BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17016 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Überstunden bei der Hamburger Polizei im 1. Quartal 2019 Der Senat hat auf meine regelmäßigen Anfragen fortwährend berichtet, dass die Hamburger Polizei seit dem 2. Quartal 2015 laufend mehr als 1 000 000 Überstunden vor sich herschiebt. Zuletzt erreichte die Anzahl an Überstunden mit 1,4 Millionen im Juli 2017 einen absoluten Spitzenwert, der vor dem Hintergrund der Gipfeltreffen und Unterbesetzung nicht verwundert. Das Problem der übermäßig hohen offenen Überstunden bei der Polizei besteht nach wie vor und belastet die Einsatzkräfte ungemein. Als neuste Maßnahme wurde eine Dienstvereinbarung zwischen der Behörde für Inneres und Sport, dem Amt Polizei und dem Personalrat der Polizei geschlossen, die zu einem Abbau und zur Verhinderung neuer Überstunden führen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es unverändert, die Zahl der Mehrarbeitsstunden bei der Polizei Hamburg zu verringern. Die Reduzierung der Anzahl der Mehrarbeitsstunden ist dabei von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Gemäß der neuen Dienstvereinbarung haben die Bediensteten hinsichtlich der Mehrarbeitsstunden eine Abbaufrist, welche über die eigentliche gesetzliche Verjährungsfrist hinausgeht, sodass die über mehrere Jahre entstandenen Altstunden angemessen abgebaut werden können. Der verlängerte Zeitraum für den Abbau der Altstunden soll es allen Beamtinnen und Beamten ermöglichen, einen Ausgleich für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste zu erreichen, ohne dass diesen Stunden eine zeitnahe Verjährung droht. Dies erfolgt unter Beachtung der dienstlichen Obliegenheiten sowie auch der berechtigten Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Altstunden und berücksichtigt daher alle Beteiligteninteressen. Eine Evaluation zur Bewertung des Erfolges der Dienstvereinbarung wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung vorgenommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Überstundensituation bei der Hamburger Polizei inzwischen im 1. Quartal 2019 monatsweise jeweils entwickelt? Bitte insgesamt und nach Bereichen aufschlüsseln. 2. Wie viele Überstunden haben die Bediensteten der Polizei nunmehr durchschnittlich (Stand 31. März 2019)? Bitte insgesamt und nach Bereichen aufschlüsseln. Die Entwicklung der Zahl der Mehrarbeitsstunden im 1. Quartal 2019 sowie der durchschnittlichen Zahl der Mehrarbeitsstunden pro Bediensteten zum Stichtag 31. März 2019 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 21/17016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bereiche Januar 2019 Februar 2019 März 2019 durchschnittliche Stunden Polizeiführung, Verwaltung, IT, Bildungseinrichtungen u.ä. 106 501 102 893 102 085 40 Schutzpolizei 527 990 520 974 528 841 100 Wasserschutzpolizei 42 837 41 954 41 170 86 Landeskriminalamt 290 210 289 407 283 359 119 Dezernat Interne Ermittlungen 6 463 7 353 7 110 129 Gesamt 974 001 962 581 962 565 90 3. Wie viele dieser Überstunden gelten als Neustunden im Sinne der neu abgeschlossenen Dienstvereinbarung (siehe Antwort auf Frage 6. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/16032)? Bislang liegt hierzu noch keine Erhebung vor. Die erste Befassung im Rahmen des in der Dienstvereinbarung vorgesehenen Controllings erfolgt nach Ablauf des ersten Halbjahres 2019. 4. Wie ist die weitere Entwicklung zu erklären? Im 1. Quartal liegt der Freizeitausgleich bei circa 28 500 Stunden/Monat und bleibt damit knapp unter dem Niveau des Vorjahres (circa 30 000 Stunden/Monat). Die Verringerung des Mehrarbeitsstundenstandes um 30 614 Stunden im Vergleich zum Vorquartal erklärt sich durch einen geringen Neuaufbau von Mehrarbeitsstunden. Im 1. Quartal wurden durchschnittlich circa 19 000 Stunden/Monat und damit deutlich weniger als im Durchschnitt des Vorjahres (circa 27 700 Stunden/Monat) aufgebaut. Unter diesen Bedingungen war es möglich, den Gesamtstand der Mehrarbeitsstunden im Vergleich zum Endstand des Jahres 2018 (993 179 Stunden) weiter zu verringern. 5. Welche Großveranstaltungen in Hamburg sowie außerhalb Hamburgs im Wege der Amtshilfe haben im oben genannten Zeitraum zu Mehrarbeit geführt? Die im Sinne der Fragestellung im 1. Quartal 2018 in Hamburg durchgeführten Großveranstaltungen und Einsätze außerhalb Hamburgs im Wege der Amtshilfe sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Großveranstaltungen in Hamburg Einsatzanlässe in anderen Ländern im Wege der Amtshilfe Hauptaufzug „Klimakrise überwinden!“ mit vier Zubringeraufzügen Hessen, Frankfurt/Main, Versammlung Aufzug „#Save your Internet – gegen Zensur, Artikel 13 und Uploadfilter“ 4 Heimspiele des HSV (Fußball) 6 Heimspiele des FC St. Pauli (Fußball )  6. Wie viele Überstunden wurden im oben genannten Zeitraum ausbezahlt beziehungsweise wurden durch Freizeitausgleich abgegolten? Wie viele Haushaltsmittel wurden für ersteres zur Verfügung gestellt? Im 1. Quartal 2019 hat die Polizei für Beamtinnen und Beamte insgesamt 2 597 Euro zur Auszahlung von Mehrarbeitsstunden angewiesen. Im Bereich der Tarifbeschäftigten wurden 38 468 Euro für die Auszahlung von Über- und Mehrarbeitsstunden einschließlich entsprechender Zeitzuschläge gemäß Tarifvertrag der Länder verwendet, sodass insgesamt 41 065 Euro ausgezahlt wurden. Der Mehrarbeitsstundenbestand verringerte sich im 1. Quartal aufgrund finanzieller Vergütung um 2 384 Stunden. 85 504 Mehrarbeits- beziehungsweise Überstunden wurden in Freizeit vergütet. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wie viele dieser abgebauten und abgegoltenen Stunden sind Altstunden im Sinne der neu abgeschlossenen Dienstvereinbarung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17016 3 Der unter 6. genannte Betrag für Beamtinnen und Beamte resultiert aus Zahlungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Ruhestand und könnte sowohl Alt- als auch Neustunden beinhalten. Eine Erhebung liegt hierzu noch nicht vor. 8. Wieso wird in der neu abgeschlossenen Dienstvereinbarung eine Dauer von sechs Jahren nach dem Stichtag 31. Dezember 2018 als angemessener Zeitraum zum Abbau der Altstunden bei der Polizei gesehen? 9. Inwieweit ist dieser lange Zeitraum als Zeichen der Wertschätzung für Bedienstete der Polizei anzusehen? 10. Welche Erfahrungen wurden mit der neu abgeschlossenen Dienstvereinbarung seit dem Stichtag 31. Dezember 2018 hinsichtlich Neustunden , Möglichkeiten zum Freizeitausgleich und Vereinbarungen zwischen Vorgesetzten und Bediensteten gemacht? 11. Auf welchem Level sollen sich die Überstunden bei der Hamburger Polizei langfristig einpendeln, wenn dies die letzten Monate und Jahre in der Größenordnung von 1 000 000 Stunden war? Welche Größenordnung wird insoweit als normale Schwankungsbreite angesehen? Siehe Vorbemerkung.