BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17003 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 25.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation der Freiwilligen Feuerwehren in den Stadtteilen Fuhlsbüttel, Langenhorn, Alsterdorf, Ohlsdorf und Groß Borstel (II) Unsere 86 Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg leisten hervorragende Arbeit und sind ein wichtiger Bestandteil bei der Unterstützung der Berufsfeuerwehr zur Verstärkung des Brandschutzes bei der Abwehr von Brandund Explosionsgefahren für die Allgemeinheit. Auch bei der Bekämpfung von Schadenfeuern, im Rettungsdienst, bei der Wasserrettung, der technischen Hilfeleistung und im Katastrophenschutz – die ehrenamtlichen Mitglieder wirken überall mit und tragen damit erheblich zu unserer Sicherheit bei. Das Ehrenamt bedarf nicht nur der Anerkennung des Senats, sondern auch bestmöglicher Unterstützung. Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15722 bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Antwort auf die Frage 3. der Drs. 21/15722 werden durch den Senat auch Angaben zur Freiwilligen Feuerwehr Eppendorf getätigt, da die Wehr organisatorisch dem Bereich Nord zugeordnet ist. a. Welche Investitionen für die Freiwillige Feuerwehr Eppendorf sind seit dem Jahr 2017 erfolgt? Bitte unter Angabe der Maßnahme beziehungsweise Anschaffung sowie der jeweiligen Kosten darstellen . Es erfolgte die Anschaffung einer Druckluftanlage im Wert von 4 100 Euro und einer Absauganlage im Wert von 3 000 Euro. Zudem hat der Vermieter Senkflächen in der Hofpflasterung ausgeglichen. b. Welche Investitionen/Sanierungen sind für die Freiwillige Feuerwehr Eppendorf bereits geplant? In der Planung sind die Beseitigung vorhandener Wasserschäden im Keller und weiterer Wanddurchfeuchtungen sowie die Überarbeitung des Fußbodens. c. Sind alle Fahrzeuge an eine funktionsfähige Stromeinspeisung und Druckluftanlage angeschlossen? Falls nein, wie viele weshalb nicht? d. Welche Maßnahmen stehen aktuell noch aus? Siehe Drs. 21/16420. 2. In der Drs. 21/15722 gibt der Senat an, dass die Freiwillige Feuerwehr Alsterdorf in den Kalenderjahren 2017/2018 eine Druckluftanlage, eine Absauganlage und ein Hilfeleistungslöschfahrzeug für insgesamt Drucksache 21/17003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 462 100 Euro erhalten habe. Wann wurden diese Investitionen jeweils konkret getätigt? Das Hilfeleistungslöschfahrzeug wurde im 4. Quartal 2017 ausgeliefert. Die Druckluftanlage sowie die Absauganlage wurden im Jahr 2018 beschafft. Die Installation seitens der Sprinkenhof GmbH steht zurzeit noch aus. Im Übrigen siehe Drs. 21/16420. 3. In der Drs. 21/15722 gibt der Senat an, dass in diesem Jahr für die Freiwillige Feuerwehr Groß Borstel die Investition in eine Absauganlage sowie eine Druckluftanlage für insgesamt rund 7 100 Euro geplant seien. Hinweisen zufolge ist die Reparatur des Fußbodenbelages in der Wache dringender. Inwiefern besteht die Möglichkeit einer Umwidmung der kalkulierten Mittel zur Reparatur des Fußbodenbelages? Bei der Absauganlage und Druckluftanlage handelt es sich um feuerwehrspezifische Ausstattungen der Gerätehäuser, welche mieterseitig zu finanzieren sind. Die Reparatur des Fußbodenbelages fällt in die Zuständigkeit des Vermieters. Eine Reparatur ist bereits vereinbart, die Umwidmung von Mitteln ist daher nicht notwendig. 4. Über wie viele Gebäude mit jeweils wie vielen Duschen/Sanitäranlagen, getrennt nach m/w/div. verfügen die Freiwilligen Feuerwehren im Wahlkreis 10? Wer ist jeweils Eigentümer beziehungsweise Vermieter der Gebäude und für die Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung zuständig? Keines der Wehrhäuser im Wahlkreis 10 verfügt über Duschen. Eigentümer der Wehrhäuser ist die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), Vermieter ist die Sprinkenhof GmbH. 5. Über welche Ausstattungsgegenstände und Fahrzeugstellplätze verfügen die Freiwilligen Feuerwehren im Wahlkreis 10? Alle Wehren des Wahlkreises 10 verfügen über die Standardausstattung einer Freiwilligen Feuerwehr (FF). Zusätzlich zu den Standardausstattungen einer Freiwilligen Feuerwehr (FF) verfügt die FF Fuhlsbüttel über einen Gerätewagen mit Rüstausstattung sowie ein Schlauchboot mit Eisschlitten, die FF Alsterdorf verfügt über die Sonderkomponente Atomare/ Chemische Dekontamination (AC-Dekon) mit einem Gerätewagen und der FF Groß Borstel wurde die Sonderkomponente „Behandlungsplatz bei Massenanfall von Verletzten (MANV)- und Sonderlagen“ übertragen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16420. a. Wie wird sichergestellt, dass unter anderem Einsatzdepeschen oder dienstlich erstellte Listen und Pläne datenschutzkonform vernichtet werden? Einsatzdepeschen oder dienstlich erstellte Listen und Pläne werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen regelhaft in entsprechenden Behältnissen für die Aktenvernichtung entsorgt. Der jeweilige Wehrführer ist für die datenschutzkonforme Entsorgung verantwortlich. b. Wie viele blaue Papiertonnen stehen den einzelnen Wehren aktuell zur Verfügung? Was kosten diese monatlich? Wer entsorgt sie? Aufgrund des geringen Altpapieraufkommens steht den Wehren grundsätzlich keine blaue Papiertonne zur Verfügung. Ein Behälter der Stadtreinigung in der Größe von 240 Litern würde laut Rahmenvertrag 7 Euro netto pro Monat bei 14-tägiger Leerung kosten. c. Wie viele technische und ortsfeste elektrische Anlagen sind jeweils vorhanden? Wer ist für die Überprüfung dieser zuständig, wie häufig müssen sie jeweils überprüft werden und welche Kosten sind dafür jährlich seit 2016 angefallen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17003 3 Die Feuerwehr führt keine Übersicht über die Anzahl der technischen und ortsfesten elektrischen Anlagen in den Wehrhäusern. Für die Überprüfung dieser Anlagen ist die Sprinkenhof GmbH zuständig. d. Sind aktuell ausreichend angemessene Stellplätze im Sinne der UVV und überdachte Unterbringungen für alle vorhandenen Dienstfahrzeuge (inklusive Anhänger) im Bereich Nord vorhanden? Wenn nein, wie viele fehlen jeweils bei welchen Wehren? Werden beziehungsweise wurden im Bereich Nord Kosten für Anmietungen gezahlt? Falls ja, für welche Fahrzeuge? Bitte seit dem Jahr 2016 nach Namen, Mietobjekt beziehungsweise Stellplatz und Funktion auflisten . Siehe Drs. 21/16420. 6. Bekommen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ihre erforderliche Ausrüstung (zum Beispiel Dienst- und Schutzbekleidung, Helme, Schutzstiefel, Sicherheitsschuhe) komplett gestellt? Ja. a. Falls nein, weshalb nicht und welche Ausrüstungsgegenstände müssen sie selbst zu welchen Kosten anschaffen? Entfällt. b. Wie und über welche Stelle läuft das Bestellwesen? Wie lange dauert dies durchschnittlich? Die Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr leitet grundsätzlich Bestellungen an die Abteilung Technik und Logistik der Berufsfeuerwehr weiter. Die Dauer der Bestellungen hängt entscheidend von der Art, dem Umfang und vom Wert der Abforderung ab. Eine pauschale Angabe zur durchschnittlichen Dauer ist daher nicht möglich. c. Wie viele Schutzanzüge, Helme und Stiefel sind pro Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr für eine konsequente Umsetzung der schwarz/weiß Trennung erforderlich? d. Sind vor dem Hintergrund einer konsequenten Umsetzung der Schwarz/weiß-Trennung ausreichend Schutzanzüge, Helme und Stiefel für die Freiwilligen Feuerwehren im Bereich Nord vorhanden? Wenn nein, wie viele fehlen pro Wehr? Aufgrund der Möglichkeit zur Poolbildung an den Wehren bedarf es keiner personenbezogenen Ausstattung in mehrfacher Ausführung. Schutzanzüge sind ausreichend vorhanden. Im Pool werden auch Helme und Stiefel vorgehalten. Hier kann es im Einzelfall vorkommen, dass nicht immer die erforderliche Helm- und Stiefelgröße im Pool vorhanden ist. 7. Hinweisen zufolge wäre eine Verbreiterung der Einfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Langenhorn sehr sinnvoll, um die aus dem Alarmfahrtweg resultierende zusätzliche Unfallgefahr zu verringern. Steht das angrenzende Grundstück im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? Falls ja, wäre eine Verbreiterung der Einfahrt möglich und wie beurteilt die zuständige Behörde das Erfordernis? Nein, alle Flurstücke, welche an die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn (Tangstedter Landstraße 139) angrenzen und für eine Verbreiterung infrage kämen, befinden sich im privaten Eigentum. Eine etwaige Verbreiterung der Einfahrt über Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg ist insoweit nicht möglich. 8. Die Freiwillige Feuerwehr Fuhlsbüttel nutzt aktuell Räume im Keller der Schule Ratsmühlendamm. a. Seit wann wurden ihr diese Räume zur Nutzung überlassen? Drucksache 21/17003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Bestehen Planungen, dass diese Räume der Schule zur Verfügung gestellt werden sollen? Falls ja, zu wann? Falls ja, welche Ersatzräume werden der Freiwilligen Feuerwehr Fuhlsbüttel dann zur Verfügung gestellt? Die Freiwillige Feuerwehr Fuhlsbüttel nutzt seit mehr als zehn Jahren gemeinsam mit der Schule Ratsmühlendamm einen Gebäudekomplex am Fuhlsbütteler Damm/Ratsmühlendamm . Zuvor befand sich der jetzt schulische Gebäudeteil in bezirklicher Nutzung . Nach Rückgabe an die Schulbehörde wurden der Freiwilligen Feuerwehr ein Raum für die Jugendfeuerwehr und ein Kellerraum zur Verfügung gestellt. Aufgrund von derzeit laufenden Sanierungsarbeiten im schulischen Gebäudeteil musste der Keller geräumt werden. Die Jugendfeuerwehr nutzt weiterhin den ihr zur Verfügung gestellten Raum. Nach der Sanierung ist eine schulische Nutzung der Kellerräume vorgesehen, da der Schule Lagermöglichkeiten fehlen. Außerdem werden die Räumlichkeiten unter anderem für die schulische Haustechnik (zum Beispiel Brandalarmierungsanlage) benötigt. Geeignete Ersatzräume stehen zurzeit nicht zur Verfügung. 9. Die Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren vom 28. August 2001 soll Hinweisen zufolge seit einiger Zeit überarbeitet beziehungsweise aktualisiert werden. a. Wie ist der aktuelle Sachstand? b. Wer wurde wann und auf welche Weise einbezogen? c. Welche Behörde wird die Rechtsprüfung der Verordnung vornehmen ? d. Wann ist mit der Vorlage der neuen Verordnung zu rechnen? e. Bis wann (Frist/Datum) können die Wehren noch Hinweise und gegebenenfalls notwendige Ergänzungen beantragen? Bei der Freiwilligen Feuerwehr wurde eigens für die Novellierung der Verordnung eine Projektgruppe im Jahr 2012 gegründet, die einen ersten Entwurf im Jahr 2014 gefertigt hat. Auf dieser Grundlage erfolgte die weitere ministerielle Bearbeitung unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse in umfangreicher und fortlaufender Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr. Im Januar 2019 wurde der Entwurf mit der Senatskanzlei, der Finanzbehörde, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation , der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Personalamt und der Justizbehörde abgestimmt. Hierbei erfolgte auch eine Rechtsförmlichkeitsprüfung durch die Justizbehörde. Letztmalig wurde der Entwurf im März 2019 mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und im April der Deputation der Behörde für Inneres und Sport vorgestellt. Die zuständige Behörde beabsichtigt den Entwurf noch im Mai dem Senat zur Beschlussfassung vorzulegen . 10. § 10 des Feuerwehrgesetzes regelt die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr: Es darf nur aufgenommen werden, wer (…) d) sich gewöhnlich im Einsatz- oder Einzugsgebiet der Freiwilligen Feuerwehr aufhält. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Buchstaben a und d zulassen. a. In welchem Radius muss der Antragsteller zur jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr wohnen? b. Durch wen wird in Fällen, in denen ein Antragsteller den festgesetzten Radius kurz überschreitet, entschieden, ob trotzdem eine Aufnahme in der gewünschten Wehr durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich ist? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17003 5 c. In wie vielen Fällen wurde dies seit dem Jahr 2016 jeweils jährlich aus welchen Gründen gestattet? d. Muss der Erstwohnsitz zwingend der gewöhnliche Aufenthaltsort sein oder reicht hier auch der Zweitwohnsitz, sofern die betreffende Person dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat? Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes i.V.m. Ziffer 5.1 der Landesbereichsführer - Anweisung 01-5 kann abweichend von der Notwendigkeit des gewöhnlichen Aufenthalts im Einsatz- und Einzugsgebiet der Freiwilligen Feuerwehr bei Mitgliedern der 1. Alarmfolge auch die-/derjenige Mitglied werden, deren/dessen Alarmweg zum nächstgelegenen Feuerwehrhaus nicht mehr als 2 km Wegstrecke lang ist. Der gewöhnliche Aufenthaltsort der betroffenen Person ist dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung liegt. Dies entspricht dem im Meldewesen verwendeten Begriff der Hauptwohnung (§ 21 Absatz 1 BMG). Über die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden in den Fällen des § 10 Absatz 3 Satz 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. Ziffer 5.1 und 5.2 der LBF-Anweisung 01-5 der zuständige Bereichsführer und der Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg. In den Fällen des § 10 Absatz 3 Satz 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. Ziffer 7 der LBF-Anweisung 01-5 entscheidet der Landesbereichsführer. Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der FF Langenhorn-Nord wurden im Jahr 2017 in sechs Fällen und im Jahr 2018 in zwei Fällen Ausnahmen zum Wechsel in die FF Langenhorn auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Feuerwehrgesetz i.V.m. Ziffer 7 der LBF-Anweisung 01-5 gewährt. Im Jahr 2019 wurden aufgrund der vorstehenden Gründen in sechs Fällen der Wechsel zur FF Eppendorf gewährt. 11. Wie und durch wen wird für die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren Nachwuchs-/Mitgliederwerbung gemacht? Wie viele Nachwuchskräfte/ Neumitglieder konnten seit dem Jahr 2016 jährlich jeweils pro Wehr gewonnen werden? Bitte namentlich nach Wehren auflisten. Die Wehren betreiben Nachwuchs- und Mitgliederwerbung im eigenen Interesse mittels Flyern und Plakaten, die vom Landesbereich zur Verfügung gestellt werden, und vor allem durch direkte Ansprache. Seitens des Landesbereichs wurden zudem fünf Gelenkbusse des HVV mit entsprechender Werbung großformatig versehen. Darüber hinaus ist die Freiwillige Feuerwehr regelhaft bei der AKTIVOLI-FreiwilligenBörse mit einem Stand vertreten. Die Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr ist durch eine Stelle für die Unterstützung der Wehren bei der Nachwuchswerbung verstärkt worden. Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle gibt die befristeten Aufnahmen, die endgültige Aufnahmen und die Aufnahmen in die Jugendfeuerwehr summarisch wieder. Wehr 2016 2017 2018 Fuhlsbüttel (F 1952) 3 15 23 Langenhorn (F 1956) 2 6 9 Langenhorn-Nord (F 1953) 4 4 8 Alsterdorf (F 1955) 2 4 4 Groß Borstel (F 1954) 3 4 6 Summe 14 33 50 Eine namentliche Nennung der Neumitglieder ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. 12. Am jährlichen Kinder-Hit-Tag der Polizei und Feuerwehr Hamburg nehmen auch diverse Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren teil. Verdienstausfall können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nicht geltend machen; sie müssen für ihre Teilnahme beim Arbeitgeber Urlaub nehmen. a. Gab es seit dem Jahr 2016 Veranstaltungen, an denen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Verdienstausfall gezahlt wurde? Drucksache 21/17003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Nein, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nehmen an derartigen Veranstaltungen stets ehrenamtlich teil. b. Falls ja, bei welchen Veranstaltungen war dies im Einzelnen der Fall? c. Falls ja, nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungen ausgewählt , an denen Verdienstausfall gezahlt wird? d. Falls ja, in welcher Höhe wurde jeweils Verdienstausfall gezahlt? Entfällt. 13. Wurden den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Hamburg im Bereich Nord seit dem Jahr 2016 Aufwandsentschädigungen ausgezahlt ? 14. Wenn ja, bei welcher Wehr in welcher Höhe und aus welchem Grund? Ja. Gemäß Aufwendungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg wird jeder Wehr je nach Umfang der Abteilungen und nach Positionen der Wehrmitglieder eine festgelegte Aufwandsentschädigung gewährt. So erhalten zum Beispiel Feuerwehrangehörige 96 Euro im Jahr und ein Wehrführer erhält 465 Euro pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt die Höhe der Aufwandsentschädigung wieder: Wehr 2016 2017 2018 Fuhlsbüttel (F 1952) 4 561,46 € 3 562,83 € 4 493,46 € Langenhorn-Nord (F 1953) 4 455,46 € 3 025,78 € 3 899,57 € Groß Borstel (F 1954) 2 810,94 € 1 639,89 € 2 311,89 € Alsterdorf (F 1955) 3 853,73 € 2 884,47 € 3 133,47 € Langenhorn (F 1956) 4 541,83 € 4 168,15 € 3 754,78 € Summe 20 223,42 € 15 281,12 € 17 593,17 € 15. Welche weiteren Maßnahmen für die Förderung des Ehrenamtes plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? In einigen Bundesländern beziehungsweise Kommunen wurde eine Feuerwehrrente eingeführt , die langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zugutekommt . Wie beurteilt die zuständige Behörde eine solche Feuerwehrrente ? Zu den Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes siehe Drs. 20/12430. Im Übrigen umfasst das parlamentarische Fragerecht einen Anspruch auf Auskünfte, nicht jedoch auf meinungsbildende Stellungnahmen, von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht.