BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16931 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewalt gegen Vertreter des Studierendenparlaments – Warum schweigt die Universitätsleitung? Im Oktober 2017 kam es zu einem gewalttätigen Übergriff auf ein Mitglied des Studierendenparlaments der Universität Hamburg. Sowohl die Universitätsleitung als auch die Wissenschaftsbehörde lassen trotz mehrfacher Nachfrage unbeantwortet, welche Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen wurden , um ähnliche Übergriffe in Zukunft zu verhindern. Dabei hilft auch der Verweis des Senats in Drs. 21/15644 auf Drs. 21/10878 nicht, da bereits in der älteren Drucksache keine Detailfragen beantwortet werden. Diese Intransparenz von Universitätsleitung und Senat machen eine erneute Nachfrage notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche gewalttätigen Übergriffe gegen Studenten oder Angestellte der Universität Hamburg sind der Universitätsleitung im Zeitraum 2011 – 2019 bekannt? Wie wurde in solchen Fällen vorgegangen? 2. Führt die Universität eine Statistik zu Gewalttaten gegen Angehörige auf ihrem Gelände beziehungsweise in ihren Gebäuden? Wenn nein, warum nicht? Die Angaben zu gewalttätigen Übergriffen gegen Beschäftigte werden jährlich seitens der UHH erhoben und an das Personalamt gemeldet. Bezüglich der genauen Angaben zu den Arten der Übergriffe wird auf die Drs. 20/2860, 20/12511, 21/9481 und 21/16594 verwiesen. Gewalttätige Übergriffe gegen Studierende (innerhalb und außerhalb der Universität) werden der Universität nicht systematisch gemeldet und somit auch nicht erfasst. 3. An welche universitäre Stelle können sich Opfer von Gewalttaten, die auf dem Gelände der Universität Hamburg vorfallen, konkret wenden? Erhalten Studenten und Mitarbeiter darüber regelmäßig Informationen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Stabsstelle Konfliktprävention und -beratung ist die zentrale Anlaufstelle bei Konflikten von Beschäftigten. Sie bietet vertrauliche Beratung sowie Unterstützung durch Mediatorinnen und Mediatoren an. Darüber hinaus gibt es im Fachbereich Theologie eine studentische Initiative, deren Mitglieder eine Ausbildung zur Mediatorin und zum Mediator absolviert haben. Diese Initiative wird vom KNU (Kompetenzzentrum nach- Drucksache 21/16931 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 haltige Universität) unterstützt. Angeboten wird ein niederschwelliger und kostenloser Service zur Konfliktberatung und Mediation. 4. Warum hat die Universitätsleitung im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aus dem Herbst 2017 aufgenommen beziehungsweise gab es mittlerweile eine Kontaktaufnahme der Universitätsleitung mit dem Opfer der Gewalttat? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 5. Hat die Universitätsleitung nach dem Polizeieinsatz auf dem eigenen Gelände eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 6. Haben Wissenschaftsbehörde und Universitätsleitung mittlerweile einen Austausch über den schockierenden Vorgang geführt? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 7. Was wird die Wissenschaftsbehörde zukünftig unternehmen, um Gewalt gegen Studenten an den Hamburger Hochschulen zu unterbinden beziehungsweise was sind die Konsequenzen aus dem Vorfall und den bisherigen polizeilichen Ermittlungen und Erkenntnissen? Die Untersuchung des Vorfalls lag in der Hand der zuständigen Strafverfolgungsbehörden . Im Übrigen siehe Drs. 21/10878. 8. Was wird die Leitung der Universität Hamburg zukünftig unternehmen, um ihre Studenten und Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeiten auf dem Gelände beziehungsweise in den Gebäuden der Universität vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen beziehungsweise was sind die Konsequenzen aus dem Vorfall und den bisherigen polizeilichen Ermittlungen und Erkenntnissen? Wie in Drs. 21/10878 ausgeführt, sind auf dem Gelände der UHH größere Gebäude mit Pförtnerdiensten versehen, die im Gefahrenfall in der Lage sind, ihrerseits die Polizei zu verständigen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefährdung der Sicherheit der Studierenden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergreift die Universitätsleitung geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich in Abstimmung mit der Polizei. Die UHH ist eine urbane Universität mit einer lockeren Campusstruktur, die keine restriktive Zutrittskontrolle ermöglicht. Diese kann gemäß dem Leitbild der UHH als „Tor zur Welt der Wissenschaft“ auch nicht beabsichtigt sein.