BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16948 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Der Senat verweigert die Beantwortung der Fragen nach der Erfüllung der Schulwahlwünsche für das kommende Schuljahr 2019/2020 für den Jahrgang 5 von Eltern mit Kindern mit LSE Förderbedarf (Nachfrage zu Drs. 21/16800) Auch die Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf LSE (Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung) haben ein Wahlrecht auf eine Erstwunschschule nach Klasse 4 im Übergang zu einer weiterführenden Schule. Ob und in wie vielen Fällen genau dann der Erstwunsch schlussendlich nach den sogenannten bezirklichen Verteilerkonferenzen auch realisiert wird, und wie viele dieser Kinder eine andere Schule besuchen müssen, darauf verweigerte der Senat durchgängig die Beantwortung (siehe Drs. 21/16800). Dies ist absolut unverständlich und inakzeptabel, zumal diejenigen Eltern, deren Erstwunsch nicht erfüllt wurde, das Recht auf Widerspruch haben. Deren Anzahl muss also der Behörde bekannt sein, weil sie die betroffenen Eltern darüber schriftlich informieren müssen. Unter Federführung der ReBBZ läuft zum Ende der dritten Klassen das Feststellungsverfahren zur diagnostischen Klärung über die sonderpädagogische Förderdiagnose LSE. Auch diese Zahlen sind der Behörde bekannt, werden sie doch von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen übermittelt. Wenn die nachfolgenden Fragen erneut nicht beantwortet werden, werde ich mich mit einer Beschwerde an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft wegen der willkürlichen Einschränkung meiner Abgeordnetenrechte durch den Senat wenden. Ich frage den Senat: Die Schulorganisation ist ein Prozess, der sich in jedem Jahr über mehrere Wochen erstreckt. Ausgangspunkt sind die zum Stichtag vorliegenden Anmeldungen für die ersten und die fünften Klassen. Diese Anmeldungen münden nach einem komplexen Verteilungsprozess in Aufnahmen. In der Drs. 21/16800 wurden Fragen nach der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung beantwortet. Die mit dieser Drucksache gestellten Fragen 1., 2. und 4. beziehen sich nicht auf Aufnahmen, sondern auf Anmeldungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf LSE sind in den Stadtteilschulen im Bezirk Mitte zum kommenden Schuljahr für eine fünfte Klasse angemeldet worden? Drucksache 21/16948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte pro Stadtteilschule insgesamt nennen und für jede Stadtteilschule jeweils die Anzahl der fünften Klassen angeben. 2. Wie hoch war die LSE-Quote demnach für die unter 1. genannten Stadtteilschulen und ihre jeweiligen zukünftigen fünften Klassen? Bitte tabellarisch darstellen. Die Zahl der Anmeldungen lässt keine Rückschlüsse darüber zu, wie viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Daher kann aus den gelieferten Daten auch keine Quote für das künftige Schuljahr abgeleitet oder errechnet werden. Schulname Anmeldungen LSE Stichtag: 21. Februar 2019 geplante 5. Klassen nach Schulorganisation Stichtag: 28. März 2019 Brüder-Grimm-Schule 26 5 Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf 32 6* Schule auf der Veddel 9 2 Stadtteilschule Am Hafen 18 5 Stadtteilschule Finkenwerder 14 3 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 24 6 Stadtteilschule Horn 23 6 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 27 5 Stadtteilschule Öjendorf 19 4 Stadtteilschule Stübenhofer Weg 13 2 Stadtteilschule Wilhelmsburg 43 5 Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde zu den erfragten Stichtagen * Schulversuch: Eine Klasse mit Schülerinnen und Schülern, die aus den Klassen mit englisch -immersivem Unterricht der Elbinselschule kommen. 3. Wie vielen der unter 1. genannten Schülerinnen und Schülern wurde der Erstwunsch nach Ergebnis der bezirklichen Verteilerkonferenzen nicht erfüllt? 4. Wie hoch war die LSE-Quote demnach für die unter 1. genannten Stadtteilschulen und ihre jeweiligen zukünftigen fünften Klassen? Bitte in die Tabelle zu 2. einpflegen. 5. An welche Schulen sind die unter 3. genannten Schülerinnen und Schüler durch die zuständige Behörde verwiesen worden? Bitte jede einzelne weiterführende Schule unter Nennung des Bezirkes angeben. Zum Schuljahr 2018/2019 ist ein neues Schulverwaltungsmodul eingeführt worden, welches die bezirklichen Verteilungskonferenzen entbehrlich macht, vergleiche Drs. 21/12589. Listen und Berichtsfunktionen stehen in der Software nur insoweit zur Verfügung , als diese für die operative Arbeit erforderlich sind. Darüber hinausgehende, statistische Ad-hoc-Auswertungen werden von der Software nicht unterstützt. Für die Beantwortung dieser Frage müssten 14 358 Schülerdatensätze ausgewertet werden. Die Ausleitung des Zwischenergebnisses des Schülermerkmals sonderpädagogischer Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung mit einer Zuordnung zu einer als Erstwunsch genannten Schule kann nur händisch erfolgen. Diese Einzelfallarbeit kann im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. 6. Gab es bis zum Stichtag 30.4.2019 Widersprüche gegen die behördliche Ablehnung eines Erstwunsches? a. Wenn ja, wie viele Widersprüche liegen zum Stichtag vor und zu welchem genauen Termin antwortet die Behörde den Eltern? Die Widerspruchsfrist für Jahrgang 1 und VSK lief bis einschließlich 29. April 2019, die Widerspruchsfrist für Jahrgang 5 läuft bis einschließlich 6. Mai 2019. Der Rechtsabtei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16948 3 lung der für Bildung zuständigen Behörde liegen bis dato noch keine Widersprüche vor.