BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17018 21. Wahlperiode 03.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath und Birgit Stöver (CDU) vom 26.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Ignoriert der Schulsenator die Forderung des Rechnungshofs nach flächendeckenden Erfolgskontrollen bei Internationalen Vorbereitungsklassen ? In seinem aktuellen Jahresbericht (Drs. 21/16180) kritisiert der Rechnungshof , dass eine flächendeckende Erfolgskontrolle für die Beschulung in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nicht durchgeführt werde. Beanstandet wird, dass die Maßnahmen zur Beschulung von Flüchtlingen und Migranten nicht systematisch auf Zielerreichung und Wirksamkeit überprüft werden. Der Rechnungshof hat daher der BSB empfohlen, „die Nachverfolgung und Auswertung von Bildungsbiografien und Bildungserfolgen zu ermöglichen, um den Schulen eine Rückmeldung über die (Entwicklung der) Qualität der Maßnahmen zu geben sowie etwaigen Nachsteuerungsbedarf aufzudecken“. Diese Forderung deckt sich mit jener der CDU-Fraktion, die bereits im Mai 2018 ein verlässliches Sprachstanderhebungsverfahren für IVK-Schüler gefordert hatte (Drs. 21/12912). Im Jahresbericht des Rechnungshofs schließt der Themenbereich mit der Aussage, dass die BSB „die Feststellungen und Beanstandungen des Rechnungshofs anerkannt“ habe und zugesagt hätte, „seinen Forderungen und Empfehlungen“ nachzukommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das schulische Aufnahmesystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler verfolgt sowohl sprachliche als auch integrative Zielsetzungen: Damit Schülerinnen und Schüler von den positiven Effekten einer gemeinsamen Beschulung mit gleichaltrigen deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen profitieren können, ist es nicht ratsam, sie über einen gewissen Zeitraum hinaus in gesonderten Klassen zu beschulen . Daher sollen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Regelfall spätestens nach zwölf Monaten von der Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK) in die Regelklasse wechseln. Schülerinnen und Schüler, die das Sprachniveau, auf das der Unterricht in der IVK ausgerichtet ist, nicht erreichen, werden von den Schulen auf anderem Wege weiter gefördert. Hierbei können unterschiedliche Fördermaßnahmen wie die Sprachförderung im Anschlussjahr nach der IVK, die allgemeine Sprachförderung nach § 28 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) oder die Lernförderung nach § 45 HmbSG genutzt werden. Schülerinnen und Schüler, die das Sprachniveau zu einem früheren Zeitpunkt erreichen, wechseln in der Regel früher in die Regelklassen. Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler findet dabei auf zwei Ebenen statt: 1. Gemäß der Bildungspläne für Deutsch als Zweitsprache in Vorbereitungsklassen sind alle Lehrkräfte verpflichtet, den Sprachstand und die Lernentwicklung ihrer Drucksache 21/17018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schülerinnen und Schüler kontinuierlich einzuschätzen und zu bewerten (siehe Kapitel 4 „Grundsätze der Leistungsrückmeldung und -bewertung“ der Bildungspläne ). Die wesentlichen Bereiche der Leistungsbewertung sind das Arbeitsverhalten , mündliche Beiträge, praktische Arbeiten und schriftliche Arbeiten. Die für Bildung zuständige Behörde hat alle Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen mit umfangreichem Material für die Messung der Sprachstände der Schülerinnen und Schüler ausgestattet: a. Modellsätze zur Überprüfung des Standards „Auf dem Weg zum DSD. Internationale Vergleichsarbeit. Niveaustufe A2“ und „DSD I. Modellsatz Nr. 3. Niveaustufe A2/B1“, b. speziell für die Vorbereitungsklassen entwickelter Lernentwicklungsbogen, c. Raster zur Einschätzung des Sprachstands auf den Zeugnisformularen für die Vorbereitungsklassen und auf den Beiblättern für die Einschätzung des Sprachstands im Anschlussjahr nach der IVK und d. diverse Tests in den unterschiedlichen, von den Schulen verwendeten DaZ- Lehrwerken (zum Beispiel „Das DaZ-Buch“ oder „Geni@l klick“). 2. Die Maßnahmen zur Beschulung von Flüchtlingen und Migranten sind integraler Bestandteil der Arbeit einer Schule und damit Gegenstand der regelhaften, flächendeckend eingesetzten Maßnahmen zur systematischen Qualitätsüberprüfung von Schulen (Statusgespräche der Schulaufsicht, Lernstandserhebungen, Schulinspektionen et cetera). Im Rahmen des Sprachfördermonitorings werden regelhaft Kennzahlen zur Umsetzung der Sprachfördermaßnahmen und zur Entwicklung der geförderten Schülerinnen und Schüler ermittelt, wobei auch die Gruppe der neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sowie anderer Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den Blick genommen werden. Ergänzend wurden die Maßnahmen zur Beschulung von Flüchtlingen im Schuljahr 2016/2017 exemplarisch durch Hospitationen in 20 zufällig ausgewählten Schulen mit IVK und Basisklassen überprüft. Aus den Ergebnissen wurden konkrete Verbesserungsmaßnahmen wie etwa die Entwicklung und Veröffentlichung eines Materialordners „Schreibkompetenzen trainieren“ zur Verbesserung der Schreibkompetenzen der IVK-Schülerinnen und -Schüler abgeleitet. Die geltenden Regelungen und Verfahren werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Dabei werden auch die Empfehlungen des Rechnungshofs miteinbezogen. Die für Bildung zuständigen Behörde und der Rechnungshof befinden sich in einem engen Austausch über die Umsetzungen der Empfehlungen des Rechnungshofs . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: 1. Setzt die BSB die Forderungen und Empfehlungen des Rechnungshofes um? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 2. Im Schulausschuss am 28. Februar 2019 (Protokoll Nummer 21/37) betonte der Senat allerdings, dass es der jeweiligen Lehrkraft überlassen sei, wie und in welcher Form sie den Wissensstand der Schülerinnen und Schüler überprüfe. Außerdem solle das Ergebnis dieser Testungen „keinen Einfluss darauf haben, ob die Schülerin oder der Schüler aus der IVK in eine Regelklasse übergehen dürfe oder nicht“. In erster Linie solle „das Alter und in zweiter Linie grob der Leistungsstand für die Zuordnung in bestimmte Klassenstufen zugrunde“ gelegt werden. Gegen eine Normierung des Übergangs in reguläre Klassen sprach sich der Senat aus. a) Wie passen die Aussagen der BSB im Schulausschuss mit der Anerkennung der BSB der Kritik des Rechnungshofs, der ausdrücklich „eine flächendeckende Erfolgskontrolle“ gefordert hat, zusammen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17018 3 b) Im Schulausschuss merkte die BSB zudem an: „Es werde der Hamburger Stadtgesellschaft stärker gerecht und helfe auch den Lehrkräften mehr, wenn die Schülerinnen und Schüler vielmehr als Individuen gesehen würden, anstatt noch sehr lange bestimmte Gruppenkennzeichen durchzuhalten und dabei immer besondere Überprüfungsverfahren anzusetzen.“ Wie passt aus Sicht des Senats die im Fall IVK erfolgte Abwehr von flächendeckenden Erfolgskontrollen mit anderen flächendeckenden Erfolgskontrollen wie KERMIT oder dem Hamburger Basiswortschatz zusammen? Siehe Vorbemerkung.