BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17006 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 25.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Verwahrlosung öffentlicher Grünanlagen in Bergedorf – Feiern bis die Polizei kommt Bergedorf hat viele schöne Seiten. Die Grünanlagen am Schillerufer und im Schlosspark gehören dazu. Nach § 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen sollen sie der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen . Zunehmend werden sie jedoch als Treffpunkt für (Trink-)Gelage missbraucht . Aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums steigt der Lärmpegel von Unterhaltungen, Gegröle bis hin zu Geschrei. Die enthemmte Stimmung wird von lautstarker Musik aus tragbaren Lautsprechern (sogenannte PA-Anlagen bis zu mehreren 100 Watt) angeheizt. Hinzu kommt aggressives, provozierendes Auftreten untereinander und gegenüber Vorbeilaufenden, Urinieren in der Öffentlichkeit, Vermüllung et cetera. Besonders in den Sommermonaten wird der Rahmen der Zweckbestimmung damit deutlich überschritten. Nach Ansicht von Passanten und Anwohnern hat das Ausmaß des Nutzungsmissbrauchs in den vergangenen drei Jahren stark zugenommen. Bei schlechtem Wetter dienen dem gleichen Personenkreis die Bushaltestelle Schillerufer und der Pavillon des Schlossgartens als Unterschlupf. Sichtbare Folgen seien eingeschlagene Glaswände der Haltestelle , Graffiti und auf dem Gehweg verteilte Scherben von Spirituosenflaschen neben sonstigem Müll. Polizeieinsätze, Reparatur- und Reinigungsarbeiten verschlingen Steuergelder. Zudem verschlechtere sich die Lebensqualität der Anwohner sowie das Wohn- und Stadtteilbild. Statt einem Ort für Gesundheit und Erholung mutieren die Grünanlagen zu Schand- und Zankflecken. Nachbarn sähen sich gezwungen, laufend Ruhestörungen und Vandalismus polizeilich zu melden. Die Anwohner und Passanten litten unter der Ignoranz, Penetranz und Aggressivität der oftmals pubertären Jugendlichen. Aber auch für Touristen ist das Bergedorfer Schloss mit seinem Schlossgarten und dem angrenzenden Schillerufer so wenig anziehend. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft gab es in den letzten drei Jahren am Schillerufer und Schlosspark Beschwerden wegen Ruhestörungen, Vandalismus et cetera? Bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln. 2. Ist es dabei zu Auffälligkeiten gekommen, die nahelegen, dass die Grünanlagen nicht zweckentsprechend genutzt werden? Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden weder vom zuständigen Bezirksamt Bergedorf noch von der Polizei erhoben. Drucksache 21/17006 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Polizei ist ein Vorfall vom 29. März 2019 erinnerlich: Bürger informierten das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 43 gegen 16.30 Uhr telefonisch über eine anwachsende Personengruppe teilweise verkleideter junger Menschen im Bereich der Grünfläche am Schillerufer. Nach den Erkenntnissen der Polizei hatten Schüler umliegender Schulen die Örtlichkeit für eine Abiturfeier ausgewählt. Darüber hinaus wäre für eine Beantwortung eine manuelle Durchsicht sämtlicher beim PK 43 in dem erfragten Zeitraum gefertigten Strafanzeigen und sonstigen Berichte erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Gibt es eine Rechtsverordnung zum Schutze der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die zum Beispiel die Nutzung von lärmintensiven Lautsprechern und Alkoholkonsum in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verbietet? Falls nein, plant der Senat eine solche zu erlassen? Es gibt eine Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Diese verbietet zum Beispiel die Erzeugung von Lärm. Ein Verbot des Alkoholkonsums in den Grün- und Erholungsanlagen ist darin nicht enthalten. Der Senat plant nicht, eine solche Verordnung zu erlassen. 4. Welche Maßnahmen hat die Polizei beziehungsweise das Bezirksamt gegen die bezeichneten Störungen im Einzelnen in den letzten drei Jahren getroffen? Bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 1. und 2. Bei dem Vorfall am 29. März 2019 hat die Polizei aufgrund des von einigen Personen gegenüber den Einsatzkräften gezeigten verbal aggressiven Verhaltens und aufgrund von vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen untereinander den Zutritt zur Parkanlage für weitere Personen unterbunden. Im weiteren Verlauf hat die Polizei die im Park anwesenden Personen aufgefordert, sich zu entfernen. Die Angesprochenen verhielten sich grundsätzlich kooperativ und verließen den Park, gegen einzelne Personen haben die Einsatzkräfte Platzverweise ausgesprochen. Die Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstgruppe Operative Aufgaben und der Wachdienstgruppen A bis D des PK 43 führen regelmäßig Präsenstreifen in den erfragten Bereichen durch. Im Übrigen trifft die Polizei in den ihr bekannten Sachverhalten alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten. Maßnahmen des Bezirksamtes im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben und sind nicht bekannt. 5. Welche Kosten sind durch Polizeieinsätze, Reparatur- und Reinigungsarbeiten am Schlossgarten und Schillerufer in den letzten drei Jahren entstanden? Kosten im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen Stellen nicht gesondert erhoben.