BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16993 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplans Der letzte Lärmaktionsplan für Hamburg wurde im Jahr 2013 erarbeitet. Laut EG-Umgebungslärmrichtlinie und laut Bundes-Immissionsschutzgesetz § 47d (5) ist der Lärmaktionsplan von 2013 bis zum Jahr 2018 zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dieses ist bisher nicht erfolgt. Auf der Homepage der Freien und Hansestadt heißt es unverändert: „Die sogenannte 3. Stufe des LAP soll bis zum Herbst/Winter 2018 unter Einbeziehung der Umfrageergebnisse erarbeitet werden.“ Mehr als einen Monat nach Frühlingsanfang stellt sich nun die Frage, wann der Senat seinen Pflichten nachkommen will. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann plant der Senat die Veröffentlichung eines aktuellen Entwurfs für die Fortschreibung beziehungsweise Überarbeitung des Lärmaktionsplans von 2013? Die Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist noch nicht abgeschlossen. An der Fortschreibung wird derzeit gearbeitet. 2. Welche Rechtsfolgen können sich für die Stadt aus der verspäteten Überarbeitung des Lärmaktionsplans ergeben? Es sind keine Rechtsfolgen zu erwarten.