BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17032 21. Wahlperiode 07.05.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 30.04.19 und Antwort des Senats Betr.: 22-jährige Frau in Eimsbüttel totgeschlagen Im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel kam es in der Nacht zu Dienstag offenbar zu einem brutalen Nachbarschaftsstreit. Um kurz nach Mitternacht hörten die Nachbarn im Wohnhaus Schreie und Gepolter und wählten den Notruf. Als die Rettungskräfte eintrafen, lag eine 22-jährige Bewohnerin leblos auf dem Boden vor dem Mehrfamilienhaus. Die Rettungskräfte reanimierten die junge Frau, im Krankenhaus erlag sie wenig später ihren Verletzungen. Laut Polizei kam die 22-Jährige durch „stumpfe Gewaltanwendung“ ums Leben. Noch während des Einsatzes nahmen Sicherheitskräfte einen möglichen Tatverdächtigen fest: Einen 34-jährigen Polen, gegen den die Mordkommission jetzt ermittelt. Ob er die Frau totgeschlagen hat, müssen die Ermittler jetzt klären. Die Polizei geht von einem Streit zwischen der 22-Jährigen und anderen Hausbewohnern aus. Der Grund für die brutale Auseinandersetzung war zunächst noch unklar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Tathergang aus Sicht des Senats nach aktuellem Ermittlungsstand dar? 2. Wann ging erstmals ein Notruf bei Polizei und Notarzt ein? 3. Wer hat den Notruf abgesetzt? 4. Mit welchen Kräften sind Polizei und Notarzt vor Ort gewesen? 5. Wann sind die Einsatzkräfte am Tatort eingetroffen? 6. Welche Verletzungen hat das Opfer infolge des Angriffes erlitten? Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung von Ermittlungen von einer Antwort ab. Im Übrigen wird auf die im Internet unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4251719 veröffentlichte Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 23. April 2019 verwiesen. 7. Geht die Staatsanwaltschaft von einem Morddelikt aus? Nein. 8. Ist der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten? 9. Ist es in diesem Zusammenhang bereits zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen? Falls ja, wann sind diese erfolgt beziehungsweise welche Delikte wurden dabei geahndet? Drucksache 21/17032 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 10. Ist der Tatverdächtige vorbestraft? Falls ja, seit wann beziehungsweise aufgrund welcher Verurteilung? 11. Hat der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits eine oder mehrere Freiheitsstrafen verbüßt? Bitte Strafmaß, Haftzeit sowie die zugrunde liegenden Delikte nennen. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthält keine mitteilungsfähigen Eintragungen. 12. Wie lange lebt der Tatverdächtige bereits in Deutschland? 13. Ist der Tatverdächtige deutscher oder polnischer Staatsbürger? 14. Ist eine Einbürgerung erfolgt? Falls ja: War der Tatverdächtige zum Zeitpunkt seiner Einbürgerung bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten beziehungsweise verurteilt worden? Falls ja, welche Delikte hatten er damals bereits begangen? 15. Verfügt der Tatverdächtige über eine zweite Staatsbürgerschaft? Falls ja, über welche? Es handelt sich um einen polnischen Staatsangehörigen. Eine weitere Staatsangehörigkeit ist nicht bekannt. Nach den Erkenntnissen aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren ist ein Aufenthalt vom 5. September 2017 bis 22. Oktober 2017 in Hamburg bekannt. Darüber hinaus erhielt die Ausländerbehörde im September 2018 eine Mitteilung der Polizei Hamburg über die Einleitung eines Strafverfahrens. 16. Hat der Senat Informationen über die Hintergründe der Tat, wie zum Beispiel eine etwaige familiäre oder freundschaftliche Verbindung zwischen Opfer und Tatverdächtigem? 17. Wie viele Zeugenaussagen sind bislang bei der Polizei eingegangen? Siehe Antwort zu 1. bis 6.