BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16934 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Geschlossene Unterbringung für intensivpädagogisch zu betreuende Jugendliche – Wie ist der Sachstand? Nachdem im Jahre 2013 die Einrichtungen der Haasenburg GmbH in Brandenburg aufgrund untragbarer Zustände dauerhaft geschlossen wurden, plante der Senat die Schaffung einer geschlossen Unterbringung (GU) für hamburgische Jugendliche, vergleiche Drs. 20/10535, 20/11282, 20/12994, 20/13149, 21/157, 21/3530, 21/4424, 21/4535. Seitdem sind fast sechs Jahre vergangen, in denen verschiedene Konzepte und eine Kooperation mit Bremen zur Errichtung einer intensivpädagogischen Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen JVA Blockland geprüft wurden; diese scheiterte bereits 2017. Trotz großer Ankündigungen, ist jedoch nicht viel passiert. Zwar wurde 2014 eine Hamburger Betreibergesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH gegründet, an der die Freie und Hansestadt Hamburg mit 10 Prozent beteiligt ist, aber es bleibt weiterhin unklar, ob eine GU für Jugendliche entweder als eigenes Hamburger Projekt oder in Kooperation mit einem anderen Bundesland realisiert werden soll. Laut Drs. 21/8343 hält der Senat weiterhin an einer geschlossenen Einrichtung fest, „da weiterhin ein entsprechender Bedarf für eine geringe Zahl von Minderjährigen, die mit offenen Maßnahmen nicht mehr erreichbar sind, besteht“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden seit 2017 Gespräche mit anderen Bundesländern zur Schaffung einer GU geführt? Falls ja, wann und mit wem? Nein. 2. In Drs. 21/14427 heißt es: „Im Übrigen ist die Leistungsphase 2 (§ 34 HOAI) abgeschlossen.“ Welches Ergebnis hat die Prüfung ergeben? a. In welcher Leistungsphase befindet man sich aktuell? b. Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen? Siehe Drs. 21/14427. Der Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung steht noch nicht fest. 3. Wie viele Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB wurden seit 2017 jährlich bis heute jeweils von Hamburger Familiengerichten erteilt? Keine. Drucksache 21/16934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Für wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche insgesamt liegen aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vor? Siehe Drs. 21/14427. 5. Wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche, für die aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vorliegen, können aufgrund fehlender Plätze in Einrichtungen anderer Bundesländer derzeit nicht untergebracht werden? Wo befinden sich diese Kinder und Jugendlichen zurzeit? 6. In den Drs. 21/4535 und 21/8362 gab die zuständige Behörde an, dass sie für 2016 und die Folgejahre von einem Platzbedarf von circa zehn bis zwölf Neuaufnahmen pro Jahr ausginge. Hält sie an dieser Einschätzung fest? Falls nein, weshalb nicht? Siehe Drs. 21/14427. Bei einem Beschluss auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB setzen die zuständigen Familiengerichte den Nachweis eines Unterbringungsplatzes voraus.