BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16945 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Projekt Hammerbrooklyn – better together? (II) Mit dem Projekt „Hammerbrooklyn.DigitalCampus“ soll im Stadtteil Hammerbrook ein Entwicklungszentrum für Stadtplaner und Dienstleister entstehen, um die Metropole der Zukunft zu entwerfen. Im März 2018 schloss die Freie und Hansestadt Hamburg einen Erbbaurechtsvertrag zur Realisierung des Digitalen Campus mit der Hammerbrooklyn Immobilien GmbH (HIG) ab. Fristen für Baubeginn und Baufertigstellung wurden vereinbart und die HIG ist zur Bebauung des gesamten Grundstücks verpflichtet mit einer Investitionsverpflichtung von über 150 Millionen Euro.1 Das HWWI begleitet das Projekt nicht mehr als wissenschaftlicher Partner. Im Sinne des Digitalstandortes ist eine enge Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung aber notwendig und sinnvoll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hammerbrooklyn Immobilien GmbH (HIG) wie folgt: 1. Wie ist nach Kenntnis der Freien und Hansestadt Hamburg der aktuelle Stand des Projektes Hammerbrooklyn? Die Arbeiten für die Errichtung des Digital Pavillons gehen nach Auskunft der HIG voran; seine Fertigstellung und Eröffnung sei für Anfang 2020 geplant. Im Frühjahr dieses Jahres solle bereits der Betrieb des DigitalCampus in der sogenannten Hammerbrooklyn .Box aufgenommen werden. Die Errichtung des Solution-Buildings sei für 2020/2021 vorgesehen. 2. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um die Parteien zu einer gemeinsamen Lösung zu bewegen und die Differenzen aus dem Weg zu räumen? a. Wann hat der Senat Gespräche mit welcher Partei und mit welchem Ergebnis geführt? b. Was hat der Senat konkret unternommen, um das HWWI in das Projekt Hammerbrooklyn zurückzugewinnen und aus welchen Gründen ist dies bisher gescheitert? c. Welche Lösung favorisiert der Senat aus welchen Gründen, um eine Realisierung des Projektes ohne weitere Verzögerungen zu gewährleisten ? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15461 vom 11.12.2018. Drucksache 21/16945 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben mit der in der Drs. 21/15461 beschriebenen Zielsetzung in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten einschließlich des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) geführt, um eine gemeinsame Lösung zu finden. 3. Wird die Möglichkeit eines Stiftungsmodells für den Betrieb des Projektes weiterverfolgt? a. Wenn ja, wie ist dazu der aktuelle Stand? b. Wurden beziehungsweise werden dazu Gespräche mit welchen Akteuren geführt? Bitte gegebenenfalls die Ergebnisse der geführten Gespräche darstellen. c. Wenn nein, warum wird die Möglichkeit eines Stiftungsmodells nicht weiterverfolgt? Eine solche Lösung wird für den Betrieb des Pavillons bzw. vor dessen Inbetriebnahme der „Hammerbrooklyn Box“ weiter verfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Welche Fristen für Baubeginn und Baufertigstellung sind im Erbbaurechtsvertrag für die Verwirklichung und die Nutzung des Projektes „Hammerbrooklyn Digital Campus“ vereinbart worden? a. Können diese vereinbarten Fristen für Baubeginn und Baufertigstellung nach jetzigem Stand eingehalten werden? b. Wenn nein, warum nicht und welche Fristen werden nun den Planungen zugrunde gelegt? Siehe Drs. 21/15461. Nach jetzigem Stand des Baufortschritts und der Planung können die vereinbarten Fristen gemäß Auskunft der HIG eingehalten werden. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner davon ab, weitergehende Einzelheiten zu Vertragsinhalten zu veröffentlichen. 5. Welche weiteren Abweichungen gibt es von den ursprünglichen Planungen ? a. Gibt es gegebenenfalls Änderungen in der Beteiligungsstruktur? b. Wenn ja, welche und warum? Zurzeit gibt es keine Abweichungen von dem in den Drs. 21/14805, 21/15461 und 21/15553 beschriebenen Planungsstand. Im Ergebnis der in der Antwort zu 2. bis 2. c. erwähnten Gespräche sind Änderungen in der Beteiligungsstruktur zu erwarten, aber noch nicht abschließend vereinbart. 6. Inwieweit ändern sich gegebenenfalls die Bedingungen des Erbbaurechtsvertrages und die Ziele des Vertrages, weil das HWWI das Projekt nicht mehr begleitet? Es gibt keine Änderungen; zur Begleitung durch das HWWI siehe Antwort zu 2. bis 2. c. 7. Haben sich die konkreten Konditionen zur Nutzung des zentral gelegenen Grundstücks unter Berücksichtigung des Erbbaurechts geändert? Wenn ja, welche Änderungen und warum? Nein. 8. Bleibt es bei der geplanten Inbetriebnahme des Projekts Hammerbrooklyn für Ende 2019? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1. 9. Wer beziehungsweise welcher Akteur betreibt inhaltlich den geplanten Campus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16945 3 a. Bleibt es bei der Hammerbrooklyn Immobilien GmbH als Betreiber? b. Wird es dazu Abweichungen von den ursprünglichen Planungen geben? Wenn ja, welche und warum? Siehe Antworten zu 2. bis 2. c. und zu 5. bis 5. b. 10. Welche städtischen Gesellschaften haben bisher Interesse gezeigt, sich als Partner oder Mieter an dem Projekt zu beteiligen? Wie ist dazu der aktuelle Stand? Siehe Drs. 21/14805 und 21/15553.