BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16942 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen in Hamburg Seit Jahren sinkt die Zahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Bundesrepublik. Wurden bundesweit im Jahr 2000 noch 136 Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt, waren es im Jahr 2018 nur noch 26. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert seit Langem eine Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Eine erste Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber im Jahr 2014 hat nicht zu vermehrten Anträgen geführt. In Hamburg ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung regionaler Tarifverträge zuständig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat setzt sich für eine Stärkung der Sozialpartnerschaft und Tarifbindung ein. Die zuständige Behörde plant in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit der Hansestadt Bremen zur Verbesserung der Tarifbindung und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages gab es in den Jahren 2000 bis 2018 in Hamburg, wie viele mündeten in eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung und wie viele wurden abgelehnt? Bitte nach eingegangenen Anträgen ausweisen sowie, ob es zu einem Erlass, einer Ablehnung oder einer Rücknahme des Antrages gekommen ist. 2. Für welche konkreten Tarifverträge wurden in den Jahren 2008 – 2018 jeweils Allgemeinverbindlichkeitserklärungen beantragt und wie wurden diese Anträge beschieden? Die elektronische Erfassung der Anträge auf regionale Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen erfolgt für Hamburg seit dem Jahr 2007. Eine händische Auswertung von circa 100 Akten für frühere Zeiträume ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Seit 2007 wurden folgende Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt und vom Tarifausschuss beschlossen: Gewerbe Tarifart Verhandelt am Allgemeinverbindlich - erklärung Veröffentlichtung im Bundesanzeiger Wach- u. Sicherheitsgewerbe Manteltarifvertrag v. 18.08.2006 22.02.2007 ja 24.03.07 Lohntarifvertrag v. 18.08.2006 ja Drucksache 21/16942 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gewerbe Tarifart Verhandelt am Allgemeinverbindlich - erklärung Veröffentlichtung im Bundesanzeiger Omnibusgewerbe Manteltarifvertrag v. 15.11.2006 05.04.2007 abgelehnt 09.05.07 Lohntarifvertrag v. 15.11.2006 abgelehnt Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrag v. 01.08.2008 22.04.2009 ja 28.05.09 Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrag v. 03.06.2010 10.01.2011 ja 01.01.2011 Bäckerhandwerk Lohntarifvertrag v. 16.08.2010 21.02.2011 ja 01.03.11 Manteltarifvertrag v. 16.09.2005 Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrag v. 11.01.2012 21.08.2012 ja 25.09.2012 Bäckerhandwerk Lohn- und Gehaltstarif v. 02.05.2013 04.11.2013 ja 04.12.2013 Bodenverkehrsdienstleister Tarifvertrag v. 01.01.2013 u. Änderungstarifvertrag v. 25.11.13 10.04.2015 abgelehnt 15.04.2014 Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrags v. 24.01.2014 16.05.2014 ja 04.06.2014 Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrags v. 11.02.2015 24.08.2015 ja 26.08.2015 Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrags v. 15.12.2016 14.06.2017 ja 03.07.2017 Wach- und Sicherheitsgewerbe Lohntarifvertrags v. 15.01.2019 Antrag wurde gestellt. 3. Wer hat im Falle der Ablehnung des Antrags (gemäß Frage 2.) im Tarifausschuss jeweils gegen die Allgemeinverbindlichkeit gestimmt? 4. Welche Tarifverträge sind derzeit in Hamburg durch die Behörde für Allgemeinverbindlich erklärt worden und bis wann läuft diese Erklärung jeweils? 5. Wie viele Arbeitnehmer/-innen arbeiten in den Branchen, in deren Tarifverträge durch die BASFI für allgemeinverbindlich erklärt wurden? Siehe Drs. 21/12045. Darüber hinaus liegt aktuell ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung für den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vom 15. Januar 2019 (außer § 7 Ziffer 3 einschließlich Protokollnotizen 1 und 2) rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 vor. Nach Angaben der Antragssteller waren gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Gruppe der Privaten Wach- und Sicherheitsdienste am 30. Juni 2018 insgesamt 6 500 Personen sozialversicherungspflichtig und 1 780 Personen geringfügig beschäftigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16942 3 Die Beschlüsse des Tarifausschusses werden schriftlich niedergelegt und von den Mitgliedern unterzeichnet, die bei dem Beschluss mitgewirkt haben. Eine Dokumentation des Abstimmungsverhaltens einzelner Mitglieder erfolgt nicht.