BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1694 21. Wahlperiode 29.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 23.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bauwagenplätze (2) Vor einigen Jahren wurde in Hamburg intensiv über die Einrichtung sogenannter Bauwagenplätze diskutiert (Drs. 20/85, 20/109, 20/411, 20/527, 20/529, 20/1767, 20/1430). Insbesondere die Gruppen Zomia und Bambule waren seinerzeit in der Presse bekannte Zusammenschlüsse von Bauwagenbenutzern . Aufgrund der derzeitigen massiven Engpässe in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und der Zentralen Erstaufnahme von Asylbewerbern sollte die befristete Unterbringungsmöglichkeit in Wohnwagen (respektive Bauwagen) neu bewertet werden. Aus den Antworten zu Drs. 21/1438 ergeben sich weitere Klärungsbedarfe. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie groß (in Quadratmetern) sind die in Hamburg vorhandenen Bauwagenplätze jeweils? Bitte einzeln aufführen. Bezirk Fläche Flächengröße in m² Altona Max-Brauer-Allee 220, Flurstück 775, 1932, Gemarkung Altona-Nord 2.018 Altona Gaußstraße 79, Flurstück 4064, Gemarkung Ottensen 4.969 Altona Rondenbarg 22, Flurstück 5067, Gemarkung Ottensen 5.067 Altona Schulgartenweg 2, Flurstück 4245, Gemarkung Bahrenfeld 530 HamburgNord Hebebrandstraße , Flurstück 1591-1, Gemarkung Alsterdorf 3.840 2. Welche Einnahmen hat die Stadt in den Jahren 2010 – 2015 insgesamt pro Jahr aus der Verpachtung der Bauwagenplätze erzielt? Siehe Drs. 21/1438. 3. Ist es korrekt, dass es sich bei einer der genannten Flächen (Falkensteiner Ufer 101) um einen öffentlichen Campingplatz handelt? Ja. 4. Da gemäß Drs. 21/1438 die zuständige Behörde die Erfahrungen mit den Bauwagenplätzen positiv bewertet, wird über eine zeitweilige Unter- Drucksache 21/1694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bringung von Obdach suchenden Personen in Wohnwagen auf entsprechenden Flächen, zum Beispiel Campingplätzen, nachgedacht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/1438. 5. Wie bewerten der Senat respektive die zuständige Behörde die Unterbringung in Wohnwagen/Bauwagen im Vergleich zur Unterbringung in Großzelten? Soweit derzeit Flüchtlinge in Zelten untergebracht werden, handelt es sich um vorübergehende Notmaßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Der Senat hat sich mit dieser Frage nicht befasst.