BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16907 21. Wahlperiode 23.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 16.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungspolitik in Hamburg Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 12.04.2019, dass sich der Kauf einer Immobilie in Hamburg als Mieter noch immer lohnt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) analysierte im Auftrag des Verbands der Sparda-Banken die Preise und Mieten in 400 Kreisen und kreisfreien Städten und kam zu folgendem Ergebnis: „Im Schnitt lag die Miete bei 10,27 Euro pro Quadratmeter, während für die Wohnnutzerkosten nur 6,31 Euro aufgewendet werden mussten“, sagt Hanno Kempermann vom IW. Daraus ergibt sich ein Kostenvorteil von 39 Prozent , obwohl ein Quadratmeter Wohnfläche einer Eigentumswohnung aus dem Bestand 4 393 Euro kostet.1 Die eigengenutzte Immobilie ist die beste Absicherung gegen Altersarmut. Empirisch werden Immobilienbesitzer bei gleichem Einkommen die reicheren Rentner, denn ist die Immobilie abbezahlt, wohnen Käufer im Alter mietfrei. Hinzu kommt, dass Käufer eher Geld zurücklegen als Mieter. Außerdem ist die eigene Wohnung ein Schonvermögen, das Immobilienbesitzer nicht angreifen müssen, falls sie länger arbeitslos werden oder im Alter auf die Grundsicherung zurückfallen sollten.2 Und trotz der günstigen Marktlage und dem positiven Effekt gegen Altersarmut lag die Eigentumsquote in Hamburg laut einer Studie der LBS im Jahr 2016 bei 24 Prozent.3 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Welches sind die wichtigsten Ziele der Hamburger Wohnungspolitik? Der Senat hat das Thema Wohnen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zum Herzstück seiner Politik gemacht und seit 2011 ehrgeizige Wohnungsbauprogramme aufgelegt. 1 https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article216938211/Immobilienpreise-Ist-kaufen-wirklichguenstiger -als-mieten.html. 2 https://www.bild.de/geld/mein-geld/hauskauf/macht-es-ueberhaupt-noch-sinn- 46307178.bild.html. 3 https://www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/inhalt/bestandszahlen/. Drucksache 21/16907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durch die Steigerung der Neubauzahlen, die Erhöhung der Wohnraumförderung für Neubau- und Bestandsmaßnahmen, die Entwicklung neuer Konzepte für preisgünstigen Wohnraum und die konsequente Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente im Bestand sorgt der Senat dafür, dass die Mieten in der Stadt weiterhin bezahlbar bleiben. Dabei setzt Hamburg auf die Zusammenarbeit mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und den Mietervereinen im Bündnis für das Wohnen in Hamburg. Sowohl für die 20. als auch für die 21. Legislaturperiode wurde jeweils ein Bündnis für das Wohnen in Hamburg geschlossen. Gemeinsam übernehmen die Bündnispartner Verantwortung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hamburg. Durch die aktuelle Bündnisvereinbarung werden Baugenehmigungen für mindestens 10 000 Wohnungen jährlich nachhaltig gesichert. Alle Bündnispartner haben sich zu dem Ziel bekannt, 30 Prozent dieser Wohnungen als geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu realisieren. Im Grundsatz gilt das Leitbild des sogenannten Drittelmix: ein Drittel sozialer Wohnungsbau, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau und ein Drittel Eigentumswohnungen. In diesem Zusammenhang liegt ein besonderes Augenmerk auf der Unterstützung für auf dem Wohnungsmarkt Benachteiligte (anerkannt vordringlich Wohnungssuchende). Ein weiteres gemeinsames Ziel besteht in der Gewährleistung eines transparenten und fairen Wohnungsmarktes in Hamburg durch eine angemessene und verlässliche Anwendung mietrechtlicher Regelungen. Darüber hinaus besteht das gemeinsame Interesse am aktiven Klimaschutz und am Erhalt der Backsteinstadt Hamburg im Zusammenhang mit der notwendigen energetischen Modernisierung von Altbauten und deren Fassaden. Zur Umsetzung der Ziele aus dem Bündnis für das Wohnen haben der Senat und die Bezirke den Vertrag für Hamburg geschlossen. Der Hamburger Senat betreibt darüber hinaus eine sozialverantwortliche Liegenschaftspolitik . Der Senat nutzt dabei insbesondere das Instrument der Konzeptausschreibung und strebt an, künftig Grundstücke vermehrt im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Die Sozialen Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) flankieren als zentrales Mittel der Wohnungsbestandspolitik die Neubaustrategie des Senats. Aktuell gibt es elf Gebiete mit SozErhVO in den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel, die circa 190 000 Bewohnerinnen und Bewohner vor mietpreistreibender Aufwertung ihrer Wohngebiete und Umwandlungen ihrer Mietwohnungen in Eigentumswohnungen schützen. Mit Inkrafttreten einer SozErhVO und der damit verbundenen Umwandlungsverordnung stehen in den betreffenden Quartieren bauliche Maßnahmen und Begründungen von Wohnungseigentum im Bestand unter Genehmigungsvorbehalt. Dies hat bisher zu einem erheblichen Rückgang beziehungsweise einer Beendigung von Wohnungsumwandlungen geführt. Auch die Ausübung des Vorkaufsrechts wird als letztes Mittel angewendet, wenn damit das Ziel der SozErhVO gesichert wird und es dem Wohl der Allgemeinheit dient. 2. Gibt es überhaupt eine kohärente Wohneigentumsförderung in Hamburg ? Ja. Es werden im Rahmen des IFB-Wohnraumförderungsprogramms folgende Programme für Eigenheime mit Einkommensgrenzen für die Antragsteller angeboten: Eigenheim, FamilienStartDarlehen, barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Förderrichtlinien mit Programmzielen, Zugangsbedingungen und Konditionen finden sich zusammengefasst unter: www.ifbhh.de/downloads/downloadfoerderrichtlinien /. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16907 3 3. Wie hat sich die haushaltsbezogene Wohneigentumsquote in Hamburg seit 1950 entwickelt (alle verfügbaren Zahlenangaben zu einzelnen Jahren seit 1950)? Daten aus dem Mikrozensus zur Wohnsituation liegen erst ab dem Jahr 1998 vor und werden nur alle vier Jahre erhoben. Zudem liegen Daten aus dem Mikrozensus immer nur für Hamburg insgesamt vor. Eine Aufteilung nach Bezirken beziehungsweise Stadtteilen ist nicht möglich. Daten für das Jahr 2006 wurden aufgrund von Revisionsproblemen im gesamten Bundesgebiet nicht veröffentlicht. Daten für das Jahr 2018 liegen nicht vor August 2019 vor. Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) in Hamburg 1998 Merkmal Insgesamt Davon Eigentümer 1 000 % Insgesamt 820 162 19,8 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) in Hamburg 2002 Merkmal Insgesamt Davon Eigentümer 1 000 % Insgesamt 828 177 21,3 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) in Hamburg 2010 Merkmal Insgesamt Davon Eigentümer 1 000 % Haushaltsgröße mit 1 Person 463 58 12,6 2 Personen 285 78 27,5 3 Personen 95 27 28,5 4 Personen 66 24 37,1 5 und mehr Personen 23 8 36,6 Insgesamt 931 196 21,1 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) in Hamburg 2014 Merkmal Insgesamt Davon Eigentümer 1 000 % Haushaltsgröße mit 1 Person 457 57 12,5 2 Personen 266 76 28,7 3 Personen 90 23 26,1 4 Personen 64 24 36,9 5 und mehr Personen 22 7 31 Insgesamt 899 187 20,8 *) ohne Wohnheime Quelle: Statistikamt Nord, Mikrozensus 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Unterschiede bei der Höhe der Wohneigentumsquote in den Bezirken sowie den Stadtteilen vor? Drucksache 21/16907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zur Beantwortung der Frage gibt es kleinräumige Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai 2011. Vom Eigentümer bewohnte Wohnungen zum 9. Mai 2011 (Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011) Stadtteil Bezirk Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum insgesamt Wohnungen nach Nutzung Von Eigentümer/-in bewohnt Anzahl Anzahl % Hamburg-Altstadt 998 ( 74 ) 7 HafenCity 995 326 33 Neustadt 7 158 ( 370 ) 5 St. Pauli 12 068 764 6 St. Georg 5 571 665 12 Hammerbrook 806 53 7 Borgfelde 3 916 422 11 Hamm 22 757 1 522 7 Horn 19 301 1 860 10 Billstedt 31 024 5 825 19 Billbrook 281 51 18 Rothenburgsort 4 458 ( 271 ) 6 Veddel 2 041 31 2 Wilhelmsburg 21 882 3 225 15 Kleiner Grasbrook und Steinwerder 735 – – Waltershof und Finkenwerder 5 725 1 485 26 Bezirk Hamburg-Mitte 139 721 16 947 12 Altona-Altstadt 15 214 1 174 8 Sternschanze 4 125 ( 378 ) 9 Altona-Nord 11 570 1 024 9 Ottensen 18 509 2 390 13 Bahrenfeld 13 958 2 526 18 Groß Flottbek 5 136 2 234 44 Othmarschen 6 144 2 770 45 Lurup 15 229 3 731 25 Osdorf 12 158 3 315 27 Nienstedten 3 120 1 565 50 Blankenese 6 492 3 038 47 Iserbrook 5 488 1 889 34 Sülldorf 4 246 1 581 37 Rissen 7 298 3 223 44 Bezirk Altona 128 688 30 838 24 Eimsbüttel 33 592 3 955 12 Rotherbaum 9 773 1 704 18 Harvestehude 9 662 1 725 18 Hoheluft-West 7 841 1 302 17 Lokstedt 13 969 3 442 25 Niendorf 20 233 8 928 44 Schnelsen 12 549 5 314 42 Eidelstedt 15 196 4 166 27 Stellingen 13 054 3 209 25 Bezirk Eimsbüttel 135 873 33 746 25 Hoheluft-Ost 5 808 978 17 Eppendorf 13 836 2 172 16 Groß Borstel 4 357 1 221 28 Alsterdorf 7 002 1 642 24 Winterhude 31 280 3 679 12 Uhlenhorst 9 902 1 697 17 Hohenfelde 5 530 722 13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16907 5 Vom Eigentümer bewohnte Wohnungen zum 9. Mai 2011 (Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011) Stadtteil Bezirk Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum insgesamt Wohnungen nach Nutzung Von Eigentümer/-in bewohnt Anzahl Anzahl % Barmbek-Süd 20 774 1 799 9 Dulsberg 10 627 . . Barmbek-Nord 25 680 1 293 5 Ohlsdorf 8 201 1 980 24 Fuhlsbüttel 6 645 1 663 25 Langenhorn 20 023 6 477 32 Bezirk Hamburg-Nord 169 669 25 539 15 Eilbek 12 867 1 243 10 Wandsbek 19 209 2 873 15 Marienthal 6 470 2 252 35 Jenfeld 10 719 2 228 21 Tonndorf 6 870 1 998 29 Farmsen-Berne 16 315 4 348 27 Bramfeld 27 256 6 903 25 Steilshoop 8 717 902 10 Wellingsbüttel 4 800 2 920 61 Sasel 10 236 6 602 65 Poppenbüttel 10 150 5 897 58 Hummelsbüttel 7 882 2 845 36 Lemsahl-Mellingstedt 2 567 2 084 81 Duvenstedt 2 320 1 584 68 Wohldorf-Ohlstedt 1 800 1 272 71 Bergstedt 4 316 2 277 53 Volksdorf 8 586 5 028 59 Rahlstedt 42 655 13 191 31 Bezirk Wandsbek 203 738 66 448 33 Lohbrügge 19 564 4 489 23 Bergedorf 16 049 4 003 25 Curslack 1 379 786 57 Altengamme 874 507 58 Neuengamme 1 457 877 60 Kirchwerder 3 841 2 381 62 Ochsenwerder 987 594 60 Reitbrook 221 ( 144 ) 65 Allermöhe 517 344 67 Billwerder 542 297 55 Moorfleet 431 274 64 Tatenberg 209 135 65 Spadenland 195 86 44 Neuallermöhe 8 835 2 105 24 Bezirk Bergedorf 55 101 17 022 31 Harburg 11 533 ( 804 ) 7 Neuland und Gut Moor 554 ( 357 ) 64 Wilstorf 8 317 1 445 17 Rönneburg 1 370 741 54 Langenbek 1 854 1 135 61 Sinstorf 1 419 678 48 Marmstorf 4 206 2 162 52 Eißendorf 11 727 3 407 29 Heimfeld 10 238 1 770 17 Moorburg und Altenwerder 322 ( 75 ) 23 Drucksache 21/16907 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Vom Eigentümer bewohnte Wohnungen zum 9. Mai 2011 (Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011) Stadtteil Bezirk Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum insgesamt Wohnungen nach Nutzung Von Eigentümer/-in bewohnt Anzahl Anzahl % Hausbruch 7 044 2 219 32 Neugraben-Fischbek 11 871 4 317 36 Francop 303 ( 153 ) 51 Neuenfelde 1 897 ( 647 ) 34 Cranz 392 146 38 Bezirk Harburg 73 041 20 055 28 Hamburg 905 831 210 595 23 Quelle: Ergebnis des Zensus 2011 zum Berichtszeitpunkt 9. Mai 2011. 5. Wie viele Wohn-Riester-Anträge wurden in Hamburg seit Einführung des Wohn-Riesters gestellt (Angaben für alle einzelnen Jahre)? Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats. 6. Wie viele Anträge auf Baukindergeld sind in Hamburg gestellt worden? Bitte nach Monaten gliedern. 7. Wie hoch war das Antragsvolumen in Euro? 8. Wie waren die Anträge auf die Haushalte in Abhängigkeit von der Kinderzahl im Jahr 2018 verteilt? 9. Wie war die Verteilung der Anträge auf Neubauvorhaben und Bestandserwerbe 2018 (Prozentangaben bezogen auf die Zahl der Anträge)? Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats. Das Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Die KfW wurde um einen Beitrag gebeten . Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen. 10. Um welchen Faktor hat die Stadt die Kompensationsmittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung in den Jahren 2016 – 2018 ergänzt (zum Beispiel 20 Millionen Euro eigene Mittel und 10 Millionen Euro Kompensationsmittel vom Bund erhalten entspricht Faktor 2,0)? Der Faktor, der sich aus dem Mitteleinsatz der Freien und Hansestadt Hamburg zu den Kompensationsmitteln des Bundes in den Jahren 2016 – 2018 ergibt, beträgt 14,6. 11. Bewilligungen von Sozialmietwohnungen 2016 – 2018. Bitte nach Neubau , Modernisierung und Erwerb Belegungsbindung aufgliedern. Anzahl der bewilligten geförderten Wohnungen von 2016 bis 2018 mit Mietpreis- und Belegungsbindung: Neubau: 9 611, Modernisierung: 2 711, Ankauf von Belegungsbindungen: 343. 12. Welche Eigentumsprogramme werden innerhalb der sozialen Wohnraumförderung angeboten? Zusammenfassung der Programmziele, Zugangsbedingungen (Einkommensgrenzen, gegebenenfalls weitere) und Konditionen. 13. Welche Art(en) von Eigentumsmaßnahmen werden innerhalb der sozialen Wohnraumförderung gefördert? Wenn möglich Untersetzung der Eigentumsmaßnahmen nach Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern . Siehe Antwort zu 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16907 7 14. Wie verteilen sich die Bewilligungen von Eigentumsmaßnahmen innerhalb der sozialen Wohnraumförderung räumlich (bitte nach Bezirken, sowie den Stadtteilen aufgliedern, ist eventuell eine kartographische Darstellung vorliegend)? Die Frage ist in der aufgrund der anstehenden Osterfeiertage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu beantworten. 15. Gibt es Programme zur Förderung der Wohneigentumsbildung, die nicht unter die soziale Wohnraumförderung fallen? Falls ja, charakterisieren sie diese Programme in qualitativer und quantitativer Hinsicht? Hamburger Gründachförderung Hamburg-Kredit Global Wohnimmobilien IFB-Ergänzungsdarlehen IFB-Konstantdarlehen IFB-Modernisierungsdarlehen IFB-WEGfinanz Wärmeschutz im Gebäudebestand Charakterisierungen der jeweiligen Programme geben die entsprechenden Förderrichtlinien , siehe www.ifbhh.de/downloads/download-foerderrichtlinien/. 16. Gibt es ein Landesbürgschaftsprogramm? Wenn ja, wie sind die Zugangsbedingungen und Konditionen? Wie hat sich das Zusagevolumen in den letzten Jahren entwickelt? Wie haben sich die Inanspruchnahmen des jeweiligen Landes aus den Bürgschaften entwickelt? Ja, IFB fördert in Einzelfällen Maßnahmen auch dann mit Darlehen, wenn diese nicht banküblich gesichert werden können. Hierzu übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Ausfallbürgschaften gegenüber der IFB zur Darlehensabsicherung nach Maßgabe einer Bürgschaftsrichtlinie in Verbindung mit dem Beschluss der Bürgerschaft über die Feststellung des Haushaltsplans für das jeweilige Haushaltsjahr. Die Gewährung der Bürgschaften soll besondere Wohnraumförderungsmaßnahmen und Quartiersentwicklungen ermöglichen. Bürgschaften gegenüber der IFB können vor allem übernommen werden für von ihr gewährte Darlehen: a) für den Wohnungsbau; b) für Maßnahmen zur Modernisierung und für die durch die Modernisierung verursachten Instandsetzungen; c) für den Erwerb bestehenden Wohnraums. Die Summe der in diesem Programm durch die FHH übernommenen Bürgschaften hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2016: rund 159,5 Millionen Euro, 2017: rund 67,4 Millionen Euro, 2018: rund 14,3 Millionen Euro. Länder können dieses Programm nicht in Anspruch nehmen.