BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17028 21. Wahlperiode 07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 29.04.19 und Antwort des Senats Betr.: Schießerei an Fuhlsbütteler Straße – Zwei Schwerverletzte Einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ zufolge ist es am Nachmittag des 28. April 2019 an der Fuhlsbütteler Straße zu einer Schießerei gekommen . Dabei sollen Unbekannte vor der Filiale des Sportausstatters Globetrotter in der Nähe des U-Bahnhofs Barmbek das Feuer auf zwei Männer im Alter von 21 beziehungsweise 24 Jahren eröffnet haben und anschließend geflohen sein. Die Geschädigten erlitten dabei ernsthafte Verletzungen und wurden von den eintreffenden Rettungskräften umgehend ins Krankenhaus zur intensivmedizinischen Behandlung verbracht.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang aus Sicht des Senats nach aktuellem Ermittlungsstand dar? 2. Wann ging erstmals ein Notruf bei Polizei und Notarzt ein? 3. Wer hat den Notruf abgesetzt? 4. Mit welchen Kräften sind Polizei und Notarzt vor Ort gewesen? 5. Wann sind die Einsatzkräfte am Tatort eingetroffen? 6. Welche Verletzungen haben die Geschädigten infolge des Angriffes erlitten ? 7. Sind bei der Tat auch Sachschäden entstanden? Falls ja, welche? 8. Welche Waffen kamen bei der Tat zum Einsatz? Bitte Art der Schusswaffe sowie Kaliber nennen. 9. Hat die Polizei Patronenhülsen am Tatort sichergestellt? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung der Polizei Hamburg im Internet unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4256590 verwiesen. 10. Sind die Geschädigten in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? 11. Wie lauten die zugrunde liegenden Straftatbestände? 1 „Schießerei im Hamburger Norden. Zwei Männer schwer verletzt, einer in Lebensgefahr“. „Hamburger Morgenpost“ online. 29.4.2019. Drucksache 21/17028 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 12. Ist es in diesem Zusammenhang bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen? Falls ja, wann sind diese erfolgt beziehungsweise welche Delikte wurden dabei geahndet? 13. Sind die Geschädigten vorbestraft? Falls ja, seit wann beziehungsweise aufgrund welcher Verurteilung? 14. Haben die Geschädigten in der Vergangenheit bereits eine oder mehrere Freiheitsstrafen verbüßt? Bitte Strafmaß, Haftzeit sowie die zugrunde liegenden Delikte nennen. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine vorliegende Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 25.04.2019 enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen. Für den weiteren Betroffenen liegt ein solcher nicht vor. 15. Sind die Geschädigten Ausländer? Falls ja, wie lautet ihr aufenthaltsrechtlicher Status? Ja. Eine Person ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die zweite Person ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen. 16. Sind die Geschädigten deutsche Staatsbürger? Falls ja, wann hat eine Einbürgerung stattgefunden? Nein. 17. Waren die Geschädigten zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Falls ja, welche Delikte hatten sie damals bereits begangen? Siehe Antwort zu 10 bis 14. 18. Verfügen die Geschädigten über eine zweite Staatsbürgerschaft? Falls ja, über welche? Die zuständige Behörde hat keine Kenntnis über eine zweite Staatsbürgerschaft der Personen. 19. Hat der Senat Informationen über die Hintergründe der Tat, wie zum Beispiel eine etwaige Verbindung zur organisierten Kriminalität? Falls ja, welche? 20. Hat die Polizei bereits Hinweise über die Täter? 21. Wie viele Zeugenaussagen sind bislang bei der Polizei eingegangen? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab.