BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16988 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 24.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung Seit April 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt als unbefristete Regelung Teil des Arbeitsförderungsrechts (SGB III). Sie ist ein wichtiges Instrument, um jungen Menschen den Übergang von Schule in den Beruf zu ebnen. Die Finanzierung erfolgt bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. In den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 wurde die Kofinanzierung aus Bundesmitteln übernommen. Im Anschluss hat das ESF- Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung die Kofinanzierung für die Schuljahre von 2014/2015 bis 2018/2019 gesichert. Nach Ablauf dieser Periode ist eine Übernahme der Kofinanzierung durch Dritte – in der Regel der Bundesländer – in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten vorgesehen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zielgruppe für den Einsatz der Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter (BerEb) sind Jugendliche, bei denen der Schulabschluss der allgemeinbildenden Schule oder der Übergang in eine Berufsausbildung gefährdet ist, die aber – trotz etwaiger sozialer oder sprachlicher Schwierigkeiten – eine gute Prognose haben, mit einer Unterstützung durch einen BerEb einen Schulabschluss zu erreichen und durch die Unterstützung eine berufliche Ausbildung nach der Jahrgangsstufe 10 beginnen und erfolgreich beenden zu können. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Vorabgangsklasse und dauert als Nachbetreuung über das Ende der allgemeinbildenden Schule an. Berufseinstiegsbegleitung ist über den ganzen Zeitraum ein Angebot, bei dem die Teilnahme freiwillig erfolgt. Gelingt der nahtlose Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung , soll bis zu sechs Monate in die Berufsausbildung hinein begleitet werden. Wenn nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule der Übergang in eine Berufsausbildung nicht gelingt, kann die Unterstützung des Teilnehmers beziehungsweise der Teilnehmerin fortgesetzt werden, sofern eine Berufsausbildung weiterhin angestrebt wird. Beginnend mit den Haushaltsjahren 2012/2013 wurden in Hamburg sieben Kohorten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mit ESF-Mitteln des Bundes finanziert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Besteht ein Finanzierungskonzept, damit die Berufseinstiegsbegleitung auch im Schuljahr 2019/2020 fortgeführt werden kann? Drucksache 21/16988 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, bitte erläutern. b. Wenn nein, warum nicht? Die Bundesagentur für Arbeit hat die Länder mit Schreiben vom 1. März 2019 gebeten , die Berufseinstiegsbegleitung in Kofinanzierung mit der Bundesagentur für Arbeit ab dem Schuljahr 2019/20 sicherzustellen. Zurzeit prüft die für Bildung zuständige Behörde die Übernahme der Kofinanzierung. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen . 2. Wie viele Menschen sind in der Berufseinstiegsbegleitung in Hamburg tätig? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit Hamburg werden zurzeit 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem Träger für die Berufseinstiegsbegleitung in Schulen beschäftigt. In Hamburg sind zurzeit Berufseinstiegsbegleitungen an 34 Stadtteilschulen und einem Regionalen Beratungs- und Bildungszentrum tätig. 3. Wie viele Menschen werden durch das Programm in Hamburg begleitet? Bitte jeweils für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln. Die Berufseinstiegsbegleitung hat bisher jährlich begonnen und die Förderung kann mehrere Jahre umfassen. Insofern werden Schülerinnen und Schüler mehrerer Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre zeitgleich betreut. Zur Übersichtlichkeit wurde die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des jeweiligen Schuljahres dargestellt. Schuljahr Regelförder-zeit maximal Nachbetreuung bis Maßnahmenende Anzahl bewilligter Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Maßnahmenverlauf insgesamt 2014/15 16.03.2015-31.01.2017 31.07.2018 301 2015/16 01.09.2015-31.01.2018 31.07.2019 544 2016/17 01.09.2016-31.01.2019 31.07.2020 527 2017/18 01.09.2017-31.01.2020 31.07.2021 516 *Förderbeginn bis 31. Juli 2019 möglich. 2018/19 01.09.2018-31.01.2021 31.07.2022 454 *Förderbeginn bis 31. Juli 2020 möglich. Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde