BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16909 21. Wahlperiode 23.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 16.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Umbau der JVA Glasmoor – Kostensteigerungen und Planungen ohne Küche? Die JVA Glasmoor ist seit Jahren nahezu voll belegt. Daher bewilligte die Bürgerschaft im Jahr 2013 rund 17 Millionen Euro. Mittlerweile sind die Investitionskosten auf 33 Millionen angestiegen. Durch Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten wurden Schäden am Außenmauerwerk festgestellt. Eine Küchenplanung sei nicht mehr möglich. Derzeit ist eine entkernte Küche außer Betrieb. Die Versorgung der JVA Glasmoor wird aktuell durch externe Betriebe durchgeführt. Zudem soll auch eine zahnärztliche Versorgung nicht mehr ausreichend gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung von Gefangenen dar. Aus diesem Grund sehen die Hamburgischen Vollzugsgesetze das Instrument der Vollzugslockerungen vor. Eine Verlegung in den offenen Vollzug bedeutet die höchste Stufe der Lockerungen. Gefangene im offenen Vollzug gehen tagsüber in aller Regel einer Tätigkeit außerhalb der Anstalt nach und kehren erst nach Feierabend in die Anstalt zurück. Dementsprechend nehmen sie ihr Mittagessen regelmäßig nicht in der Anstalt ein. Anstalten des offenen Vollzugs haben wegen dieser Besonderheiten grundsätzlich einen anderen Bedarf an Infrastrukturen als Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Glasmoor mit dem Neubau von Haus III und der Sanierung von Haus I hat dem Rechnung zu tragen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu dem derzeitigen Umbau der JVA Glasmoor? a. Gibt es Abweichungen zu bisherigen Planungen? b. Wenn ja, welche und warum? 2. Wie soll die JVA Glasmoor ausgebaut und geplant werden, ohne eine Küche in der JVA? Siehe Drs. 21/16480. 3. Unter welchen Voraussetzungen soll mittelfristig eine Versorgung der Mitarbeiter und der Inhaftierten der JVA Glasmoor sichergestellt werden, wenn die Küche außer Betrieb bleibt? Welche Probleme wird es geben? Drucksache 21/16909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Versorgung von Gefangenen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist derzeit und zukünftig durch Anlieferung von warmen Speisen sichergestellt. 4. In welchem Zeitraum ist eine Inbetriebnahme der Küche geplant? Siehe Drs. 21/16480. 5. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert der Senat, um eine Versorgung durch externe Dienstleister zu gewährleisten? Inwieweit hat der Senat einen gegebenenfalls notwendigen Wechsel der externen Dienstleister eingeplant? Es wird nicht mit Mehrkosten gerechnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/16480. 6. Wohin fließen die finanziellen Mittel der Investitionskosten, die für einen Küchenbereich eingeplant waren, den es nun nicht gibt? Es ist die Herrichtung des Küchenbereichs unter anderem für die Zubereitung von Kaltverpflegung vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16480. 7. Hat sich die zuständige Behörde mit JVAs in anderen Bundesländern ausgetauscht, die eine Küchenversorgung durch externe Dienstleister gewährleisten? Wenn nein, warum nicht? 8. Kennt der Senat JVAs, die durch externe Unternehmen eine Küchenversorgung sicherstellen? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Hamburg kann auf eigene, positive Erfahrungswerte zurückgreifen. Die Versorgung in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg erfolgt durch die JVA Fuhlsbüttel. Ihre Außenstelle in Bergedorf wird wochentags durch die JVA Billwerder und am Wochenende durch einen externen Dienstleister, die Johanniter Unfallhilfe e.V., versorgt. 9. Welche weiteren Probleme gibt es derzeit in der JVA Glasmoor? a. Inwieweit kann derzeit keine zahnärztliche Versorgung in der JVA Glasmoor sichergestellt werden? b. Fehlt es an einem entsprechenden Zahnarztstuhl? Wenn ja, seit wann und warum? c. Was wird vonseiten des Senats unternommen, um eine zahnärztliche Versorgung in der JVA zu gewährleisten? d. Werden Patienten zu Zahnärzten in der Umgebung transportiert? Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten werden deshalb eingeplant? Die zahnärztliche Versorgung in der JVA Glasmoor ist sichergestellt. Es besteht ein Dienstleistungsvertrag mit einer externen Zahnarztpraxis, die einmal pro Woche in der JVA Glasmoor tätig wird. Darüber hinaus werden bei Bedarf Gefangene in anderen Anstalten zahnärztlich versorgt. In zahnmedizinischen Notfällen erfolgt eine Vorstellung im Bundeswehr-Krankenhaus.