BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17008 21. Wahlperiode Neufassung07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 25.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Hamburg Mit der Drs. 21/16901 legte der Senat einen umfassenden Bericht zum Sachstand des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe vor. Dazu ergeben sich einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Gemäß Abbildung 6 „Wohnungssicherungsergebnisse im Jahresvergleich “ steigt der prozentuale Anteil von Kontakten, die nicht zustande gekommen sind von 9,9 Prozent in 2013 auf 13,1 Prozent in 2018. a. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2013 bis 2018 von den Fachstellen bearbeitet? Bitte Fallzahl differenziert nach Jahren darstellen . b. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle in den Jahren 2013 bis 2018, bei denen kein Kontakt zustande gekommen ist, abgebrochen wurde oder der Fallausgang unbekannt ist? Bitte Anzahl differenziert nach Jahren und Anteil an der Grundgesamtheit angeben. Berichtsjahr Neufälle Abgeschlossene Neufälle (laufendes Jahr) und abgeschlossene Fälle aus vorherigem Berichtsjahr Fälle insgesamt davon Kontakt nicht zustande gekommen , abgebrochen, Fallausgang unbekannt Anzahl Anzahl v.H. Anzahl v.H. 2013 8 535 8 157 95,6% 810 9,9% 2014 8 465 7 468 88,2% 624 8,4% 2015 8 127 7 468 91,9% 709 9,5% 2016 7 627 6 809 89,3% 680 10,0% 2017 7 102 6 675 94,0% 719 10,8% 2018 7 109 6 329 89,0% 826 13,1% Mittelwert 7 828 7 151 91,4% 728 10,2% Quelle: Dokumentationssystem Fachstellen c. Wie erklärt sich der Senat den Anstieg der Fälle, bei denen kein Kontakt zustande gekommen ist, abgebrochen wurde oder der Fallausgang unbekannt ist? Drucksache 21/17008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund des fehlenden beziehungsweise des abgebrochenen Kontakts kann zuverlässig keine Aussage über die Gründe hierfür gemacht werden. 2. Auf Seite 56 heißt es, dass die Personalausstattung der Fachstellen um 15 VZÄ erhöht werden soll. a. Wie ist die aktuelle Personalausstattung in den jeweiligen bezirklichen Fachstellen? Bitte VZÄ differenziert nach Fachstellen auflisten. b. Inwieweit bestehen Vakanzen in den jeweiligen Fachstellen? c. Bis wann und in welchen bezirklichen Fachstellen wird die Personalausstattung um wie viele VZÄ aufgestockt? Bitte VZÄ differenziert nach Fachstellen und Zeitpunkt der geplanten Stellenbesetzung darstellen. Bezirkliche Fachstelle Stellenbesetzung VZÄ Ist Stellenbesetzung VZÄ vakant Stellenaufstockung VZÄ Hamburg-Mitte 20,82 2,41 2,0 Altona 17,90 0,70 2,0 Eimsbüttel 12,90 0,00 1,0 Hamburg-Nord 17,38 0,88 2,0 Wandsbek 21,51 0,88 3,0 Bergedorf 9,42 (ohne Leitung) 0,79 3,0 Harburg 10,97 1,0 2,0 Die Stellen befinden sich aktuell in der Ausschreibung. Die Stellenbesetzung der aufgestockten Stellen erfolgt schnellstmöglich. 3. Auf Seite 56 heißt es außerdem, dass bei f & w fördern und wohnen AöR ein Einzugs- und Begleitteam mit voraussichtlich fünf Stellen geschaffen wird. An welchen Standorten werden jeweils wie viele VZÄ eingesetzt und zu welchem Zeitpunkt? Das Einzugs- und Begleitteam (EBT) von f & w nimmt seine Arbeit am 15. Mai 2019 auf und besteht aus fünf VZÄ (Sozialberatungskräfte in miet- und wohnungsrechtlichen Zusammenhängen mit Teamleitung) zuzüglich einem VZÄ als Teamassistenz. Das EBT wird zentral gelegen in der Kurt-Schumacher-Allee 4 untergebracht; dezentrale Standorte sind nicht vorgesehen. 4. Auf Seite 13 heißt es, dass die sieben bezirklich zugeordneten Sozialen Beratungsstellen über ein Personalvolumen von 38,54 VZÄ verfügen. Ferner wird eine Zuwendungssumme von 2 678 000 in 2018 und 2 656 000 in 2019 bei identischem Personalvolumen angegeben. a. Auf welcher Grundlage wurde die Zuwendungssumme um mehr als 20 000 Euro jährlich bei identischem Personalvolumen gekürzt? b. An welchen Stellen müssen finanzielle Kürzungen aufgrund der geringeren Zuwendungssumme durch die Sozialen Beratungsstellen vorgenommen werden? Es sind keinerlei Kürzungen vorgesehen, die Bescheiderteilung erfolgte aus verwaltungstechnischen Gründen (Frist 31. Dezember 2018) auf Basis der bereinigten Werte für 2018. Notwendige Anpassungen erfolgen gegebenenfalls im Rahmen der vorgesehenen Verwaltungsverfahren. 5. Auf Seite 19 wird ein Rückgang der Auslastung der Einrichtung Pik As um 50 Prozent seit 2014 dargestellt. Dieser Rückgang wird darauf zurückgeführt, dass viele Personen erfolgreich in die örU vermittelt werden konnten. Zudem würden diese Kapazitäten für eine Entlastung des WNP benötigt werden. a. Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2014 bis 2018 aus dem Pik As in die örU vermittelt? Bitte Anzahl nach Jahren und Anteil am Gesamt der Nutzer/-innen darstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17008 3 2014 2015 2016 2017 2018 In örU aus dem Pik AS verlegte Personen 94 205 443 581 512 %-Anteil aller im Pik As aufgenommenen Personen 2,5% 7,3% 13,1% 18,7% 17,6% Quelle: f & w b. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2014 bis 2018 aus dem WNP in das Pik As verlegt, weil wahrscheinliche Ansprüche auf örU festgestellt wurden? Und wie viele der genannten Personen wurden tatsächlich in die örU vermittelt? Auch in den vorangegangenen Jahren wurden bereits Menschen mit gesichertem Anspruch auf öffentlich-rechtlicher Unterbringung aus dem WNP heraus im Pik As aufgenommen und von dort aus in öffentlich-rechtliche Unterkünfte vermittelt. Seit dem WNP 2018/2019 wurden zudem auch Personen aufgenommen, die einen hinreichend wahrscheinlichen Anspruch auf öffentlich-rechtlicher Unterbringung haben. Diese Zahlen werden daher auch erst seit dem Winternotprogramm (WNP) 2018/2019 statistisch erfasst. Im Rahmen des WNP 2018/2019 wurden in 2018 101 Personen mit gesichertem oder hinreichend wahrscheinlichem Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung aus dem WNP in das Pik As und 64 Personen aus dem Pik As in die öffentliche-rechtliche Unterbringung verlegt. Eine getrennte Erfassung erfolgt nicht. 6. Zum Jahreswechsel 2016/2017 hat der Senat angekündigt 1 500 zusätzliche Plätze in der örU zu schaffen. Zum Stichtag 31.12.2016 lebten noch 3 319 wohnungslose Menschen in der örU, Ende 2018 waren bereits 5 210 wohnungslose Menschen untergebracht. Zudem leben rund 2 000 Menschen in Hamburg auf der Straße. a. Wie viele Plätze gibt es aktuell in der öffentlich rechtlichen Unterbringung ? Siehe Drs. 21/16887. b. Erachtet der Senat vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme Wohnungsloser und der hohen Zahl obdachloser Menschen die zusätzlichen 1 500 Plätze noch als ausreichend? Eine Begrenzung der Plätze für Wohnungslose gibt es nicht. Sollten Unterbringungsbedarfe für diese Personengruppe bestehen, werden diese in der öffentlichrechtlichen Unterbringung bereitgestellt werden. Erklärtes Ziel des Senats ist es im Übrigen, durch eine verstärkte Vermittlung mehr wohnungslose Menschen in Wohnraum zu integrieren. Siehe hierzu auch Drs. 21/15398, 21/15401, 21/16101 sowie 21/16901. Siehe auch Antworten zu 2. und 3. c. Wie viele Platzanfragen für die örU hat die Aufnahme- und Vermittlungsstelle von f & w fördern und wohnen in den Jahren 2016 bis 2018 bearbeitet? d. Wie viele der unter 6.c. genannten Personen konnten im Anschluss in die örU vermittelt werden? Bitte differenziert nach Jahren sowie insgesamt und Anteil am Gesamt aller Personen darstellen. Sofern ein Bedarf an öffentlich-rechtlicher Unterbringung festgestellt wurde, wurden alle der Aufnahme- und Vermittlungsstelle gemeldeten Personen auch untergebracht. 2016 2017 2018 Vermittelte Personen/Platzanfragen 2 212 3 135 3 078 %-Anteil aller in örU aufgenommenen Personen 100% 100% 100% Quelle: f & w e. Wie lange ist die Wartezeit für einen Platz in der öffentlichrechtlichen Unterbringung? Drucksache 21/17008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Abwendung von Obdachlosigkeit erfolgt regelhaft durch umgehende Unterbringung in einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft. Lediglich ausnahmsweise, zum Beispiel bei spätabendlicher Meldung, wird bei Einzelpersonen zunächst eine kurzfristige Unterbringung in einer Übernachtungsstätte veranlasst. Bei Familien beziehungsweise Personen mit besonderen Bedarfen werden in solchen Fällen Hotelkosten übernommen, bis ein passgenauer Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft angeboten werden kann. f. Gibt es vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Obdachlosenbefragung zukünftig eine Bedarfsplanung hinsichtlich der Plätze in der örU? Siehe Antwort zu 6. b.