BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16954 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 23.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Fernsehturm als Tourismusmagnet wiederbeleben und nutzen (V) Nach den ersten erfreulichen Meldungen Ende 2016 hatte durch die Initiativbereitschaft von Hamburger Bundestagsabgeordneten (Rüdiger Kruse und Johannes Kahrs) der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 18,5 Millionen Euro für die Sanierung des Hamburger Fernsehturms genehmigt. Die gleiche Summe sollte als Kofinanzierung die Stadt Hamburg tragen. Der Senat bestätigte die finanzielle Unterstützung entsprechend in der CDU- Anfrage Drs. 21/8967. Viele Zeitungen wie „Die Bild“, „Das Abendblatt“, „Hamburger Morgenpost“ et cetera berichteten mehrfach darüber. Nachdem der ehemalige Staatsrat Christoph Krupp zwar anfänglich über den aktuellen Sachstand berichtete, hört man seit fast einem Jahr jedoch nichts mehr vonseiten des Senats. Auf der anderen Seite reißen aber die Meldungen über die Zeitungen nicht ab. Zur Frage nach einem möglichen Investor nannte die Presse bereits verschiedenste Namen: So zum Beispiel die TV- Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbh (den Betreiber des Berliner Fernsehturms), den Hamburger TV-Koch Timm Mälzer und erst kürzlich sogar der große Einzelhandelsunternehmensverbund EDEKA. Das CCH soll hierzu mehrfach Bedenken geäußert und dadurch die potenziellen Betreiber verschreckt haben. Das Verhandlungsgeschick des rotgrünen Senats erscheint vor diesem Hintergrund bedenklich. Es ist für ihn kein gutes Zeugnis, wenn nach zweieinhalb Jahren Verhandlungen mit mehreren Betreibern noch immer keinerlei Fortschritt vermeldet werden kann. Es bleibt daher fraglich, wie es mit den Planungen zur Wiedereröffnung des Fernsehturms weitergehen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zwischen dem Bund, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Eigentümerin des Heinrich-Hertz-Turms, der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG), wurde von Beginn an vereinbart, dass die DFMG 2018 ein EU-weites wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Investors und Betreibers beginnt. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Senat steht im laufenden Kontakt zur DFMG und dem Bund, um das Verfahren seitens der Stadt beziehungsweise der Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) zu unterstützen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12303, 21/8967, 21/7813, 21/5480 und 21/574. Darüber hinaus nimmt der Senat zu laufenden privatrechtlichen Auswahlverfahren Dritter in ständiger Praxis grundsätzlich nicht Stellung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16954 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche Bemühungen hat der Senat in den letzten zwei Jahren unternommen , um geeignete Betreiber zu finden? 2. Welche Personen, Unternehmen oder Betreibergesellschaften haben bis heute offiziell Interesse bekundet und mit wem wurde tatsächlich mit welchem Ergebnis verhandelt? 3. Warum hat es nach Einschätzung des Senats bisher nicht funktioniert, einen geeigneten Betreiber für den Fernsehturm zu finden? Siehe Vorbemerkung. 4. Hat das CCH bei der Findung eines Betreibers Mitspracherecht? Wenn ja, bei welchen Punkten und Fragen genau? Nein. Allerdings ergeben sich in Abhängigkeit der weiteren Planungen Flächenabstimmungsfragen zwischen der DFMG und der HMC. 5. Laut Zeitungsberichten hält sich der Senat mit Aussagen zum Fernsehturm zurück. Die Stadt sei hier nicht Verhandlungsführer beziehungsweise kein Entscheider, so eine sinngemäße Aussage in den Zeitungen. Aber das CCH als städtisches Unternehmen schon. Entweder weiß die linke Hand nicht, was die rechte macht, oder der Senat versucht hier aus einem unerklärlichen taktischen Grund Zeit zu gewinnen. Welche Behördenvertreter sitzen im Aufsichtsrat des CCH, welche Kontrollfunktion üben sie aus und wie erfolgt deren Berichterstattung zum Senat? Hat der Senat wirklich kein Mitspracherecht, wenn es um die bestmögliche Verhandlung mit dem Fernsehturm geht? Über eventuelle Auswirkungen der Baumaßnahme auf die HMC wird im Aufsichtsrat der HMC anlassbezogen berichtet. In diesem sind die Finanzbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens - und Beteiligungsmanagement durch entsprechende Mitglieder vertreten. 6. Laut Zeitungsberichten hatte zuletzt auch EDEKA ein großes Interesse, die Betreiberfunktion zu übernehmen. Was waren die genauen Gründe, weshalb auch die Verhandlungen mit EDEKA scheiterten? 7. Ist es richtig, dass zu hohe Auflagen einer der Hauptgründe für das Scheitern der Verhandlungen mit EDEKA sowie zum Teil mit anderen potenziellen Betreibern waren? Wenn ja, wie sehen die Auflagen konkret aus? Wenn nein, aus welchen Gründen scheiterten zahlreiche Verhandlungen stattdessen? 8. Wurde bisher die Stiftung „Fernsehturm Hamburg Aufwärts“ in irgendeiner Form berücksichtigt oder beratend hinzugezogen? Wenn ja, inwiefern und wann haben Gespräche hierzu zwischen wem und mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? 9. Warum wurde die Bürgerschaft bisher nicht über den aktuellen Stand der Dinge informiert und wann soll dies geschehen? 10. Welche konkreten Schritte sind nun seitens des Senats geplant, um eine möglichst baldige Wiedereröffnung des Fernsehturms zu erreichen? 11. In ersten Gesprächen der Vergangenheit belief sich die Investitionssumme für einen potenziellen Betreiber auf mindestens 5 Millionen Euro. Eine solche Summe öffnet nur zahlungskräftigen Personen oder Firmen die Möglichkeit, den Fernsehturm zu betreiben. Bei welcher Investitionssumme liegen wir (ungefähr) heute? Siehe Vorbemerkung.