BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16995 21. Wahlperiode 05.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 25.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XIII) – f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Verlegung von Geflüchteten aus der Unterkunft Am Gleisdreieck /Nachfragen zu Drs. 21/16238 und zu Drs. 21/16801 Die geplanten Verlegungen und Auszüge aus der Unterkunft Perspektive Wohnen (UPW) Am Gleisdreieck sowie die Antworten auf die Drs. 21/16238 und 21/16801 lassen Zweifel an einer transparenten Informationspolitik des Unternehmens f & w fördern und wohnen AöR (f & w) gegenüber seinen Bewohnern/-innen und der Öffentlichkeit aufkommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Unterkunft Am Gleisdreieck ist eine öffentlich-rechtliche Unterkunft mit der Perspektive Wohnen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden hier darauf vorbereitet, ein Mietverhältnis auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt einzugehen. Auszüge in privaten Wohnraum werden unterstützt und die Bewohnerinnen und Bewohner erfahren in der Orientierungsberatung und beim Erwerben des Mietführerscheins von ihren Rechten und Pflichten als Mieterinnen und Mieter. Dazu gehört auch die Fragestellung , an wen sie sich bei technischen oder anderweitigen Problemen in der Wohnung wenden können. In der Wohnunterkunft ist das UKSM erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen rund um die Unterbringungssituation. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. In Drs. 21/16238 weist der Senat darauf hin, dass die Bewohner/-innen, die vom Heizungsausfall in der Unterkunft Perspektive Wohnen (UPW) Am Gleisdreick vom 29.12.2018 betroffen waren, darüber informiert wurden , bei Bedarf Heizradiatoren zur Verfügung gestellt zu bekommen, um einem Erkalten der Wohnung entgegenzuwirken. In Drs. 21/16801 heißt es, die Betroffenen wurden über mögliche Maßnahmen zur Beheizung informiert, dies jedoch erfolgte jeweils bei der persönlichen Vorsprache der Betroffenen. a. Ist es richtig, dass lediglich diejenigen Bewohner/-innen über die Möglichkeit informiert wurden, Heizradiatoren gestellt zu bekommen , die sich persönlich beim Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) über den Heizungsausfall beschwerten, indem sie, wie in Drs. 21/16801 dargestellt, persönlich vorsprachen? aa. Falls nein, was stimmt stattdessen? bb. Wie, wann und auf welchem Weg wurden die betroffenen Bewohner /-innen über die Möglichkeit informiert, Heizradiatoren gestellt zu bekommen? Drucksache 21/16995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Ist es richtig, dass die betroffenen Bewohner/-innen nicht durch Aushänge oder Briefwurfsendungen über die Möglichkeit informiert wurden, dass bei Bedarf Heizradiatoren bestellt werden können? aa. Falls eine solche Information doch stattfand, wie viele Aushänge wurden wann an wen genau verteilt und/oder ausgehängt? Beim Heizungsausfall am 29. Dezember 2018 kam es aufgrund eines Druckabfalls zu einem teilweisen Ausfall der Heizungsanlage. Der Vermieter wurde von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) umgehend informiert. Die vom Vermieter beauftragten Fachfirmen ergriffen Sofortmaßnahmen zum Druckabfall, um die Zahl der betroffenen Wohnungen möglichst gering zu halten. Die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Wohnungen trotzdem vom Ausfall betroffen waren und deshalb vorgesprochen haben, wurden vom Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) darüber informiert, dass Heizradiatoren zur Verfügung gestellt werden können, siehe hierzu auch Drs. 21/16238 sowie Drs. 21/16801. Dieses Verfahren wird bei allen besonderen Vorkommnissen und Mängeln praktiziert. Es ist allen Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt und unterscheidet sich im Übrigen nicht vom Vorgehen auf dem Wohnungsmarkt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In Drs. 21/16238 heißt es, dass 196 Wohnungen durch den Heizungsausfall vom 29.12.2018 betroffen waren. Weiterhin heißt es in der genannten Drucksache, dass als Sofortmaßnahme der abgefallene Druck ausgeglichen wurde. In Drs. 21/16801 heißt es dann, dass durch den sofortigen Druckausgleich nur wenige Wohnungen länger betroffen und soweit ausgekühlt sind, dass der Bedarf an Heizradiatoren gegeben war. In Drs. 21/16238 heißt es schließlich, dass nach Bekanntwerden des Heizungsausfalls am 29.12.2018 die Heizungsversorgung ab dem 11.01.2019 bis auf das unbewohnte Erdgeschoss von Haus 17 wieder störungsfrei lief. a. Welche konkreten Konsequenzen hatte der sofortige Druckausgleich nach Bekanntwerden des Heizungsausfalls vom 29.12.2018 auf die betroffenen 196 Wohnungen? b. Wie viele der 196 vom Heizungsausfall betroffenen Wohnungen waren für je welche Dauer vom Heizungsausfall in der Zeit vom 29.12.2018 bis 11.01.2019 betroffen? Bitte in Tagen angeben. c. Sofern die Daten zur Frage 2. b. nicht erhoben wurden: Wie viele der 196 Wohnungen waren für die gesamte Dauer des Heizungsausfalls vom 29.12.2018 bis 11.01.2019 nicht regulär, sondern lediglich durch eventuell bereitgestellte Heizradiatoren beheizbar? Sinken das Volumen und der Druck des bewegten Heizwassers im Heizkreislauf unter ein bestimmtes Maß, geht die gesamte Anlage auf Störung und es kann zu Unterversorgung kommen. Als Sofortmaßnahme wurde der abgefallene Druck durch Wasserzuführung immer wieder ausgeglichen, bis die Leckage geortet wurde und der Schaden dauerhaft behoben werden konnte. Wie viele Wohnungen über den 29. Dezember 2019 hinaus und für wie lange ganz oder teilweise betroffen waren, ist statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/16238. 3. In Drs. 21/16238 klärt der Senat darüber auf, dass Heizungsausfälle und eventuell damit verbundene Wasserschäden in Wohnunterkünften von f & w statistisch nicht erfasst werden beziehungsweise dass zur Auswertung der erforderlichen Angaben die zur Verfügung stehende Zeit einer Parlamentarischen Anfrage nicht ausreiche. Bezogen auf die UPW Am Gleisdreieck waren mit Datum der Drs. 21/16801 fünf Wohnungen aufgrund von Wasserschäden (Heizungs- und Dachleckage) nicht bewohnbar , sodass 17 Personen intern verlegt wurden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16995 3 a. Handelt es sich bei den jetzt erwähnten fünf betroffenen Wohnungen um andere Wohnungen als die, die bereits vom Heizungsausfall am 29.12.2018 betroffen waren? b. Falls nein, sind diese fünf Wohnungen von neuen Schäden betroffen oder handelt es sich um Folgen des Heizungsausfalls, der bereits am 29.12.2018 festgestellt wurde? Diese Informationen wurden von f & w nicht erfasst. Die Heizungsanlage liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. 4. In Drs. 21/16238 weist der Senat darauf hin, dass das Personal von f & w fördern und wohnen AöR der UPW Am Gleisdreieck die Möglichkeit hatte, Sonderurlaub wegen des am 29.12.2019 bekannt gewordenen Heizungsausfalls zu nehmen. In Drs. 21/16801 heißt es weiterhin, dass den Beschäftigten jederzeit ausreichend geheizte Räumlichkeiten zur Verfügung standen und darüber hinaus Urlaub beantragt werden konnte. a. Konnten die Beschäftigten Sonderurlaub, also zusätzliche Urlaubstage , in Anspruch nehmen oder lediglich Urlaubstage des vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruchs der einzelnen Mitarbeiter/-innen? b. Sofern Sonderurlaub: aa. Handelte es sich um bezahlten Sonderurlaub? bb. Mit welcher Begründung konnte Sonderurlaub in Anspruch genommen werden, wenn den Beschäftigten laut Drs. 21/16801 jederzeit ausreichend geheizte Räumlichkeiten zur Verfügung standen? c. Laut Drs. 21/16238 waren zum Zeitpunkt des Heizungsausfalls am 29.12.2018 36,64 Mitarbeiter/-innen (Vollzeitäquivalente (VZÄ)) des UKSM am UPW-Standort Am Gleisdreieck tätig. Wie viele Mitarbeiter /-innen des UKSM waren zum Zeitpunkt des Heizungsausfalls regulär im Urlaub? Bitte in Personenzahl und VZÄ angeben. d. Wann genau und auf welchem Weg wurden die Mitarbeiter/-innen am Standort Am Gleisdreieck darüber informiert, dass (Sonder-) Urlaub beantragt werden könne? e. Wie viele Mitarbeiter/-innen des UKSM haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, (Sonder-)Urlaub aufgrund des Heizungsausfalls zu nehmen? Bitte in Personenzahl und VZÄ angeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden präventiv darüber informiert, dass es bei einer andauernden Unterschreitung der Raumtemperaturen in den Büro- und Arbeitsräumen die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung gäbe. Da die Räume letztlich jederzeit ausreichend beheizbar waren, wurde hiervon kein Gebrauch gemacht. Der 29. Dezember 2018 war ein Samstag und daher kein Arbeits- beziehungsweise Urlaubstag. 5. Im Sinne „sozialer Durchmischung“ werden an diversen UPW-Standorten die Platzkapazitäten in den nächsten Monaten drastisch reduziert. Laut Drs. 21/16801 sind zuletzt im November und Dezember 2018 Geflüchtete in die Unterkunft Am Gleisdreick eingezogen. Nach meiner Kenntnis hat es jedoch im 1. Quartal 2019 weitere 23 Einzüge von Geflüchteten (mit jeweils mehreren Personen) in die UPW Am Gleisdreieck gegeben. Gleichzeitig sind laut Drs. 21/16801 seit Januar 2019 153 Personen aus der UPW Am Gleisdreieck ausgezogen. a. Mit welcher Begründung sind auch im 1. Quartal 2019 noch mehrere Einzüge von Geflüchteten in die UPW Am Gleisdreieck erfolgt, während parallel Bewohner/-innen ausziehen mussten und in etwa derselben Anzahl in andere öffentlich-rechtliche Unterkünfte verlegt wurden, um anderen Bedarfsgruppen (nicht Geflüchteten) Platz zu machen? Drucksache 21/16995 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Nach meiner Kenntnis wurden Bewohner/-innen der UPW Am Gleisdreieck auch innerhalb der Einrichtung verlegt, um so in bestimmten Hauseingängen Platz für andere wohnberechtigte Bedarfsgruppen zu schaffen. aa. Wie viele Wohneinheiten mit jeweils wie vielen Bewohner/ -innen sind intern verlegt worden? bb. Gilt auch für die jetzt intern Verlegten, dass sie bis Ende des Jahres aus der UPW Am Gleisdreieck ausziehen müssen oder sind diese Geflüchteten von einem Umzugszwang bis Ende des Jahres jetzt nicht mehr betroffen? c. Mit Schreiben vom 09.04.2019 wurden alle Bewohner/-innen der UPW Am Gleisdreick darüber informiert, dass ab Mai erste Umzüge aus der Unterkunft stattfinden werden. aa. Warum heißt es dann in Drs. 21/16801, dass bereits seit Januar 2019 153 Personen aus der UPW Am Gleisdreieck ausgezogen sind, davon 49 Personen in andere Unterkünfte? bb. Wie viele der 153 und wie viele der 49 Personen sind jeweils wohnberechtigt, wie viele nicht? Auszüge aus der Unterkunft in privaten Wohnraum sind für wohnberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner grundlegendes Ziel, um dauerhaft in ein privates Mietverhältnis übergehen zu können. In diesem Vorhaben werden sie vom UKSM unterstützt. Die Zuzüge oder Verlegungen in andere Unterkünfte erfolgten im Rahmen von Familiennachzug /Familienzusammenführung oder aufgrund von Geburten, gleiches gilt auch für die nötige Verlegung in größere Einheiten. Aus anderen Gründen haben keine internen Verlegungen stattgefunden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind wohnberechtigt . d. In dem genannten Informationsschreiben werden die Bewohner/ -innen zu Informationsveranstaltungen rund um die bevorstehenden Auszüge eingeladen. Wie viele Bewohner/-innen haben an den drei möglichen Terminen jeweils teilgenommen? e. Warum wurde das oben genannte Informationsschreiben an alle rund 2 400 Bewohner/-innen der UPW Am Gleisdreieck verteilt, während doch nur etwa 550 Personen betroffen sind? f. Welche Begründung wurde den Bewohnern/-innen auf den Informationsveranstaltungen gegeben, warum einige Bewohner/-innen aus ihren jetzigen Wohnungen ausziehen müssen und andere nicht? An den Veranstaltungen haben 344 Bewohnerinnen und Bewohner teilgenommen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden informiert, um größtmögliche Transparenz herzustellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden über den tatsächlichen Sachverhalt informiert. Hierbei wurde insbesondere der Zusammenhang der Platzreduzierung am Standort mit den Bürgerverträgen sowie mit der Teilverständigung Billwerder /Mittlerer Landweg, dem Lärmschutzgutachten sowie dem Bau der Lärmschutzwand erläutert. g. In Drs. 21/14261 wird erwähnt, dass es in der Unterkunft Am Gleisdreck die Möglichkeit für die Bewohner/-innen gibt, einen sogenannten Mieterführerschein zu erwerben. Wie viele Veranstaltungen dieser Art haben im 1. Quartal 2019 in der UPW Am Gleisdreieck mit je wie vielen Teilnehmenden stattgefunden? Im 1. Quartal 2019 haben insgesamt 19 Veranstaltungen mit 210 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Es gab elf Veranstaltungen zu den Themen Kontoführung, Energie, ressourcensparender Umgang mit Wasser, Vertragsrecht, Versicherungen sowie Mietrecht und acht Veranstaltungen zum Thema Müllentsorgung.