien in der Nachbarschaft sinken? Nein. 16. Die städtische Projektgesellschaft IBA hat beim Verkauf der Grundstücke auf die Realisierung hochwertiger und bezahlbarer Architektur und das Entstehen stabiler Nachbarschaften Wert gelegt. Wie ist das mit der Planung einer Unterkunft für mindestens 3.000 Flüchtlinge noch vereinbar ? An den hochbaulichen Planungen im zweiten und dritten Bauabschnitt ändert sich durch die Flüchtlingsunterbringung im vierten Bauabschnitt nichts.