BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16953 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Förderung privater Wohnheime Nach den Angaben der Hamburgischen Investitions- und Förderbank bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.1 Dabei wird sowohl die Errichtung (Neubau) als auch die Änderung und Erweiterung von bestehendem Wohnraum gefördert.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das aktuelle Förderprogramm für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende startete mit den gegebenen Anforderungen und Konditionen mit der Förderrichtlinie 2012; ein Pilotprojekt wurde bereits 2011 bewilligt (Studierendenwohnheim Hammerbrookstraße des Studierendenwerks). Seitdem wurden nur noch kleinere Änderungen an der Förderrichtlinie vorgenommen (zum Beispiel die Erweiterung der anfänglich auf die Zielgruppe der Studierenden begrenzten Belegungsbindung um die Zielgruppe der Auszubildenden, regelmäßige Anhebung der pauschalierten Förderung aufgrund steigender Baukosten et cetera). Vorher gab es in der Geschichte der Hamburger Wohnraumförderung verschiedene andere Programme mit völlig anderer Struktur, die ganz oder teilweise dieselbe Zielgruppe bedienten (zum Beispiel eine „Wohnheimförderung“, die für Studierenden-, aber auch Seniorenheime mit Pflegebedarf eingesetzt werden konnte, und geförderte Studierendenheime ohne Mietpreisbindung). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) wie folgt: 1. Wie viele Anträge wurden seit Erlass der Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende auf Förderung gestellt? Die Anzahl der Anträge wird von der IFB nicht statistisch erfasst. 2. Wie viele der Anträge nach 1. wurden positiv beschieden? 15 Anträge wurden bewilligt. 3. Wie hoch ist das bisher abgerufene Fördervolumen? Der bewilligte Förderbarwert beträgt insgesamt 48 983 720 Euro. 1 https://www.ifbhh.de/fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/FoeRi_Neubau_ Wohnungen_Stud_Azubi.pdf. 2 https://www.ifbhh.de/wohnraum/mietwohnungen/neubau/wohnen-fuer-studierende-undauszubildende -neubau/. Drucksache 21/16953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Vorhaben im Sinne der Förderrichtlinie wurden bisher verwirklicht ? Bisher wurden zehn Vorhaben fertiggestellt. 5. Wie viele einzelne Wohneinheiten wurden bisher im Sinne der Förderrichtlinie gefördert? Es wurden 907 Wohnungen mit 2 021 Plätzen bewilligt. 6. Wie viele geförderte Wohneinheiten wurden bisher neu geschaffen? 7. Wie viele geförderte Wohneinheiten wurden geändert oder erweitert? Es wurden 645 Wohnungen mit 1 600 Plätzen fertiggestellt. Davon wurden 126 Wohnungen mit 632 Plätzen über die Förderung von Änderungen oder Erweiterungen fertiggestellt. 8. Wie viele verschiedene Bauträger haben bisher Förderung im Sinne der Förderrichtlinie beantragt? Es gab bisher elf verschiedene Fördernehmer. 9. Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Gesamtfördervolumen für Vorhaben gemäß der Förderrichtlinie? Die Förderung des Neubaus von Wohnungen für Studierende und Auszubildende erfolgt im Rahmen der Mittel für Neubau im 1. Förderweg. Das Programmvolumen für Neubau im 1. Förderweg beträgt in 2019 rund 161,52 Millionen Euro. Es sind darüber hinaus alle Programme der Hamburger Wohnraumförderung gegenseitig deckungsfähig (siehe Drs. 21/16076).