BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16905 21. Wahlperiode 23.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 16.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Kriminelle Familienclans – Ist das Phänomen auch in Hamburg bekannt? Seit einigen Jahren existiert in deutschen Großstädten das Phänomen der Clankriminalität. Dabei handelt es sich um in der Regel um arabisch- beziehungsweise kurdischstämmige Großfamilien, die in den 1980er-Jahren als Kriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland gekommen sind und mehrheitlich der organisierten Kriminalität nachgehen. Als örtliche Schwerpunkte gelten Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der Staat ergreift im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung diverse Maßnahmen gegen kriminelle Familienclans. So soll das Bundeskriminalamt ab Herbst 2019 jährlich ein Bundeslagebild zu dem Phänomen erstellen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie schätzt der Senat die Rolle von kriminellen Großfamilien für die organisierte Kriminalität in Hamburg gegenwärtig ein? 2. Wie viele kriminelle Großfamilien sind dem Senat für Hamburg bekannt? 3. Welchen ethnischen Hintergrund haben solche Großfamilien in Hamburg ? Die Aufhellung und Bekämpfung entsprechender Strukturen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Bekämpfung von organisierter oder bandenmäßig begangener Kriminalität . Aktuell liegen der Polizei keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 4. Wie viele Kriegsflüchtlinge hat das Land Hamburg in den 1980er-Jahren aus dem Libanon aufgenommen? 5. Wie viele dieser Personen haben mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? 6. Wie viele dieser Personen sind mittlerweile wieder in ihre Heimat zurückgekehrt? Eine aktuelle Datenbankabfrage des ausländerbehördlichen Fachverfahrens hat zum Stichtag 17. April 2019 insgesamt 130 Datensätze (sowohl aktive als auch noch nicht unter die Löschfrist fallende archivierte Datensätze) libanesischer Staatsangehöriger ergeben, die zwischen dem 1. Januar 1980 und dem 31. Dezember 1989 erstmals nach Deutschland eingereist sind. Ob es sich bei diesen Personen um Kriegsflüchtlinge handelt, die anschließend gegebenenfalls eingebürgert oder wieder in die Heimat zurückgekehrt sind, kann nur durch eine händische Auswertung aller Ausländer- und Einbürgerungsakten ermittelt werden. Dies ist bei deutlich über 100, teilweise bereits 1 „Bundeskriminalamt will Clankriminalität verstärkt beobachten“. „ZEIT ONLINE“. 18.01.2019. Drucksache 21/16905 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 archivierten Akten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zudem sind die Ausländerakten von eingebürgerten , verzogenen oder ausgereisten Personen gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben (§ 91 Aufenthaltsgesetz, § 68 Aufenthaltsverordnung) zu löschen beziehungsweise zu vernichten. 7. Wie viele Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit sitzen momentan in Hamburger Justizvollzugsanstalten? Zum Stichtag 17. April 2019 befinden sich derzeit vier libanesische Staatsangehörige in Hamburger Justizvollzugsanstalten. 8. Wie viele staatenlose Personen sind gegenwärtig in Hamburger Justizvollzugsanstalten inhaftiert? Zum Stichtag 17. April 2019 befinden sich derzeit zehn staatenlose Personen in Haft. 9. Wie häufig sind seit dem 1. Januar 2012 in Hamburg Straftaten von Mitgliedern krimineller Großfamilien begangen worden? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine händische Auswertung von mehreren Zehntausend Handakten bei den zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes erforderlich . Diese ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Wie hat sich die Bedeutung krimineller Großfamilien für die organisierte Kriminalität in Hamburg während der letzten Jahre entwickelt? Siehe Antworten zu 1. bis 3. und zu 9.