BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16918 21. Wahlperiode 26.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Korruption in der Hamburger Verwaltung (II) Der Senat hatte in Drs. 21/16789 die Fälle aufgeführt, in denen das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) gegen Beschäftigte der Hamburger Verwaltung wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme, der Bestechlichkeit und der Untreue in den Jahren 2015 bis 2019 ermittelt hat. Auffällig war hierbei insbesondere die mit 464 Einzelstraftaten besonders hohe Zahl der Fälle beim Vorwurf der Vorteilsannahme im Jahr 2016. Diese resultierten gemäß Erläuterung aus zwei Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger aus mehreren Ländern und dem Bund. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen beziehungsweise Einzeltaten eines Verdachts auf Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Untreue hat das DIE jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 ermittelt? (Bitte analog zu Drs. 21/16789 jahresweise nach Art der Verdachtsfälle differenziert auflisten.) Aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen liegen für die Jahre 2009 bis 2013 keine Daten mehr vor. Im Jahr 2014 gab es drei Fälle der Vorteilsannahme, 17 Fälle der Bestechlichkeit, einen Fall des besonders schweren Falles der Bestechlichkeit und sieben Fälle der Untreue. 2. Wie viele der eingangs genannten 464 Fälle wegen des Verdachts der Vorteilsannahme aus dem Jahr 2016 entfallen jeweils auf die zwei genannten Ermittlungsverfahren? Auf die beiden Ermittlungsverfahren entfallen je 359 und 105 Einzeltaten. a. Gegen wie viele Beschuldigte richteten beziehungsweise richten sich die Ermittlungen dabei? Die Ermittlungen richteten sich gegen 143 Amtsträger aus Hamburg, Norddeutschland und von Bundesbehörden. b. Wie viele Fälle mündeten bislang in entsprechenden Anklagen durch die Staatsanwaltschaft gegen wie viele Beschuldigte? Es sind noch nicht alle Einzeltaten vollständig im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg erfasst. Ein Teil der erfassten Verfahren wurde an Staatsanwaltschaften anderer Länder abgegeben. Über den Ausgang hat die zuständige Behörde keine Kenntnis. Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten und in MESTA erfassten Verfahren ergab bislang keine Anklage. Drucksache 21/16918 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was ist der konkrete Hintergrund des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme in den genannten zwei Ermittlungsverfahren in einer derart hohen Anzahl von Fällen? In welchem Zusammenhang mit welchen Ereignissen oder Vorgängen stehen sie? Die 464 Fälle der Vorteilsannahme in 2016 ergaben sich aus zwei Verfahren gegen zwei privatwirtschaftliche Unternehmen, in denen gegenüber Amtsträgern aus Hamburg , Norddeutschland und von Bundesbehörden der Verdacht besteht, von den Unternehmen zum Teil über mehrere Jahre wiederholt Vorteile gemäß § 331 StGB angenommen haben. Von weiteren Angaben sieht der Senat ab, um den Erfolg laufender Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. 4. Bemerkenswert ist ebenfalls die – gemessen an anderen Jahren – mit 69 Fällen im Jahr 2018 ungewöhnlich hohe Zahl der Ermittlungsfälle wegen des Verdachts der Untreue. a. Inwieweit stehen wie viele dieser Fälle im Zusammenhang mit der „Rolling-Stones-Karten-Affäre“? Keine. b. Welche anderen konkreten Anlässe haben ansonsten zu der relativ hohen Zahl der Fälle von Verdacht auf Untreue geführt? c. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die Ermittlungen? Um den Ermittlungserfolg laufender Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden, sieht der Senat von einer Beantwortung der Frage ab.