BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16989 21. Wahlperiode 30.04.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Daniel Oetzel (FDP) vom 24.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitsbildung für Minderjährige Gesundheitsbildung (auch Gesundheitserziehung oder Gesundheitspädagogik ) bezeichnet die Vermittlung von gesundheitsbezogenem Wissen, Können und Verhalten durch dafür ausgewiesene Fachkräfte. Kindern und Jugendlichen sollten bereits frühzeitig die Risiken von Bewegungsarmut, ungesunder Ernährung, hektischem Essverhalten, Übergewicht, Reizüberflutung durch Medien, Allergien, Asthma und vieles andere mehr, aber auch richtiges Verhalten im Zusammenhang mit Hygiene oder Zahngesundheit vermittelt werden . Dies sollte gelebte Praxis im Alltag in Kitas und Schulen sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche unterschiedlichen Module beziehungsweise thematischen Schwerpunkte gibt es in Hamburg in Kitas und Schulen im Bereich der Gesundheitsbildung? (Bitte nach Altersgruppe aufschlüsseln und nach Kita und Schule (Klassenstufe) unterscheiden.) 2. Welchen Anteil nimmt Gesundheitserziehung an der gesamten frühkindlichen beziehungsweise schulischen Bildung ein? (Bitte aufschlüsseln nach frühkindlichen Angeboten und Klassenstufe bei schulischen Angeboten .) Bitte für die Fragen 1. und 2. aufführen, inwieweit die Teilnahme an diesen Modulen und Themenangeboten verpflichtend ist und inwieweit es sich um freiwillige Angebote handelt. Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Hamburger Kindertageseinrichtungen sind die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“. Der Bildungsbereich „Körper, Bewegung und Gesundheit “ wird in den Bildungsempfehlungen an erster Stelle platziert und unterstreicht somit die grundlegende Bedeutung von Gesundheit für die allgemeine kindliche Entwicklung in Kindertageseinrichtungen für alle Kinder. In diesem Bildungsbereich werden die Aufgaben und thematischen Schwerpunkte des pädagogischen Personals beschrieben. Dazu gehören die allgemeine Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von Kindern, Hygiene und Körperpflege, Bewegungsförderung, gesunde Ernährung , Körper- und Sexualitätsentwicklung, Resilienzförderung und auch die Gesundheit des pädagogischen Personals. Gesundheitsförderung und Prävention gehören zur täglichen Aufgabe von pädagogischen Fachkräften und durchziehen den gesamten Kita-Alltag sowohl im Krippen- als auch Elementarbereich und sind somit Bestandteil der pädagogischen Arbeit aller Fachkräfte in einer Kindertageseinrichtung. Vorgaben im Sinne eines Curriculums gibt es für den Bereich der frühkindlichen Bildung nicht. Die konkrete Umsetzung der Kita-Bildungsempfehlungen beziehungsweise des Drucksache 21/16989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bildungsbereich „Körper, Bewegung, Gesundheit“ liegt in der Verantwortung der Kita- Träger und erfolgt vor dem Hintergrund der spezifischen pädagogischen Konzepte der Kitas. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufschlüsselung des Anteils der Gesundheitserziehung an der gesamten frühkindlichen Bildung nicht möglich. Darüber hinaus können die Kindertageseinrichtungen spezifische Profile im Bereich Gesundheit weiter entwickeln und vertiefen, zum Beispiel Bewegungs-Kita, FIT KID- Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese werden in der Regel in Kooperation mit externen Partnern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung) durchgeführt. Die Teilnahme von Kindern an spezifischen externen Angeboten ist freiwillig. Die schulische Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen orientiert sich am Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (siehe https://www.kmk.org/ fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_11_15- Gesundheitsempfehlung.pdf) sowie an den Hamburger Bildungs- und Rahmenplänen zum Aufgabengebiet Gesundheitsförderung (für die Grundschulen siehe: https://li.hamburg.de/contentblob/4492054/f018bd4f8df903bd0897c3fb29e41f88/data/ pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-gs.pdf sowie für Stadtteilschulen https://li.hamburg.de/contentblob/4492060/07427482a9f81e106533ad6645571b49/ data/pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-sts.pdf und Gymnasien https://li.hamburg.de/contentblob/4492062/d16ff66ccb8ece43089a5cff771378a4/data/ pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-gymn-sek-1.pdf). Gesundheitsförderung unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, Verantwortungsbewusstsein für gesundheitsförderliche Lebensweisen und Lebensverhältnisse zu entwickeln. Mögliche Themenfelder sind: Bewegungsförderung, Ernährungsbildung, Hygieneerziehung, Lärmprävention, Suchtprävention sowie Persönlichkeitsförderung. Im Rahmen der selbstverantworteten Schule entscheidet die Einzelschule, wie sie diese Vorgaben umsetzt und inwieweit sie außerschulische Kooperationspartner einbindet . Die für Bildung zuständige Behörde erfasst nicht, in welchem Stundenumfang entsprechende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an der Einzelschule umgesetzt werden. Die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG) vergibt, in Kooperation mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), den Hamburger Krankenkassen und Krankenkassenverbänden (GKV), für gutes, gemeinsames, gesundheitsförderndes Handeln von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und allen am Schulbetrieb Beteiligten jährlich neu die Auszeichnung „Gesunde Schule“ (http://www.hag-gesundheit.de/lebenswelt/schule/gesundeschule ). 3. Durch wen werden gesundheitserziehende Inhalte vermittelt und welche Qualifikation haben die vermittelnden Personen jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach frühkindlichen Angeboten und Klassenstufe bei schulischen Angeboten sowie internen oder externen vermittelnden Personen beziehungsweise Trägern.) Die gesundheitserzieherischen Inhalte werden in den Kitas grundsätzlich durch pädagogische Fachkräfte gemäß § 3 des Landesrahmenvertrags „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ vermittelt. Dies sind staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen, staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten oder Personen mit vergleichbaren Ausbildungsabschlüssen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hambur- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16989 3 ger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, Auskünfte zu frühkindlichen Angeboten gesundheitserzieherischer Inhalte zu geben. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH und zwei weitere Kitas haben mitgeteilt, dass gesundheitserzieherischere Inhalte in der frühkindlichen Erziehung durch Vorleben und gemeinsames Handeln mit den Kindern vermittelt werden. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH achten hierbei besonders auf ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und -anregungen. Der Träger bietet in seinen Kitas gesundes Essen an, bei denen das Mittagessen nach den DGE-Qualitätsstandards zertifiziert und dementsprechend berechtigt ist, das Siegel zur „FIT KID- Zertifizierung“ zu tragen. Hygienischen Regeln und Körperpflegerituale, wie zum Beispiel das Händewaschen nach dem Toilettengang und vor dem Essen sowie das Zähneputzen, werden in den Kitas der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH den Kindern vermittelt. Die Kitas in Hamburg können projekt- und anlassbezogen externe Kräfte hinzuziehen, um ausgewählte Inhalte zu vermitteln. Hierzu zählen zum Beispiel Angebote der Krankenkassen wie „JolinchenKids – fit und gesund in der KiTa“ von der AOK. Für den schulischen Bereich gilt, dass gemäß § 5 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz Gesundheitsförderung als ein Aufgabengebiet fächerübergreifend unterrichtet wird. Die Einzelschule als selbstverantwortete Schule entscheidet, welche Lehrkräfte, in welchen Stunden, welche Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung der Rahmenund Bildungspläne nutzen. So bieten die Fächer Sachunterricht, Biologie, Chemie sowie Sport viele Möglichkeiten, fächerübergreifend und in Projektwochen zu unterrichten . Die Umsetzung an der Einzelschule wird von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind eine Abfrage bei den Kooperationspartnern und bei der Einzelschule sowie eine qualitative Auswertung nicht möglich. 4. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden ergriffen, um gesundheitserzieherische Ausbildungsinhalte zu fördern? (Bitte aufschlüsseln nach frühkindlichen Angeboten und Klassenstufe bei schulischen Angeboten.) Für den Bereich der Kitas siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3. In der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung ist der sogenannte Referenzrahmen für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bindend (https://li.hamburg.de/contentblob/3009786/d7765195d7822e7b4554be0ba3141f9b/ data/download-pdf-referenzrahmen-stand-mai-2014.pdf). Sowohl in den Hauptseminaren als auch in den Modulangeboten werden Beratungsangebote der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention (LIB) wie zum Beispiel die Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen (Selbstmanagement, Selbstregulation, Medienpädagogik) (https://li.hamburg.de/seminare/4091242/artikel-hauptseminar/) vorgestellt. In den Fachseminaren werden in den Referenzfächern des Aufgabengebietes Gesundheitsförderung, wie zum Beispiel Sachunterricht, Biologie, Chemie und Sport, die entsprechenden Gesundheitsthemen bearbeitet (https://li.hamburg.de/seminare/ 4091352/artikel-fachseminare/). 5. Inwieweit gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen Kitas und/oder Schulen mit Ärzten, Krankenhäusern, unterschiedlichen Trägern oder Personen zur Vermittlung gesundheitserzieherischer Inhalte an Kitas und Schulen? (Bitte aufschlüsseln nach frühkindlichen Angeboten und Klassenstufe bei schulischen Angeboten sowie Kooperationspartnern und vermittelten Inhalten. Bitte für die Frage 5. aufführen, inwieweit die Teilnahme an diesen Modulen und Themenangeboten verpflichtend ist und inwieweit es sich um freiwillige Angebote handelt.) Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt nicht über die Informationen zur Beantwortung dieser Frage. Sie hat daher die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.: Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Drucksache 21/16989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten , die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH haben mitgeteilt, insbesondere für die Themenbereiche Bewegung und gesunde Ernährung eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen für die pädagogischen Fachkräfte anzubieten. Darüber hinaus arbeitet der Träger mit verschiedenen ausgewiesenen Fachleuten zusammenzuarbeiten, zum Beispiel mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachabteilung Ernährung der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese werden zum Teil auch von den Kitas im Rahmen von Elternbildung als Dozentinnen und Dozenten verpflichtet. In Einzelfällen sind auch ortsansässige Zahnärzte oder Kinderärzte an Elternabenden beteiligt. Auch die für Bildung zuständige Behörde erfasst die Kooperation einer Einzelschule mit einem außerschulischen Partner nicht. Eine Abfrage bei den Kooperationspartnern sowie eine qualitative Auswertung sind in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3. Grundsätzlich berät das LI Schulen zu geeigneten Programmen von außerschulischen Kooperationspartnern. Die empfohlenen Unterstützungsangebote und Programme sind erprobt und evaluiert (siehe https://li.hamburg.de/gesundheitsfoerderung/). Zur Bewertung von Programmen und Maßnahmen werden die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter http://www.bzgakinderuebergewicht .de/adipo_mtp/qualitaetssicherung/qualitaetskriterien.htm genutzt. Dazu gehören beispielsweise folgende von der BZgA herausgegebene Publikationen: „Leitfaden Qualitätskriterien für Planung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen mit dem Fokus auf Bewegung, Ernährung und Umgang mit Stress“ (siehe http://www.bzga.de/infomaterialien/ernaehrung-bewegung-stressregulation/) sowie „Qualitätskriterien für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen“ (siehe http://www.bzga.de/ botmed_60649130.html). Das LI bietet regelhaft schulinterne und übergreifende Fortbildungsseminare, Beratungen sowie Fachtage zum Thema Gesundheitsförderung an (siehe http://li.hamburg.de/gesundheit/, http://li.hamburg.de/contentblob/4419876/ data/download-lib-4-news.pdf) und https://li.hamburg.de/spz/). Außerdem stellt das Suchtpräventionszentrum (SPZ) des LI umfassende Unterrichtsmaterialien zur Verfügung (siehe https://li.hamburg.de/suchtpraevention-unterricht/). In diesem Rahmen werden regelhaft Hinweise zu qualitätsgesicherten Angeboten außerschulischen Kooperationspartner wie Krankenkassen, Universitäten, Stiftungen und außerschulischen Fachberatungen gegeben. Beispielhaft sind hier zu benennen: Fit4future (https://www.fit-4-future.de/), Fit durch die Schule (https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/spass-an-bewegung-undsport -61-schulen-im-rheinland-starten-neu-mit-fit-durch-die-schule/), Sherlock Watson (https://www.tk.de/techniker/unternehmensseiten/unternehmen/ gesunde-lebenswelten/sherlock-sugar-dem-zucker-auf-der-spur-2032002), Gesund macht Schule (https://www.gesundmachtschule.de/), „Weniger ist mehr“ (https://li.hamburg.de/contentblob/3853976/ db7eccf728d6d304f1072436eff779b0/data/projektbeschreibung-weniger-istmehr .pdf), „Be smart don‘t start, Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen (https://www.besmart.info/be-smart/), „Sendepause“(https://www.vigozone.de/sendepause). Das LI veranstaltet zukünftig alle zwei Jahre die Messe „Pakt für Prävention– Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen“. Auf der Messe präsentieren Koopera- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16989 5 tionspartner aus verschiedenen Bereichen der schulischen Gesundheitsförderung ihre Angebote und stehen für Gespräche zur Verfügung (siehe https://li.hamburg.de/ tagungen/12233124/messe-gesundheitsfoerderung-2019/). Hier werden auch Programme zur Ernährungsbildung und Bewegungsförderung präsentiert . Auf der diesjährigen Messe „Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen – Pakt für Prävention“ am 3. April 2019 zum Thema „Psychische Gesundheit bei Schülerinnen und Schülern“ wurde ein Vortrag von Prof. Dr. Joachim Bauer: „Das Survival-Kit für Kinder und Jugendliche - Welche Bedeutung haben Ernährung, Bewegung, digitale Medien und soziale Verbundenheit?“ gehalten (https://li.hamburg.de/psychischegesundheit /). Vor dem Hintergrund der Fragestellungen rund um das gesunde Aufwachsen in einer digitalisierten Lebenswelt stellt das LI umfassende Unterrichtsmaterialien zur Verfügung (https://li.hamburg.de/unterrichtsmaterial/3023764/art-medienwerkstatt/) und hat aktuell mit außerschulischen Kooperationspartnern die Fachtagung“ Zocken, chatten, posten, Prävention und Intervention bei exzessivem Medienkonsum ausgerichtet (siehe https://li.hamburg.de/contentblob/12103422/ 4c6ad2975d910a6e5a25ced528415bf3/data/pdf-fachtagung-programmheft.pdf). 6. Wo und in welchem Rahmen gibt es darüber hinaus Angebote der Gesundheitsbildung für Minderjährige? Im Hamburger Stadtgebiet gibt es acht lokale Vernetzungsstellen für Prävention und Gesundheitsförderung. Diese bieten niedrigschwellige Angebote in verschiedenen Formaten für alle Altersgruppen an. Dazu gehören Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte, die zur Ernährungsbildung, Bewegungsförderung und Stressbewältigung , Sucht- und Gewaltprävention verschiedene Informations- und Mitmachangebote besuchen können. Diese werden bedarfsbezogen mit den Stadtteilakteuren gemäß des Präventionsleitfadens der Gesetzlichen Krankenversicherung praxis - und wohnortnah entwickelt und durchgeführt. 7. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Vermittlung von gesundheitserzieherischen Inhalten in den Jahren 2010 – 2020 ausgegeben beziehungsweise eingeplant ? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Art und Zielgruppe der Gesundheitserziehung und Soll-/Ist- beziehungsweise Plankosten.) Die Gesundheitserziehung und -förderung ist Teil der allgemeinen pädagogischen Arbeit in den Kitas ist. Die Kosten hierfür sind in den Gesamtkosten für Kindertagesbetreuung (Produktgruppe 254.06) enthalten und können nicht gesondert ausgewiesen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Die Personal- und Sachkosten im LI lassen sich aufgrund von Umstrukturierungen für den abgefragten Zeitraum nicht abbilden. Das LI-Referat Gesundheit, das sowohl für die Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler als auch für die Personalgesundheit zuständig ist, existiert seit Juli 2014. Vorher wurde Gesundheitsförderung zusammen mit der Sexualerziehung und Gender in einem Arbeitsbereich bearbeitet. Die Ressourcen werden hier nicht nach Handlungsfeldern zugewiesen. Für die Aktivitäten des SPZ im LI zur Gesundheitsförderung von Schülerinnen und Schüler können die Ressourcen anteilig nicht aufgelistet werden. In den Gesamtressourcen des SPZ sind unter anderem Maßnahmen zur Intervention und die Arbeit mit Eltern enthalten. Die HAG e.V. ist die landesweite Fach- und Koordinationsstelle für soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten in Hamburg. Sie erhält Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg, um die Akteure der Gesundheitsförderung dabei zu unterstützen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu fördern , insofern vermittelt sie unter anderem Inhalte der Gesundheitsförderung. Eine Aufschlüsselung nach Zielgruppen ist nicht möglich. Die bewilligten Zuwendungen ab dem Jahr 2010 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Zuwendung 2010 331 150,00 € Drucksache 21/16989 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Jahr Zuwendung 2011 343 737,87 € 2012 352 870,00 € 2013 341 600,00 € 2014 349 558,80 € 2015 364 157,31 € 2016 413 210,76 € 2017 505 354,28 € 2018 455 127,59 € 2019 509 372,78 € 2020 voraussichtlich 509 400,00 € Quelle: Daten der für Gesundheit zuständigen Behörde Die zuständige Behörde fördert die lokalen Vernetzungsstellen gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Sie wurden von 2009 bis 2019 kontinuierlich ausgebaut. Die Planung für 2020 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Aufschlüsselung nach Zielgruppen ist nicht möglich. Die GKV stellen auf Antrag Mittel zum Beispiel für kleine Projekte oder für Informationsmaterialen und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung . Jahr Zuwendung 2010 13 000,00 € 2011 39 007,18 € 2012 45 007,16 € 2013 49 503,76 € 2014 50 003,76 € 2015 65 009,85 € 2016 65 011,66 € 2017 80 011,66 € 2018 86 961,66 € 2019 voraussichtlich 115 000,00 € Quelle: Daten der für Gesundheit zuständigen Behörde 8. Welche Maßnahmen der Gesundheitsbildung für Minderjährige werden beziehungsweise wurden seit 2010 in welcher Höhe von Dritten finanziert ? (Bitte differenziert aufführen nach Drittfinanzierer, Finanzvolumen und Maßnahme.) Das durch das SPZ, Abteilung LIB am LI, umgesetzte Projekt „Be smart don‘t start“ wurde 2012 bis 2014 durch die AOK Rheinland Hamburg mit 5 000 Euro gefördert. Erweitert wurde 2014 um das Projekt „Weniger ist mehr“. Die Fördersumme beträgt jetzt maximal 7 500 Euro. Das Projekt „YES! Youth Education Skills” wurde in den Jahren 2014 bis 2016 mit einer Fördersumme von 22 429 Euro durch die Techniker Krankenkasse gefördert. Die Finanzierung von weiteren Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von außerschulischen Kooperationspartnern an den Einzelschulen wird von der zuständigen Behörde nicht erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Laut der für Gesundheit zuständigen Behörde fördern mehrere Institutionen als Dritte im Sinne der Fragestellung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Kinder, darunter die Sozialversicherungsträger gemäß des Präventionsleitfadens der GKV. Im Übrigen siehe https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/ praeventionsbericht/2018_GKV_MDS_Praeventionsbericht.pdf.