BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17014 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 26.04.19 und Antwort des Senats Betr.: „Urban Gardening“ in Hamburg Das gärtnerische Tätigwerden der Stadtmenschen ohne eigenen Garten wird als „Urban Gardening“ bezeichnet und wird zunehmend aktuell (vergleiche https://www.ndr.de/ratgeber/garten/Urban-Gardening-Gaertnern-in-der- Stadt,urbangardening132.html). Auch die Website hamburg.de weist auf „Urban Gardening“ in Hamburg hin (https://www.hamburg.de/stadtleben/ 4127050/urban-gardening/). Andere Großstädte sind allerdings bereits weiter und entwickeln Konzepte, um dieses Bedürfnis zu erfüllen (vergleiche https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1577.pdf). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: „Urban Gardening“ ist ein nicht näher festgelegter Sammelbegriff. Hierunter wird eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Formen des „städtischen Gärtnerns“ subsumiert. Beispielhaft zu nennen sind die Angebote der Kleingartenvereine, Mietbeete für Nicht- Mitglieder anzubieten, oder die Nutzung einer Kleingartenparzelle durch Geflüchtete, Kitas, Schulen oder Hausgemeinschaften. In anderen Fällen handelt es sich um gemeinschaftlich genutzte gärtnerische Flächen in Teilen von Grünanlagen oder um Zwischennutzungen auf städtischen Liegenschaften . Weitere Urban-Gardening-Angebote finden in Hamburg – wie auch in anderen Städten – auch in kommerzieller Form statt, zum Beispiel die sogenannten Mietäcker. Die zeitlichen Nutzungsperspektiven variieren von temporärer Zwischennutzung bis zu langfristiger Nutzung, und auch die Organisationsformen können sehr unterschiedlich sein. Einzelpersonen, Initiativen oder Vereine sind Akteure oder Träger der „Gärten“. Die Möglichkeit zum individuellen oder gemeinschaftlichen Gärtnern in der Stadt, ob in einem Kleingarten, auf einem Mietacker oder in einem Hochbeet, ist für viele Hamburgerinnen und Hamburger ohne eigenen Hausgarten ein wichtiger Aspekt guter Lebensqualität. Bereits seit 2013 bearbeiten die zuständigen Behörden das Thema Urban Gardening. Die unterschiedlichen Akteure wie Urban-Gardening-Initiativen, Vereine, die öffentliche Verwaltung, der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) et cetera werden hierfür sensibilisiert und miteinander in Austausch gebracht. Bei Bedarf werden Urban-Gardening-Initiativen oder andere Akteure beraten. Dazu wurde in der Vergangenheit unter anderem zu Gesprächsforen mit Werkstattgesprächscharakter eingeladen. Im Rahmen des Projektes Landschaftsachse Horner Geest wurden im November 2016 insgesamt drei Workshops durchgeführt, aus denen die beiden Urban- Gardening-Projekte „Horner Paradiese“ und „Grüner Faden“ hervorgegangen sind. Drucksache 21/17014 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Bürgerprojekt „Horner Paradiese“ hat sich 2017/2018 eine Garteninitiative gebildet, deren Träger der Stadtteilverein Horn e.V. ist. Die Einweihung fand am 6. April 2019 statt, und es sind nahezu sämtliche Pachtbeete an interessierte Anwohnerinnen und Anwohner vergeben. Der Bezirk und die BUE beraten und unterstützen die Garteninitiative . Das Bürgerprojekt „Grüner Faden“ wird durch den Träger HT16 betreut und aktuell umgesetzt. Es handelt sich um eine Sportrahmenvertragsfläche. Mit der Fertigstellung ist im Sommer 2019 zu rechnen. Nutzer sind zum einen die Brüder-Grimm- Schule und zum anderen interessierte Anwohnerinnen und Anwohner. Auch im Rahmen des Projekts „Interkultureller Garten im Jenfelder Moorpark“ im Bezirk Wandsbek fanden Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren statt. Die der Fragestellung zugrunde liegende Drs. 18/1577 aus Berlin wurde von der zuständigen Behörde mit Interesse zur Kenntnis genommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat auch der Hamburger Senat ein „gesamtstädtisches Konzept für die vielfältigen Formen von gärtnerisch genutzten Freiflächen“ (vergleiche Berlin, Drs. 18/1577, Seite 1)? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Gartenprojekte wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und sollen 2019 in jeweils welcher Höhe finanziell unterstützt werden? Jahr Bezirk „Projektbezeichnung“/Anmerkungen Förderhöhe in Euro 2016 HH- Mitte Kleingartenparzelle in der Horner Marsch, siehe dazu auch Drs. 21/12583 201,00 2016 HH- Nord Fuhlsgarten, Urban Gardening 1 020,00 2017 HH- Mitte Kleingartenparzelle in der Horner Marsch, siehe dazu auch Drs. 21/12583 sowie Drs. 21/16186 283,46 2017 HH- Nord LEILA e.V. Interkultureller Permakulturgarten 2 500,00 2017 HH- Nord Leben mit Behinderung Hamburg gGmbH, Soziale Dienste Barmbek, Urban Gardening 408,51 2018 HH- Mitte Kleingartenparzelle in der Horner Marsch, siehe dazu auch Drs. 21/12583 sowie Drs. 21/16186 1 076,11 2018 HH- Nord LEILA e.V. Interkultureller Permakulturgarten 2 500,00 2018 HH- Nord Kirchengemeinde Winterhude-Uhlenhorst, Urban Gardening 1 000,00 2018 - 2019 HH- Mitte Horner Paradiese, Bürgerprojekt der Landschaftsachse Horner Geest: Neuanlage einer Urban Gardening -Fläche, gefördert durch das Programm Nationale Projekte des Städtebaus (2/3 Bund, 1/3 FHH), Fertigstellung in 2019; Angabe Gesamtbaukosten brutto ohne Kosten für Rodungen, Auslichtungen, Vermessungen, Kampfmittel, Planungskosten ca.127 000 2019 HH - Mitte Kleingartenparzelle in der Horner Marsch, siehe dazu auch Drs. 21/12583 318,84 2019 HH - Nord LEILA e.V. Interkultureller Permakulturgarten 2 500,00 2019 HH - Mitte „Grüner Faden“; Bürgerprojekt der Landschaftsachse Horner Geest: Neuanlage einer Urban Gardening - Fläche, gefördert durch Programm Nationale Projekte des Städtebaus (2/3 Bund, 1/3 FHH), Fertigstellung in 2019, Gesamtbaukosten brutto ohne Kosten für Rodungen , Auslichtungen, Vermessungen, Kampfmittelsondierung , Planungskosten. ca. 62 000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17014 3 Darüber hinaus ist im Bezirk Wandsbek im Arbeitsprogramm des zuständigen Fachamtes für das Jahr 2019 das Projekt „Interkultureller Garten im Jenfelder Moorpark“ enthalten. Die Initiatoren werden eine Fläche zur Verfügung gestellt bekommen. Kosten fallen für das Bezirksamt Wandsbek nicht an. 3. Wie beurteilt der Senat die Einsetzung eines Sachbearbeiters für städtisches Gärtnern in Hamburg (vergleiche Berlin, Drs. 18/1577, Seite 2)? Derzeit sieht die zuständige Behörde keinen Bedarf für die Einsetzung einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters für städtisches Gärtnern in Hamburg. Anfallende Aufgaben können im Regelbetrieb wahrgenommen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie beurteilt der Senat die Einführung einer „Kommunikations- und Informationsplattform“, die über die Website „hamburg.de“ zu erreichen ist und für „Urban Gardening“ ein „Netzwerk“ schaffen soll (vergleiche dazu ausführlicher Berlin, Drs. 18/1577, Seite 2)? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde sind die Akteure von Urban Gardening über Plattformen und in sozialen Netzwerken bereits gut untereinander vernetzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es bereits Werkstattgespräche – zwischen Garteninitiativen, Verwaltung , Universität, und anderen Akteuren – zum Thema „Urban Gardening “? Wenn nein, wie steht der Senat zur Schaffung eines solchen Angebots (vergleiche Berlin, Drs. 18/1577, Seite 3)? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie hat sich die gesamte pro Bezirk für Kleingärten zur Verfügung stehende Fläche seit dem Jahr 2005 entwickelt? Bitte pro Bezirk zu einem beliebigen Stichtag für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2018 angeben. Die für Kleingärten zur Verfügung stehende Fläche betrug zum 31.Dezember 2018: Bezirk Fläche in ha HH-Mitte 409,05 Altona 131,14 Eimsbüttel 202,32 HH-Nord 262,18 Wandsbek 378,57 Bergedorf 277,27 Harburg 164,19 Zu den Jahren 2005, 2010 sowie 2015 siehe Drs. 21/12669. 7. Wie stellt der Senat eine ausreichende Sicherung von Flächen für Kleingärten in Hamburg sicher? Das von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene Gutachten „Kleingartenbedarf in Hamburg/Untersuchung 2015“ kommt zu dem Schluss, dass der Erhalt der Anzahl der Bestandsparzellen den Bedarf an Kleingärten quantitativ deckt, siehe dazu http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/b7ae6adb-afa6-424c-9399- 978f5081ebf8/Akte_BLP611.342-052.pdf. Durch die gesetzliche Ersatzlandverpflichtung und den „10.000er Vertrag“ zwischen der FHH und dem LGH wird sichergestellt, dass die Anzahl der Parzellen in ausreichender Größe erhalten bleibt. 8. Wie steht der Senat zu „Bildungskonzepte(n) für Schulen, Kitas und in der Erwachsenenbildung“ im Hinblick auf „Urban Gardening“, beispielsweise durch Gartenarbeit in der Schule (vergleiche Berlin, Drs. 18/1577, Seite 4)? Drucksache 21/17014 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Seit einigen Jahren bietet das Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Beispiele zum Urban Gardening in Beratung und Fortbildung an. Vom Aufstellen von Pflanzsäcken oder -kisten bis hin zu Hochbeeten, in denen für die Schulkantine Kräuter gezogen werden können, richten sich die Angebote nach der Interessenlage der Schule. Auch im Referat Gesundheit wird im Rahmen der Ernährungs- und Verbraucherbildung das Thema Urban Gardening aufgegriffen. Seit dem 1. Februar 2019 hat das LI-Referat Naturwissenschaften im Rahmen des ZSU-Schulgartens eine Anlaufstelle für Beratung und Fortbildung zur naturnahen Gestaltung von Schulgeländen eingerichtet. In Anlehnung an das Berliner Programm „Grün macht Schule“ sollen Beispiele für gute Praxis genutzt und bewährte Unterstützungsangebote nach Möglichkeit auf Hamburg übertragen werden. Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Hamburger Kindertageseinrichtungen sind die „Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen“. Im Bildungsbereich „Natur, Umwelt, Technik“ wird explizit formuliert, dass das Einbeziehen von Naturerfahrungen und der Umgang mit Pflanzen in den pädagogischen Alltag einer Kita integriert werden. Kinder können dadurch früh eine Beziehung zur Natur aufbauen, Verständnis für natürliche Abläufe wie Säen, Wachsen von Pflanzen, Pflege et cetera gewinnen. Darüber hinaus spielt im Kontext von „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ der Umgang mit der natürlichen Umwelt eine wichtige Rolle. Zahlreiche Projekte werden hier von Kindertageseinrichtungen auch in Kooperation mit der Save Our Future Stiftung (KITA21) durchgeführt.