BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16912 21. Wahlperiode 23.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 17.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Kategorisierung der Straftaten in der PMK zum Thema „Antisemitismus “ für das 1. Quartal 2019 Zu der Einsicht, dass antisemitische Angriffe von Muslimen auf Juden keine bloßen „Einzelfälle“ mehr sind, sondern dass der Islamismus für Juden eine größere Gefahr als der Rechtsextremismus und Linksextremismus darstellt, kommt mittlerweile auch der Verfassungsschutz in einer aktuellen Broschüre mit dem Titel1: „Antisemitismus im Islamismus“. Man denke an den Vorfall aus Berlin, als ein Kippa tragender Israeli am Prenzlauer Berg von dem Geflüchteten syrisch-palästinensischer Herkunft Knaan Al S. bedroht und mit einem Gürtel angegriffen und verletzt wurde.2 Die PMK-Antisemitismus gliedert sich in die Kategorien „PMK-rechts“, „PMKlinks “, „PMK-sonstige“, „PMK-ausländische Ideologie“ und „PMK-ausländische Religion“. Derartige Tatbestände werden jedoch nicht in der Statistik für Politisch motivierte Kriminalität – (PMK) korrekt abgebildet, sondern nicht selten fälschlicherweise in der „PMK-rechts“ zugeordnet. Darauf weist auch der Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus 3 hin: „Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten werden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich PMK-Rechts zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (z.B. nur der Schriftzug »Juden raus«) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind. Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis.“ In der Antwort zur Drs. 21/140214 werden für das Jahr 2018 insgesamt 78 antisemitische Straftaten genannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat zu den erfragten Sachverhalten zuletzt mit Drs. 21/13537 und 21/14020 geantwortet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 https://www.verfassungsschutz.de/embed/broschuere-2019-03-antisemitismus-imislamismus .pdf. 2 https://www.bild.de/regional/berlin/antisemitismus/anklage-gegen-berliner-antisemit- 55739650.bild.html. 3 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811970.pdf, Seite 34. 4 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/65484/kostenentwicklung_des_ schutzes_juedischer_einrichtungen_in_hamburg_iv.pdf. Drucksache 21/16912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele antisemitische Straftaten sind in Hamburg für das 1. Quartal 2019 in der PMK zum Thema „Antisemitismus“ gemeldet worden? Bitte nach den Kategorien „links“, „rechts“, „sonstige/nicht zuzuordnen“, „ausländische Ideologie“ und „religiöse Ideologie“ aufschlüsseln. a. Wie viele davon wurden als „PMK-links“ erfasst? b. Wie viele davon wurden als „PMK-rechts“ erfasst? c. Wie viele davon wurden als „PMK – sonstige/nicht zuzuordnen“ erfasst? d. Wie viele davon wurden als „PMK – ausländische Ideologie“ erfasst? e. Wie viele davon wurden als „PMK – religiöse Ideologie“ erfasst? Im 1. Quartal 2019 wurden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) PMK sieben antisemitische Straftaten registriert, die derzeit (Stand 18.04.2019) sämtlich der PMKrechts zugeordnet sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2. Wie oft sind die Ermittlungen eingestellt worden? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln. Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft in allen der in der Antwort zu 1. genannten sieben Fälle eingestellt. 3. Der Senat schreibt, dass „das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen einer Sonderauswertung derzeit rd. 1500 antisemitische Straftaten aus 2017“ neu überprüft, um eine Verzerrung der Statistik der auszuschließen . Sind die 44 Fälle aus Hamburg für 2017 mittlerweile neu aus- und bewertet worden? Falls ja, hat sich eine Veränderung der Einordnung in PMK zum Thema „Antisemitismus“ ergeben? Im Rahmen der in Drs. 21/13537 und 21/14020 genannten Sonderauswertung meldete das Bundeskriminalamt (BKA) der Polizei Hamburg von den im Jahr 2017 erfassten 44 bekannt gewordenen Fällen antisemitischer Straftaten 25 Fälle (Stand: Januar 2019) mit der Bitte um Überprüfung der Zuordnung. Im Ergebnis einer Einzelfallprüfung sind in 24 Fällen Veränderungen bei der Zuordnung vorgenommen worden. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: Anzahl Zuordnung Themenfeld vor Überprüfung Zuordnung Themenfeld nach Überprüfung 16 PMK – nicht zuzuordnen PMK – religiöse Ideologie 6 PMK – nicht zuzuordnen PMK – rechts 1 PMK – rechts PMK – ausländische Ideologie 1 PMK – links PMK – religiöse Ideologie