BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16944 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Perspektiven für hafennahe Logistikflächen – Erweiterung in Altenwerder West? (II) Die Hafenplanungsverordnung Altenwerder West zur Überführung des Areals in das Hafennutzungsgebiet soll im Mai 2016 beschlossen worden sein. Es handelt sich um ein rund 44 Hektar großes Gebiet. Geplant ist die Ansiedlung von Hafenlogistikbetrieben, die insbesondere große zusammenhängende Flächen und die Nähe zu den Umschlagsanlagen des Köhlbrands benötigen .1 Die Umweltverbände beklagen die erlassene Hafenplanungsverordnung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Bis zu welchem Zeitraum soll die Fläche Altenwerder West entwickelt werden? Der derzeitige Rahmenterminplan sieht eine sukzessive Bereitstellung von Flächen frühestens ab dem Jahr 2024 vor. 2. Auf welchem Stand sind die notwendigen Arbeiten, um die Fläche zu entwickeln? Es wurden noch keine Baumaßnahmen zur Flächenentwicklung durchführt. Die HPA hat im Februar und März Baugrunderkundungen auf der Fläche Altenwerder West durchgeführt. a. Welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum umgesetzt werden ? Der Erdbau, der Bau von Anlagen der Wasserwirtschaft sowie der Straßenbau sollen frühestens ab dem Jahr 2022 umgesetzt werden und würden voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen. b. Auf welchem Stand sind Planung und Bau der Straßen- und Leitungsinfrastruktur ? Stand der Planung ist die sogenannte Vorplanung. Bislang gibt es keine Baumaßnahmen . c. Wie weit ist die Herrichtung von Flächenteilen für die Ansiedlung von Logistikunternehmen? 1 Vergleiche Drs. 21/12060 vom 16.02.2018, Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien „Flächenentwicklung im Hafen – Aktueller Stand“. Drucksache 21/16944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wurden keine Flächenherrichtungen durchgeführt. d. Welche Abweichungen gibt es von den bisherigen Planungen? Keine. 3. Mit welchen Kosten für die Flächenentwicklung rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Aufgrund des frühen Planungsstadiums liegen noch keine ausreichend verlässlichen Kostenermittlungen vor. 4. Wann rechnet der Senat mit einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung zur Hafenplanungsverordnung Altenwerder West? Es ist derzeit nicht absehbar, wann eine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegt, da bisher noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt wurde. 5. Warum wurden trotz laufender Klage gegen die Hafenplanungsverordnung Altenwerder West Rodungen auf den Vollhöfner Weiden angeordnet ? Inwieweit kann diese Maßnahme das weitere Verfahren beeinträchtigen ? Es hat keine Rodungen gegeben. Für Bodenerkundungen wurde ein Baum gefällt. Außerdem erfolgten teilweise Gehölzrückschnitte. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Bodenerkundungen das weitere (gerichtliche) Verfahren beeinträchtigen könnten. Das laufende Klageverfahren gegen die Hafenplanungsverordnung Altenwerder West hat keinen Einfluss auf deren Wirksamkeit. Überdies kann die HPA auch unabhängig von der Hafenplanungsverordnung im Interesse der Hafenentwicklung als Flächeneigentümerin vorbereitende Baugrunderkundungen durchführen. 6. Welche Auflagen gibt es im Bereich Lärmschutz für den Betrieb der Fläche ? Siehe Hafenplanungsverordnung (https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/ user_upload/Verordnung_ueber_Hafenplanungsverordnungen_in_ Altenwerder_West.pdf). a. Wie nah ist die nächstgelegene Wohnbebauung zum Grundstück? Siehe Drs. 21/4323. b. Welche Maßnahmen zum Lärmschutz sind bisher umgesetzt worden ? Siehe Drs. 21/4323. Darüber hinaus wurden bisher keine Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt, da bislang keine baulichen Maßnahmen erfolgt sind. 7. Welche Nutzungsbeschränkungen des Plangebietes führten zur Errichtung von Grünzonen (bitte in Hektar angeben)? Wie viel Hektar Flächenanteil verbleibt dann noch als Nutzungszonen für Unternehmensansiedlungen ? Die Hafenplanungsverordnung weist Grünzonen mit einer Gesamtfläche von circa 8,5 ha aus. Nach Abzug von Erschließungsflächen, wasserwirtschaftlichen Anlagen und weiteren Grünflächen verbleiben circa 27 ha. nutzbare Fläche. 8. Wie viele Hafenerweiterungsflächen stehen derzeit nach der vorgenannten Maßnahme noch jeweils wo zur Verfügung? Siehe Drs. 21/4323.